Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 622

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 622 (NJ DDR 1964, S. 622); \ der taatlichen Wohnraumlenkung seit dem Übergang zur offenen Remilitarisierung bis zur Eingliederung Westdeutschlands in die NATO9. 3. Die Periode der totalen Aushöhlung und Beseitigung der letzten Reste sozialen Gehalts des Wohn- und Mietrechts durch die infolge des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 26. Juni 1960 („Lücke-Plan“) erfolgende vollständige Überführung der Wohnungswirtschaft in die sog. soziale oder freie Marktwirtschaft seit der Politik der atomaren Aufrüstung10. Die Beseitigung der Mietpreisbindung In der Umgestaltung des Wohn- und Mietrechts findet vorwiegend die ökonomische Seite der Militarisierung des westdeutschen Lebens ihren spezifischen Ausdruck. In der schrittweisen Beseitigung der gesetzlichen Mietpreisbindung und der damit verbundenen totalen Einführung „marktwirtschaftlicher Prinzipien“ in die Wohnungswirtschaft, d. h. in ihrer vollständigen Unterordnung unter die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten des staatsmonopolistischen Kapitalismus, vollzieht sich eine Form der Abwälzung ökonomischer Lasten der Militarisierung auf die breiten Schichten der westdeutschen Bevölkerung. Durch die Umgestaltung des Wohnungsmarktes in einen profitablen Kapitalmarkt entzieht sich der westdeutsche Staat ökonomisch einer mit bedeutenden Mitteln verbundenen Sozialaufgabe. Die Beseitigung der Mietpreisbindung stellt demzufolge das Kernstück der gesamten Umgestaltung des Wohn- und Miet-rochls dar. Die mit der antinationalen Politik der Bundesrepublik verbundenen jährlich steigenden direkten und indirekten Rüstungslasten, die allein im Zeitraum der letzten vier Jahre von rund 12,5 Milliarden D-Mark im Jahre 1960 nunmehr auf 31,5 Milliarden D-Mark des westdeutschen Staatshaushalts für das Jahr 1964 angestiegen sind das sind über 50 % des Gesamtstaatshaushalts , fordern gesetzmäßig dieErschließung immer neuer finanzieller Quellen. Besonders seit dem Übergang zur Poli- 3 Diese Periode wird durch folgende wesentliche Gesetzgebungsakte charakterisiert: Erstes Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83); VO über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für neugeschafl'enen Wohnraum vom 20. November 1950 (BGBl. I S. 759): Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vom 15. März 1951 (BGBl. I S. 175); VO über Ausnahmen vom Mieterschutz vom 27. November 1951 (BGBl. I S. 926): VO PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts MietpreisVo vom 29. November 1951 (BGBi. I s. 920) nebst Anlage der neuen Fassung der AO PR Nr. 72/49 über den Ausgleich von Grundsteuer- und Gebührenmehrbelastungen des Hausbesitzes: VO zur Änderung der VO über Ausnahmen vom Mieterschutz vom 21. März 1952 (BGBl. I S. 147): VO PR Nr. 73 52 über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Allhausbesitzes vom 27. September 1952 (BGBl. I S. 648) und Runderlaß zu ihrer Auslegung vom 24. Februar 1953 (BAnz. vom 27. Februar 1953 Nr. 40 S. 1): Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. März 1953 (BGBl. I s. 97) nebst zahlreichen Ausführungsvorschriften der Länder; Gesetz über Maßnahmen aut dem Gebiete des Miet-preisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) vom 27. Juli 1955 (BGBl. I S. 458). 10 In dieser Periode sind folgende Gesetzgebungsakte hervorzuheben: Zweites Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523); VO über wohnungswirtschaftiiche Berechnung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, vom 17. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1719); VO über den Mietpreis für den seit dem 1. Januar 1950 bezugsfertig gewordenen Wohnraum (Neu-baumietenVO NMVO) vom 17. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1736); VO über den Mietpreis für den bis zum 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordenen Wohnraum (AltbaumietenVO AMVO) vom 23. Juli 1958 (BGBl. I s. 549): Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (AbbauG) vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 389); Erstes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 29. Juli 1963 (BGBl. 505); Zweites Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 1964 (BGBl. I s. 457). 