Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 65 (NJ DDR 1964, S. 65); NUMMER 3 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIF NEUEjUSffZ r FÜR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1964 1. FEBRUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Volkskammer der DDR wählte die Richter des Obersten Gerichts Auf der Tagesordnung der 3. Sitzung der Volkskammer der DDR am 23. Januar 1964 stand die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts, der Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts der DDR. Nach Begründung der Vorschläge des Staatsrates an die Volkskammer durch den Sekretär des Staatsrates, Otto G o.t s ch e, wählte die Volkskammer einstimmig erneut Dr. Heinrich T o e plitz zum Präsidenten und Walter Ziegler zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichts sowie Josef Streit zum Generalstaatsanwalt der DDR. . Ebenso einmütig gaben die Abgeordneten der Volkskammer den 44 Richtern des Obersten Gerichts und den 39 Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen ihr Vertrauen. Zur Begründung der Vorschläge führte der Sekretär des Staatsrates u. a. aus: Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege legt bekanntlich fest, daß das Oberste Gericht als das höchste gewählte Organ der Rechtsprechung für die Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik verantwortlich ist. Durch den Erlaß des Staatsrates wurde dem Obersten Gericht die verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die einheitliche Anwendung der Gesetze .unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates durch alle Gerichte zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Rechtsprechung eng mit der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, das heißt mit dem Kampf des werktätigen Volkes um die ständige Festigung und Weiterentwicklung unserer Republik, verbunden ist. Mit diesen Festlegungen, die sich aus den gesetzmäßigen Erfordernissen der Entwicklung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht ergaben, wurde ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung der gesamten sozialistischen Rechtspflege und damit zur Vervollkommnung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Garantien für die Einhaltung des sozialistischen Rechts vollzogen, der der friedlichen Arbeit und den Interessen des werktätigen Volkes dient. Fast ein Jahr ist. vergangen, seitdem dem Obersten Gericht diese große Verantwortung für die weitere Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege übertragen wurde. In dieser Zeit konnten das Oberste Gericht, sein Plenum und Präsidium sowie die Kollegien und Senate erste wertvolle Erfahrungen bei der Durchfüh-- rung der ihnen übertragenen neuen Aufgaben und bei der Herausbildung eines sich aus den neuen Aufgaben ergebenden neuen Arbeitsstils in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sammeln. Eine der wichtigsten Erfahrungen lassen Sie mich hervorheben. Die zurückliegenden Monate bestätigten mit großer Eindringlichkeit, daß die den Gerichten, insbesondere dem Obersten Gericht, gestellten neuen Aufgaben eine höhere Qualität in der Tätigkeit aller Richter erfordern. Das stellt höhere Anforderungen an ihr Wissen und vor allem auch an ihre Verbindung mit dem Leben der Werktätigen in den sozialistischen Betrieben und Genossenschaften sowie in den Wohngebieten. Besonders die Richter des Obersten Gerichts müssen neben hohen juristischen Kenntnissen ein fundiertes gesellschaftswissenschaftliches Grundwissen haben, die Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung beherrschen und gründliche ökonomische Kenntnisse besitzen. Von ihnen wird gefordert, daß sie sich durch eine besonders enge Verbindung mit der Bevölkerung auszeichnen, die Sprache des Volkes sprechen und selbst aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. All das sind notwendige. Voraussetzungen, damit sie ihre verantwortungsvollen Aufgaben als Richter des Obersten Gerichts erfüllen können. Von diesen sich aus dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ergebenden Aufgaben für das Oberste Gericht sowie von der hier genannten wichtigen Erfahrung läßt der Staatsrat sich bei seinen Vorschlägen an die Volkskammer zur Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts sowie der Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts leiten Unter den vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zum Richter des Obersten Gerichts befinden sich neben solchen, die schon längere Zeit als Richter am Obersten Gericht tätig waren und sich gut bewährt haben, eine größere Anzahl bisheriger Richter von Bezirks- und Kreisgerichten mit solider Berufs- und Lebenserfahrung, deren Wahl zu einer bedeutenden personellen und qualitativen Verstärkung des Obersten Gerichts führt. Es handelt sich dabei vorwiegend um jüngere, aber doch schon erprobte, qualifizierte Richter, die die neuen Aufgaben der sozialistischen Rechtsprechung richtig verstanden und in ihrer Tätigkeit bereits mit deren Durchführung begonnen haben. Sie werden mit ihren Erfahrungen vor allem gut dazu beitragen können, die Verbindung des Obersten Gerichts zu den untergeordneten Gerichten in den Bezirken und Kreisen enger zu gestalten. Eine Reihe von ihnen hat bereits als Hilfsrichter beim Obersten Gericht in den vergangenen Monaten eine gute Arbeit geleistet. 65;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Straftaten, vor allem provokativ-demonstrative Handlungen, zu verhindern und zurückzudrängen; die ideologische Erziehungsarbeit der Werktätigen zu verstärken, der politisch-ideologischen Diversion entgegenzuwirken sowie die Wirksamkeit von Aktivitäten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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