Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 642

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 642 (NJ DDR 1964, S. 642); Werktätigen als Bestandteil des Kampfes des sozialistischen Staates und der gesellschaftlichen Kräfte für den gesellschaftlichen Fortschritt und gegen alle dem Sozialismus entgegenstehenden Hemmnisse zu führen“'1. Der enge, untrennbare Zusammenhang zwischen dem sozialistischen Umwälzungsprozeß und dem Kampf gegen die Kriminalität erfordert und ermöglicht es, daß die staatlichen Organe der Strafrechtspflege mit der Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität zugleich ihren Beitrag zur Lösung der gesamtstaatlichen Aufgabe leisten. Der enge Zusammenhang des Kampfes gegen die Kriminalität mit dem gesamtgesellschaftlichen Umwälzungsprozeß wird unter den gegenwärtigen Bedingungen, d. h. nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse und auf der Grundlage der neuen Beziehung der Menschen zur Gesellschaft und zueinander, besonders deutlich, weil unter diesen Bedingungen „die spezifischen Züge des sozialistischen Rechts, seine er-zieherisch-organisierende Rolle und seine Eigenschaft als Hebel der Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, immer klarer zutage treten“8. Vor dem Obersten Gericht steht somit die komplizierte Aufgabe, alle Gerichte in ihrer Tätigkeit auf die Durchsetzung der objektiven, insbesondere ökonomischen Gesetzmäßigkeiten zu orientieren. Daß es nicht nur notwendig, sondern auch möglich ist, durch die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane einen Beitrag zur Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben zu leisten, hat die Praxis der Rechtspflegeorgane besonders in jüngster Vergangenheit bewiesen. Buchholz/Lehmann/ Schindler sind jedoch der Ansicht, für das Strafrecht gebe es „keine Möglichkeit und alle Versuche, eine solche zu schaffen, sind fehl am Platze , einen Beitrag zur ökonomischen Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben zu leisten. Auch die Versuche, im Wege der Bildung volkswirtschaftlicher Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung oder über die Entwicklung ökonomischer Zielsetzungen im einzelnen Verfahren eine Orientierung der Rechtspflege zu geben, führen nicht zum Erfolg“ (S. 1591). An anderer Stelle (S. 1592) betonen die Verfasser, daß die Hauptaufgabe der Leitung der sozialistischen Strafrechtspflege bei der Qualifizierung und ständigen Vervollkommnung der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane nicht in der Organisierung einer Arbeitsweise, die die ökonomische Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben ersetzen will, bestehen dürfe. Abgesehen davon, daß nicht ersichtlich ist, in welchen Leitungsmaßnahmen des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts sie die Organisierung einer solchen Arbeitsweise erblicken, führen sie mit der von ihnen gewählten Formulierung „ökonomische Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben“ einen neuen Begriff ein, der der Erörterung bedarf. Die sozialistische Leitungstätigkeit gleich, von welchen Organen und mit welchen spezifischen Mitteln sie ausgeübt wird kann ihrem Inhalt und Wesen nach immer nur als Einheit zwischen politisch-ideologischer Führung der Menschen auf dem Wege der bewußten Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Durchführung praktisch-organisatorischer Maßnahmen begriffen werden. So ist auch das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 5 Aus den Grundsätzen des Erlasses des Staatesrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR, Nr. 2/1963, S. 107 f. 6 Bericht der Kommission des Staatsrates zur Ausarbeitung w'eiterer Maßnahmen zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege an die 25. Sitzung des Staatsrales am 5. Dezember 1962, erstattet von Generalstaatsanwalt Josef Streit, Schriftenreihe des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 5 1962, S. 14. nicht lediglich die Zusammenfassung einer Reihe von technisch-organisatorischen Maßnahmen, sondern ein in sich geschlossenes, in allen seinen Teilen aufeinander abgestimmtes, völlig neues System der Wirtschaftsleitung, der Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse5 6 7. Der von den Verfassern gewählte Begriff der „ökonomischen Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben“ ist zumindest irreführend; denn auch in der Volkswirtschaft gibt es keine reine ökonomische Lösung der Aufgaben, keine lediglich ökonomische Leitung des Prozesses der Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse. Die Verfasser bringen an anderer Stelle selbst zum Ausdruck, daß „die ökonomische Leitung zugleich politisch-ideologische Führung der Menschen, Instrument zur Überwindung der Hemmnisse, die der Entfaltung der Initiative der Werktätigen, besonders der Entfaltung ihrer produktiven Kräfte, noch entgegenwirken“, ist (S. 1591). Aufgabe der Rechtspflegeorgane ist es aber gerade, einen Beitrag zu der in diesem Sinne verstandenen Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben zu leisten. Dabei führen sie nicht selbst wirtschaftsleitende Maßnahmen durch, sie greifen nicht in die Befugnisse der Wirtschaftsorgane ein, sie übernehmen nicht die den wirtschaftsleitenden Organen obliegende Verantwortung, sondern sie decken durch ihre Tätigkeit solche Umstände und Bedingungen auf, die im Bereich der materiellen Produktion die Begehung strafbarer Handlungen begünstigen, erleichtern oder ermöglichen und damit zugleich Hemmnisse bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben sind. Die Beseitigung dieser Hemmnisse ist eindeutig Aufgabe der dafür zuständigen Organe der Wirtschaftsleitung, nicht der Rechtspflegeorgane. Eine andere Auffassung wurde bisher soweit wir das überblicken können weder in der Literatur noch in der Praxis vertreten. Das schließt nicht aus und nur insoweit könnte die Polemik von Buchholz'Lehmann'Schindler, wenn sie in dem hier genannten Sinne verstanden werden soll, ihre Berechtigung haben , daß gelegentlich in der Arbeit einzelner Organe der Rechtspflege die exakte Abgrenzung ihrer Pflichten und Befugnisse zu denen anderer Organe nicht beachtet worden ist. Keinesfalls sind aber solche, Erscheinungen typisch; noch weniger sind sie durch die Leitungsmaßnahmen der zentralen Rechtspflegeorgane gefördert worden. Zum Verhältnis von operativer Arbeit und Rechtsprechung Die Verfasser sind ferner der Ansicht, daß sich „gegenwärtig in bestimmtem Umfang die Gefahr einer Trennung zwischen einer allgemein operativen Tätigkeit einerseits und der Rechtspflege andererseits (abzeichnet). In dem ehrlichen Bestreben, eine Leitung der Rechtspflege zu verwirklichen, die auf einer exakten Kenntnis der Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung beruht und die sozialistische Umgestaltung fördert, werden von den Organen der Rechtspflege Untersuchungen und Einsätze durchgeführt, die sich wie auch auf dem Plenum des .Obersten Gerichts über die Bekämpfung der Kriminalität im Bauwesen deutlich wurde einseitig auf die Wirksamkeit der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege nach außen, auf die Organisierung zielgerichteter Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung seitens der Staats- und Wirtschaftsorgane konzentrieren“ (S. 1590). Diese Ansicht bedarf zunächst einer Richtigstellung. 7 Vgl. hierzu Vorholzer, „Wissenschaftlich fundierte Führungs-tätigkeit entscheidendes Erfordernis bei der Verwirklichung des Programms unserer Partei“, Einheit 1964, Heft 1, S. 26 ff.; insb. S. 31. 642;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 642 (NJ DDR 1964, S. 642) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 642 (NJ DDR 1964, S. 642)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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