Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 646

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 646 (NJ DDR 1964, S. 646); den Belastungsziffern her betrachtet habe sie 1960 um das 2,3fache höher gelegen als in der DDR! Lekschas wies nach, daß die altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität in der Bundesrepublik und im Deutschland der Vergangenheit eine relativ steil ansteigende Kurve bei Jugendlichen zeige, die bei den 18- bis 21-jährigen ihre Spitze erreiche, in den folgenden' Jahrgängen sehr hoch bleibe und erst bei den. 50jährigen deutlicher und wirklich nachhaltig erst bei den 60jähri-gen sich senke. Er glaube deswegen zu'dem Schluß berechtigt zu sein, daß in der kapitalistischen Gesellschaft die kriminelle Aktivität den Menschen von der frühesten Jugend bis ins hohe Alter begleitet. Sie nimmt parallel zum Wachstum seiner körperlichen und geistigen Kräfte zu, kulminiert in der Blütezeit der Aktivität des Menschen und nimmt parallel zum Verfall seiner Kräfte, zu seiner Zermürbung durch die Widersprüche dieser Gesellschaft ab. Diese altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität sei in der DDR seit Jahr und Tag nicht mehr zu beobachten. Wir fänden eine bei Jugendlichen zwar steil aufsteigende Belastungskurve, die aber bei den 20- bis 25jährigen schon wieder allmählich absinke und in den Jahrgängen darüber sehr steil abfalle, um sich bei Menschen über 40 Jahren so gut wie fast völlig zu verlaufen. Die Blütezeit der Aktivität des Menschen ist zugleich die Zeit, in der er sich der Kriminalität entledigt. Diese Tatsache berechtige zu der soziologisch und sozialpsychologisch interessanten Feststellung, daß die Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife, mit zunehmendem geistigem Hineinwachsen in die sozialistische Gesellschaft, mit der Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben in der Gesellschaft, mit der wachsenden bewußten Kollektivität auch die Kriminalität immer mehr von sich abstreifen und begreifen, daß es sinnlos ist, ihre Kräfte in unfruchtbarem Gegeneinander zu vergeuden. Diese neue altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität scheine eine Auswirkung des Gesetzes der schrittweisen Überwindung der Kriminalität zu sein. Die im Verhältnis zur Erwachsenenkriminalität relativ hohe Belastung Jugendlicher mit Straftaten (sie sei bei den 16- bis 18- und den 18- bis 21jährigen am höchsten, wobei von diesen beiden Gruppen wiederum die erste am stärksten belastet sei) könne nach Lekschas nicht unter dem vordergründigen Aspekt eines Schlechterwerdens“ der Jugend oder ähnlichen primitiven Vorstellungen betrachtet werden. Nach seiner Auffassung sei es ein objektives Gesetz, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft personell dort am häufigsten zu finden sein müsse, wo die mögliche und notwendige bewußtseinsmäßige gesellschaftliche Reife des Menschen noch nicht voll oder genügend ausgeprägt ist, so daß er den Weg zur gesellschaftsgemäßen Lösung von noch auftretenden Widersprüchen, Schwierigkeiten oder Anfechtungen nicht findet. Im folgenden beschäftigte sich Lekschas damit, wie der Kampf zur Überwindung der Kriminalitätsursachen geführt werden könne5. Zu Problemen der Methodologie und den Methoden der Erforschung der Jugendkriminalität äußerte sich Dr. Stiller (Dozent am Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“). Zunächst setzte er sich mit einigen Auffassungen der bürgerlichen Kriminologen auseinander: In der heutigen bürgerlichen Kriminologie gebe es zwei Richtungen, nämlich die empirisch orientierten und die spekulativen Theorien. Während den letzteren von vornherein jede Wissenschaftlichkeit abzusprechen sei, hätten die 2 Vgl. hierzu das auszugsweise abgedruckte Referat von Lekschas in diesem Heft. Vertreter der empirisch orientierten Theorien zwar hinsichtlich der Jugendkriminalität wichtige Einzelzusammenhänge aufgedeckt, aber die sozialökonomischen Quellen dieser Erscheinungen nicht bloßgelegt, so daß sie notwendigerweise an der Oberfläche blieben. Weder die Theorie von der Anlagebedingtheit der Kriminalität, die zur reaktionären Biosoziologie, zur Verabsolutierung der Erbgesetze und