Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 656

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 656 (NJ DDR 1964, S. 656); 1 jähriger geschaffen worden. Bestimmte .Richter und Untersuchungsführer haben sich auf Verfahren gegen Minderjährige spezialisiert. 6. Mit sog. schwierigen Jugendlichen, solchen, die aus Erziehungseinrichtungen oder nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe in das gesellschaftliche Leben zurückgekehrt sind, sowie mit Jugendlichen, die bedingt verurteilt wurden, ist eine ständige Erziehungsarbeit zu leisten. Hierfür sind auf ehrenamtlicher Grundlage bewährte Arbeiter, Komsomolzen, Studenten pädago-scher Institute, Rentner und Schöffen als Helfer zu gewinnen. 7. Für junge Arbeiter werden die Arbeitsbedingungen und sozialen Einrichtungen verbessert. Dazu gehört das Verbot, sie für Hilfsarbeiten einzusetzen, die Verpflichtung, sie in der Arbeit zu qualifizieren, ihnen eine allgemeine und technische Ausbildung zu vermitteln usw. Bewährte, qualifizierte Arbeiter übernehmen dabei die Patenschaft. 8. Der Kampf gegen die Trunksucht, gegen den Ausschank alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren sowie gegen die Herstellung und Verbreitung vulgärer Filme und Bücher wird konsequenter geführt. * Bei der Erforschung der Jugendkriminalität muß unbedingt die Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung beachtet werden. Das bedeutet, daß Schlußfolgerungen aus bestimmten Untersuchungen nur durch Gegenüberstellung der Angaben für eine Reihe von Jahren und unter Beachtung der Bewegung der entsprechenden Altersgruppen der Bevölkerung gezogen werden können. Die Analyse der Jugendkriminalität muß so aufgebaut sein, daß sie von vornherein jegliche Schwankungen ausschließt. Sie darf nicht nur ein „durchschnittliches“ Bild vermitteln, sondern muß zeitlich nach bestimmten Quartalen des Jahres, örtlich nach Städten und ländlichen Gebieten, sachlich nach Betrieben, Schulen, sonstigen Ausbildungsstätten usw. differenziert sein und dabei auf die Objekte hinweisen, in denen die Jugendkriminalität ein besonderes Ausmaß angenommen hat. Dies ermöglicht es auch, die Erziehungs- und Vorbeugungsarbeit in den einzelnen Objekten differenzierter zu gestalten, die möglichen Tendenzen der Kriminalität richtig vorauszusehen und demzufolge Richtung, Charakter und Umfang der allgemeinen vorbeugenden Maßnahmen festzulegen. Die Erfahrungen der Organe der Miliz, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften zeigen, daß eine Analyse der Jugendkriminalität am besten auf der Grundlage detaillierter Fragebogen ausgearbeitet werden kann. Diese Fragebogen werden jeweils von dem Organ ausgefüllt, bei dem das Verfahren gegen den betreffenden Jugendlichen anhängig ist. Der Fragebogen enthält u. a. Angaben über die Art der Straftat, die Persönlichkeit des jugendlichen Rechtsverletzers, seine Lcbensverhällnisse. die Bedingungen seiner Erziehung, die straftatbegünstigenden Umstände, über erwachsene Mittäter und Gehilfen usw. Ferner gibt der Fragebogen Auskunft über Fristüberschreitungen, die Qualität der Ermittlungen und der Gerichtsverhandlung, die vorbeugende Tätigkeit und ihre Ergebnisse usw. Die Praxis beweist, daß die Beantwortung derartiger Frägebogen nicht nur für die Erforschung des Zustandes der Kriminalität und die Praxis ihrer Bekämpfung von Bedeutung ist. sondern auch unmittelbar zu einer höheren Qualität der Ermittlungen und der Gerichtsverhandlungen beiträgt. (Redaktionell gekürzte und bearbeitete Fassung des Diskussionsbeitrages von Minkowski auf dem Jugendkriminalitäts-Symposion. Übersetzung von Fridolin Seydewitz, Berlin) Dr. HORST LUTHER, beauftr. Dozent, und Dr. HORST BEIN, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Wege zur Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit des Jugendstrafverfahrens Die Entwicklung eines umfassenden Systems zur Verhütung- der Jugendkriminalität Der Kampf gegen die Jugendkriminalität ist keine Ressortangelegenheit der Rechtspflegeorgane, er reduziert sich nicht auf die Aufklärung und Entscheidung von Strafsachen. Es geht vornehmlich darum, den gesamten Prozeß der Bildung und Erziehung der Jugend unter bewußter Überwindung des Alten inhaltlich und organisatorisch so zu leiten, daß ein harmonisches Hineinwachsen der Jugend in die Gesellschaft entsprechend den konkreten Bedingungen und realen Möglichkeiten unserer Republik gewährleistet wird. Den Wog dazu weisen die Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Erst in diesem weiten Sinne wird der Begriff „Prophylaxe der Jugendkriminalität“ richtig verstanden. Die Hauptarbeit dabei muß von den Organen und Personen geleistet werden, deren spezifische Aufgabe die Bildung und Erziehung der jungen Generation ist. Die Strafrechtsprechung kann in diesem Prozeß nur einen bescheidenen, aber notwendigen Teil beitragen. Entscheidend für die wirksame vorbeugende Tätigkeit ist, daß der Kampf gegen die Jugendkriminalität in der richtigen Weise komplex geführt wird. Wir beginnen erst, ein solches komplexes System zu schaffen, ein System, das die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Organs sowie die Formen der Zusammenarbeit genau be- stimmt. Das erfordert, die noch immer weit verbreitete falsche Auffassung zu überwinden, die den Rechtspflegeorganen eine Monopolstellung'1 bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität zuweist. Wie diese Koordinierung erfolgen kann, verdeutlicht die Arbeitsweise in einem Berliner Stadtbezirk1. Hier haben die Rechtspflegeorgane im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen begonnen, ein System für die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu schaffen, und haben einen Maßnahmeplan beschlossen. Der Vorteil gegenüber bisherigen Bemühungen und Festlegungen, die zudem häufig nur einzelne „Schwerpunkte“, der Jugendkriminalität betrafen, besteht vor allem darin, daß erstens gemeinsam die spezifischen Aufgaben beraten und festgelegt wurden, die jedes Organ verantwortlich zu lösen hat, und zweitens, daß den Fragen der Bildung und Erziehung der Jugend, der Verbesserung der Familienerziehung sowie der gewachsenen Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Erziehungsarbeit die Hauplaufmerksamkeit zugewandt wird. Das Programm weist aber auch eine Reihe von Mängeln auf, die auf noch ungenügende Erfahrung in der i Vgl. Hugot Lungwitz. „Organisierter Kampf gegen die Kriminalität junger Bürger“, NJ 1964 S. 519 (S. 521 I.) D. Red. C56;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 656 (NJ DDR 1964, S. 656) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 656 (NJ DDR 1964, S. 656)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X