11 Bundestagsabgeordnete Margot Kalinke (CDU) schrieb am 30. Dezember 1958 im Industriekurier (Düsseldorf): „Bei den Entscheidungen über die Reform der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Novelle zur Rentenreform, der Altershilfe für die Landwirtschaft, der Handwerkerversorgung und des sozialen Wohnungsbaues um nur einige Probleme zu nennen wird es darauf ankommen, daß die Regierungsparteien noch mehr als bisher auf die Warnungen hören, die ort genug vor das Gewissen der Parlamentarier gestellt werden: Die christlichen Kardinaltugenden vom Maß- und Zuchthalten auch in der sozialen Politik deutlich zu machen.o tik der atomaren Aufrüstung ist der verschärfte Abbau einer ganzen Reihe sozialer Einrichtungen festzustellen11. In der schrittweisen Aufhebung der MietpJreis-bindung über verschiedene Etappen einer gesetzlich zulässigen Mietpreiserhöhung fand sich eine „Finanzquelle“ insofern, als das erhöhte Mietpreisaufkommen der westdeutschen Bevölkerung im wesentlichen auf folgenden Wegen unmittelbar bzw. mittelbar dem Bundesstaatshaushalt zugute kommt: X. Die Hauptquelle besteht in der direkten Einsparung von staatlichen Mitteln durch Kürzung bzw. Aufhebung der Subventionen für den Wohnungsbau'-. Die Umgestaltung der Wohnungswirtschaft durch Beseitigung jeglicher marktwirtschaftlicher Einschränkungen, um auf diese Weise das private Kapital einschließlich kleinster Sparguthaben für diese Anlagesphäre zu interessieren, ist der Ersatz für die Aufrechterhaltung der Wohnungsbautätigkeit. II. Von den erhöhten Mieteinnahmen fließt ein erheblicher Teil über die Mietshauseigentümer direkt an den Staatshaushalt durch erhöhte Steuern und andere öffentliche Abgaben weiter12 13. Dabei sind verschiedene Unterfälle zu unterscheiden: 1. Ohne Änderung bestehender gesetzlicher Bestimmungen erhöhen sich die staatlichen Einnahmen a) allein durch die Tatsache der erhöhten Mieteinnahmen des Hausbesitzes. Ein erheblicher Teil fließt über dieEinkommensteuer der Mietshausbesitzer direkt weiter an den Staatshaushalt1'1. Hierzu ein Beispiel: Steigt bei einem städtischen Mietshaus mit 20 Wohnungen und einer monatlichen Wohnungsmiete von 60 D-Mark das Einkommen infolge Mietpreiserhöhung um 25", so steigt die Einkommensteuer um knapp 40" „. Bei einer Steigerung der Mietpreise um 50" steigt die Einkommensteuer bereits um 82°', und bei einer Steigerung der Mietpreise um 100 % steigt die Einkommensteuer um etwa 183 %. b) infolge schleichender Erhöhung der öffentlichen Abgaben, insbesondere der Grundsteuer, durch Heraufsetzung der Hebesätze15. 2. Durch ausdrückliche Änderung gesetzlicher Bestimmungen bzw. Neukodifikationen erhöhen sich die staatlichen Einnahmen: a) durch gesetzliche Festlegungen, daß alle Mehrbelastungen des Vermieters, insbesondere die auf erhöhten öffentlichen Abgaben beruhenden, durch entsprechende Mietpreiserhöhungen direkt auf den Mieter abgewälzt werden können16; b) durch das seit 1960 begonnene Auslaufen von gesetzlich nur für begrenzte Zeit festgelegten Grundsteuervergünstigungen 17; 12 V.um Beispiel wurden die Mittel für den Wohnungsbau von 1 828 581 000 DM im Jahre 1957 auf 1 595 206 200 DM im Jahre 19G1 gekürzt. (Vgl. BGBl. 1957 II S. 531 und BGBl. 1961 II S. 383.) Bereits seit 1952 traten an Stelle der staatlichen Kapitalsub-ventionen immer mehr das, was die westdeutsche Regierung als alleiniges Mittel der künftigen staatlichen „Förderung“ des sozialen Wohnungsbaues ansieht: die sogenannten Miet-und Lastenbeihilfen; vgl. Deutsche Zeitung und Wirtschaftszeitung (Köln) vom 26. Februar 1961. 13 Einen guten Überblick über Inhalt und Wesen der Besteuerung in Westdeutschland gibt der Artikel „Die Gewinnbesteuerung als Mittel zur Stabilisierung des Kapitalismus und der westdeutschen Großbourgeoisie“, Berichte des Deutschen Wirtschaftsinstituts 1957. Heft 9. 14 § 21 Einkommensteuergesetz i. d. F. vom 15. August 1961 (BGBl. I S. 1253). 15 Zur Steigerung der Grundbeträge der Grundsteuer B infolge der Heraufsetzung der Hebesätze siehe z. B.: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1959, S. 379. und 1962, S. 451. Die Höhe der Grundsteuern hat in zehn Jahren, von 1949-1959, insgesamt fast um 30 % zugenommen. (Vgl. „Problematische Grundsteuer“, Der Steuerzahler 1959, Heft 5, S. 75 f.). 16 Zum Beispiel § 9 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts vom 27. Juli 1955 und Art. V des AbbauG vom 23. Juni 1960. 17 Zum Beispiel § 7 Erstes Wohnungsbaugesetz i. d. F. vom 25. August 1953; §§ 92 ff. Zweites Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956; § 29 Grundsteuergesetz i. d. F. vom 10. August 1951. 622;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 622 (NJ DDR 1964, S. 622) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 622 (NJ DDR 1964, S. 622)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der ist auf strafrechtlich relevante Handlr-nven, die Nachweisführung für die Schaffung von Voraussetzungen oder Bedingungen zur Begehung der Straftat zu Konzentrieren.

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