zur Rechtfertigung einer verbrecherischen Anlagedisposition der Menschen führe, noch die vulgär-materialistischen Theorien, die von der entscheidenden Rolle der Umweltbedingungen ausgingen, noch irgendwelche anderen bürgerlichen Lehren seien in der Lage oder beabsichtigten, zu den sozialen Ursachen menschlichen Fehl Verhaltens und seiner extremsten Auswüchse, der Kriminalität, vorzudringen. Nachdem Stiller die Grundhaltung der bürgerlichen Kriminologie zur Kriminalität als einer ewigen, unabdingbar und voraussetzungslos mit der menschlichen Gesellschaft verbundenen Erscheinung bloßgelegt hatte, wandte er sich den methodologischen und. theoretischen Grundlagen der sozialistischen Kriminologie zu und hob hervor, daß die sozialistische Kriminologie vom dialektisch-materialistischen Standpunkt an die Erforschung der Kriminalität herangehe, die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung erfasse. Die sozialistische Kriminologie habe in der sozialistischen Gesellschaft die Aufgabe, die objektiv existierenden, allgemeinen und wesentlichen Zusammenhänge zwischen der Kriminalität und der gesellschaftlichen Wirklichkeit und die sie vermittelnden individuell-bewußtseinsmäßigen Widersprüche zu erforschen. Sie verfolge das Ziel, die Kriminalität schrittweise aus dem Leben der Gesellschaft zu verdrängen, um sie später völlig zu beseitigen. Da die Kriminologen der sozialistischen Länder vor der Aufgabe stünden, die Gesamtheit der ihren Zielen entsprechenden Anschauungen und Theorien auf völlig neuer Grundlage auszuarbeiten, sei es erklärlich, daß noch kein geschlossenes methodologisches System der Kriminalitätserforschung vorliege. Weil die sozialistische Kriminologie von der gesellschaftlichen Bedingtheit der Jugendkriminalität ausgehe, stelle sie sich die Aufgabe, jene Erscheinungen aufzudecken, die in unserer Republik das Hineinwachsen der Jugendlichen in die sozialistische Kollektivität stören. Das erfordere, jeder kriminologischen Forschung ein wissenschaftliches Programm zugrunde zu legen, das das Ziel der jeweiligen Forschung, die zu untersuchenden Faktoren und die Methoden bestimmt, mit denen die jeweiligen Ergebnisse erzielt werden sollen. Neben der Verwendung der Kriminalstatistik für die kriminologische Forschung sieht Stiller als eine wichtige Methode die des Fragebogens an, weil damit erste Schritte zur Ergründung des „Warum“ einer Erscheinung getan werden könnten. Er betonte jedoch, daß zur Überprüfung und Ergänzung der Ergebnisse von Fragebogen Einzelbefragungen erforderlich seien und es zur Überprüfung der funktionellen Bedeutung einer Erscheinung des Umstandes, ob hier ein wesentlicher oder unwesentlicher Zusammenhang vorliege der Methode der repräsentativen Stichprobe bedürfe. Schließlich wies Stiller auf die Notwendigkeit der Herausarbeitung der Gesetzmäßigkeiten der Mensch-Um-welt-Kommunikation hin, weil nur dann geklärt werden könne, warum die jugendlichen Straftäter die äußeren Einflüsse so und nicht anders verarbeitet hätten. Hierzu bedürfe es spezieller Methoden der psychologischen Forschung, wie der Verhaltensbeobachtung, der gezielten Befragung, der Verglcichsuntersuchungen. der Bestimmung eines Modells der Gründe für die Fehlentwicklungen und des Tests zu seiner Überprüfung u. a. m. Eine Loslösung von den herkömmlichen, unzu- 646;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 646 (NJ DDR 1964, S. 646) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 646 (NJ DDR 1964, S. 646)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der berechtigten Suche nach dem Gegenstand, von dem die erhebliche Gefahr unmittelbar ausgeht, möglich. Eine Verwahrung von Sachen im Ergebnis des Betretens darf nur dann auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - - durchzuführen. Ähnlich wie bei Straftaten ist bei der Abwehr von aus Ordnungswidrigkeiten oder ihren Ursachen und Bedingungen resultierenden Gefahren zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt. Mit ihm sind in jedem Fall alle Maßnahmen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit von Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?.

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