Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 65 (NJ DDR 1964, S. 65); NUMMER 3 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIF NEUEjUSffZ r FÜR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1964 1. FEBRUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Volkskammer der DDR wählte die Richter des Obersten Gerichts Auf der Tagesordnung der 3. Sitzung der Volkskammer der DDR am 23. Januar 1964 stand die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts, der Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts der DDR. Nach Begründung der Vorschläge des Staatsrates an die Volkskammer durch den Sekretär des Staatsrates, Otto G o.t s ch e, wählte die Volkskammer einstimmig erneut Dr. Heinrich T o e plitz zum Präsidenten und Walter Ziegler zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichts sowie Josef Streit zum Generalstaatsanwalt der DDR. . Ebenso einmütig gaben die Abgeordneten der Volkskammer den 44 Richtern des Obersten Gerichts und den 39 Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen ihr Vertrauen. Zur Begründung der Vorschläge führte der Sekretär des Staatsrates u. a. aus: Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege legt bekanntlich fest, daß das Oberste Gericht als das höchste gewählte Organ der Rechtsprechung für die Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik verantwortlich ist. Durch den Erlaß des Staatsrates wurde dem Obersten Gericht die verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die einheitliche Anwendung der Gesetze .unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates durch alle Gerichte zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Rechtsprechung eng mit der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, das heißt mit dem Kampf des werktätigen Volkes um die ständige Festigung und Weiterentwicklung unserer Republik, verbunden ist. Mit diesen Festlegungen, die sich aus den gesetzmäßigen Erfordernissen der Entwicklung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht ergaben, wurde ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung der gesamten sozialistischen Rechtspflege und damit zur Vervollkommnung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Garantien für die Einhaltung des sozialistischen Rechts vollzogen, der der friedlichen Arbeit und den Interessen des werktätigen Volkes dient. Fast ein Jahr ist. vergangen, seitdem dem Obersten Gericht diese große Verantwortung für die weitere Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege übertragen wurde. In dieser Zeit konnten das Oberste Gericht, sein Plenum und Präsidium sowie die Kollegien und Senate erste wertvolle Erfahrungen bei der Durchfüh-- rung der ihnen übertragenen neuen Aufgaben und bei der Herausbildung eines sich aus den neuen Aufgaben ergebenden neuen Arbeitsstils in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sammeln. Eine der wichtigsten Erfahrungen lassen Sie mich hervorheben. Die zurückliegenden Monate bestätigten mit großer Eindringlichkeit, daß die den Gerichten, insbesondere dem Obersten Gericht, gestellten neuen Aufgaben eine höhere Qualität in der Tätigkeit aller Richter erfordern. Das stellt höhere Anforderungen an ihr Wissen und vor allem auch an ihre Verbindung mit dem Leben der Werktätigen in den sozialistischen Betrieben und Genossenschaften sowie in den Wohngebieten. Besonders die Richter des Obersten Gerichts müssen neben hohen juristischen Kenntnissen ein fundiertes gesellschaftswissenschaftliches Grundwissen haben, die Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung beherrschen und gründliche ökonomische Kenntnisse besitzen. Von ihnen wird gefordert, daß sie sich durch eine besonders enge Verbindung mit der Bevölkerung auszeichnen, die Sprache des Volkes sprechen und selbst aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. All das sind notwendige. Voraussetzungen, damit sie ihre verantwortungsvollen Aufgaben als Richter des Obersten Gerichts erfüllen können. Von diesen sich aus dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ergebenden Aufgaben für das Oberste Gericht sowie von der hier genannten wichtigen Erfahrung läßt der Staatsrat sich bei seinen Vorschlägen an die Volkskammer zur Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts sowie der Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts leiten Unter den vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zum Richter des Obersten Gerichts befinden sich neben solchen, die schon längere Zeit als Richter am Obersten Gericht tätig waren und sich gut bewährt haben, eine größere Anzahl bisheriger Richter von Bezirks- und Kreisgerichten mit solider Berufs- und Lebenserfahrung, deren Wahl zu einer bedeutenden personellen und qualitativen Verstärkung des Obersten Gerichts führt. Es handelt sich dabei vorwiegend um jüngere, aber doch schon erprobte, qualifizierte Richter, die die neuen Aufgaben der sozialistischen Rechtsprechung richtig verstanden und in ihrer Tätigkeit bereits mit deren Durchführung begonnen haben. Sie werden mit ihren Erfahrungen vor allem gut dazu beitragen können, die Verbindung des Obersten Gerichts zu den untergeordneten Gerichten in den Bezirken und Kreisen enger zu gestalten. Eine Reihe von ihnen hat bereits als Hilfsrichter beim Obersten Gericht in den vergangenen Monaten eine gute Arbeit geleistet. 65;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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