Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 655

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 655 (NJ DDR 1964, S. 655); Windung der Kriminalität als gesellschaftlicher Erscheinung. Die Ursachen der gegenwärtig noch existierenden Kriminalität wurzeln in der Lebensweise, im Bewußtsein der Menschen; sie sind im wahrsten Sinne des Wortes Überreste der Vergangenheit und der Natur des Sozialismus fremd. Das bedeutet jedoch nicht, daß es bei uns eine „automatische“ Überwindung der Kriminalität gibt. Vielmehr dürfen wir nicht außer acht lassen, daß „die Überreste der Vergangenheit eine furchtbare Kraft sind, die wie ein Alpdruck auf dem Denken der Lebenden lastet. Sie wurzeln in der Lebensweise und im Bewußtsein von Millionen von Menschen noch lange, nachdem die ökonomischen Bedingungen verschwunden sind, die sie hervorgebracht haben“3 4 6. Selbstverständlich schafft schon die Tatsache, daß sieh die Macht in den Händen der Werktätigen befindet und die Produktionsinstrumente und -mittel der Gesellschaft gehören, Voraussetzungen für die Formung des neuen Menschen. Doch nicht weniger wichtig sind die konkreten Bedingungen, unter denen dieser oder jener Mensch lebt und arbeitet. „Einige unserer Moralisten verschließen die Augen und schreiben und sprechen noch heute aus Trägheit von dem Nichtvorhandensein objektiver Ursachen für gesellschaftswidrige Erscheinungen. Wenn sie aber mit ihnen in Berührung kommen, können sie nichts Einleuchtendes sagen und berufen sich lediglich auf den Einfluß der bürgerlichen Propaganda usw. Aber die Entwicklung der Persönlichkeit hängt nicht nur von dem Charakter der Gesellschaftsordnung ab, sondern auch von der sie unmittelbar umgebenden Umwelt.“'* In unserer wissenschaftlichen Forschungsarbeit müssen wir in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens die objektiven Bedingungen für die Erhaltung der Überreste der Vergangenheit sowie die Unzulänglichkeiten subjektiven Charakters aufdecken. Nur wenn uns dies gelingt, können wir die Überreste der Vergangenheit zielgerichtet, konsequent und erfolgreich beseitigen. Die Überreste der Vergangenheit in der Lebensweise und im Bewußtsein rufen bei einzelnen Bürgern Vorstellungen und Angewohnheiten hervor, die der sozialistischen Gesellschaftsordnung fremd sind. Dafür gibt es folgende konkrete Ursachen: 1. Falsche Erziehung (u. a. auf Grund schlechten Beispiels) in der Familie, die zu unpolitischer und zynischer Lebenshaltung, zu Egoismus, Habgier, Bereicherungssucht, Trunksucht, Verantwortungslosigkeit usw. führt; d. h., in der Konsequenz können und wollen diese Bürger nicht so leben, wie es die Gesellschaft von ihnen verlangt. 2. Schlechte Beispiele oder zersetzende Einflüsse im täglichen Leben oder am Arbeitsplatz bzw. in der Lehre. 3. Anstiftung durch erwachsene Gesetzesverletzer. 4. Einfluß schlechter Bücher und Filme. 5. Schädliche Einwirkungen imperialistischer Propaganda aus dem Ausland. Durch diese konkreten schädlichen Einflüsse bilden sich fremde Auffassungen und Angewohnheiten der Persönlichkeit heraus, die zugleich auch die Grundlage für die Entstehung des Motivs und des Entschlusses zur Begehung einer Straftat sind. Sie sind als konkrete Verbrechensursache des einzelnen Falles zu betrachten. Die genaue Erforschung des Wesens und des Mechanismus der Wirkung dieser konkreten Ursachen gestattet es, effektive vorbeugende Maßnahmen zu er- 3 Chruschtschow, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXII. Parteitag der KPdSU, Berlin 196t, S. 1. 4 Redaktioneller Leitartikel, Kommunist 1963, Nr. 3, S. 7 (russ.). greifen sowie Maßnahmen allgemein vorbeugenden Charakters auszuarbeiten. Neben den konkreten Ursachen sind auch die konkreten, eine Straftat begünstigenden Bedingungen Gegenstand unserer Forschung. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil in unserer Gesellschaft, in der die Wurzeln der Kriminalität liquidiert sind, im Prinzip alle Voraussetzungen bestehen, bei entsprechender Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit jede beliebige Straftat zu verhüten. Das Wirksamwerden der einzelnen schädlichen Einflüsse als konkrete Ursachen der Kriminalität wird durch folgende Bedingungen ermöglicht und erleichtert: 1. Fehlen der notwendigen Aufsicht über den Jugendlichen durch die Familie, durch staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen, am Arbeitsplatz und in den Ausbildungsstätten. 2. Fehlende Organisation der Freizeitgestaltung der Jugendlichen an ihrem Wohnort, in den Ausbildungsstätten und der Arbeitsstelle. 3. Ungenügende erzieherische Einwirkung in einigen Betrieben; mangelnde Sorge um die Arbeitsbedingungen, um soziale Belange und um die Erhöhung der Qualifikation junger Arbeiter. 4. Fehlen eines wirksamen Kampfes gegen das Zurückbleiben in der Schule. 5. Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung und Zerschlagung solcher Gruppen von Jugendlichen, die zur Begehung von Gesetzesverletzungen neigen. 6. Nichtermittlung von Anstiftern jugendlicher Gesetzesverletzer. 7. Unzulänglichkeiten im Kampf gegen Alkoholmißbrauch. Glücksspiel und Verbreitung unzüchtiger Schriften und Bilder unter den Jugendlichen. Maßnahmen zur Verhütung der Jugendkriminalität Zur Verhütung der Jugendkriminalität sind in der UdSSR folgende Maßnahmen ergriffen worden: 1. Der Umfang der pädagogischen Propaganda unter den Eltern wird erweitert und ihre Verantwortung für die Erziehung der Kinder erhöht. Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit, z. B. durch die Gewerkschaftsorganisationen an der Arbeitsstelle der Eltern, wird verstärkt. Es ist vorgesehen, daß auch die Kommission für Angelegenheiten Minderjähriger Maßnahmen gegenüber pflichtvergessenen Eltern anwenden kann'1. 2. Die arbeitenden Eltern werden bei der Erziehung der Kinder mehr unterstützt. So entwickelt sich verhältnismäßig schnell ein System von Schulinternaten und Tagesschulen, durch das im Jahre 1963 rund drei Millionen Kinder erfaßt wurden. 3. Die Erziehungsarbeit in den Schulen wird verbessert, und zwar durch ein differenziertes Herangehen an die Lernenden, durch Schaffung von besonderen Klassen mit überalterten Schülern, durch Weiterentwicklung des Schulbaus usw. 4. Die Freizeitgestaltung der Kinder am Wohnort wird besser organisiert. Zu diesem Zwecke werden Kinderklubs und -zimmer, Sporteinrichtungen, Jugendlager usw. geschaffen. 5. Das Zusammenwirken der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen, die den Kampf gegen Gesetzesverletzungen Jugendlicher führen, muß gesichert sein. Dazu sind spezielle Abteilungen bei der Miliz und Kommissionen für Angelegenheiten Minder- 6 Die Tätigkeit der Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets ist durch me Verordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 29. August 1961 geregelt. Einzelheiten vgl. bei A. A. Herzenson, Methodik der Untersuchung und der Verhütung von Verbrechen, Berlin 1964, S. 166 ff. D. Red. 655;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 655 (NJ DDR 1964, S. 655) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 655 (NJ DDR 1964, S. 655)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet.

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