Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 603

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 603 (NJ DDR 1964, S. 603); Die spürbar zunehmende Unsicherheit, die-immer stärker werdende kriminelle Unterwanderung des Gesellschaftslebens und das damit zutage tretende Unvermögen dieses Staates und der durch ihn repräsentierten Gesellschaft, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, führen zu einer Vermehrung der kritischen Stimmen der Öffentlichkeit, die selbst durch den Innenminister nicht mehr ignoriert werden können. Betrachtet man die ausgerechnet jetzt vorgenommene Änderung der westdeutschen Statistik im Lichte all dieser Tatsachen, so zeichnen sich die hintergründigen Motive dafür recht deutlich ab. Erreicht wurde damit zunächst, daß die soviel Aufsehen erregende Zwei-Mil-lionen-Grenze wieder etwas aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit rückt. Zugleich wurden die Vergleichsmöglichkeiten mit den zurückliegenden Jahren hinsichtlich der Gesamtkriminalität rigoros abgeschnitten. Praktisch verändert wurde damit natürlich nichts. Selbst die nun amputierte Statistik kann nicht verbergen, daß die ansteigende Tendenz der Kriminalität weiter anhält. Bei den im Bulletin ausdrücklich als vergleichbar be-zeichneten Straftatengruppen'5 ist gegenüber 1962 eine weitere beträchtliche Zunahme von 1 338 342 auf 1 375 764, also um 37 422 registrierte Straftaten, zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist namentlich bei folgenden Delikten zu beobachten: 1962 1963 Mord/Totschlag (einschl. Versuche) 1 221 1 308 Körperverletzung 79 318 84 580 Raub, räuberische Erpressung 6 410 6 721 schwerer Diebstahl 238 061 268 135 Brandstiftung 13 567 14 185 Und so darf man denn gespannt sein, welcher Art die Änderung der westdeutschen Statistik in etwa 10 bis 15 Jahren sein wird, wo sollte die bisherige Entwicklungstendenz anhalten die Zwei-Millionen-Grenze erneut in bedrohliche Nähe rücken kann. III Es zeigt sich eben auch im Zusammenhang mit der Kriminalität und ihrer Entwicklung, welcher deutsche Staat in sich die Zukunft verkörpert. Die deutsche Zukunft ist nicht identisch mit einer Gesellschaft, die unvermeidlich mit geradezu grausamer Gesetzmäßigkeit von der Kriminalität wie von einem Polypen gewürgt wird. Die Verkörperung der Zukunft ist die DDR, ist das sozialistische Deutschland, in dem der ehedem unüberbrückbar scheinende Gegensatz zwischen dem Individuum und dem „feindlichen Leben“ durch die sozialistische Kollektivität als der einzig möglichen humanitären Lösung aufgehoben wird. Wir sind erzogen, die Ergebnisse unserer Arbeit real und kritisch einzuschätzen. Illusionisten waren wir nie. Bereits 1957 erklärte der Minister der Justiz anläßlich der Begründung des Strafrechtsergänzungsgesetzes vor der Volkskammer: „Es ist selbstverständlich, daß wir nicht mit dem Fortgang des bisherigen Rückgangs der Kriminalität rechnen können; denn dann hätten wir in zehn Jahren überhaupt keine Kriminalität mehr.“16 Die gesellschaftliche Praxis zeigt, daß die Aufgabe, die Kriminalität allmählich aus dem Gesellschaftsleben zu verdrängen, nur im Verlaufe eines langwierigen und komplizierten Prozesses zu lösen ist. Die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in den letzten Jahren war bekanntermaßen auch in mancher Beziehung nicht geeignet, zum Vorantreiben der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und damit zugleich zur weiteren Verminderung der Kriminalität beizutragen. 5 Bulletin, a. a. O., Nr. 93. S. 858. 16 Vgl.: Das Strafrecht der sozialistischen Demokratie, Berlin 1958, S. 6. Es wäre aber falsch, dabei die bereits erreichten Positionen aus dem Auge zu verlieren. Die Probleme der Kriminalitätsbekämpfung sind derzeit in den beiden deutschen Staaten prinzipiell verschieden. Der eine Staat wird mit einer Tendenz nicht fertig, die das unvermeidliche Ergebnis der durch ihn repräsentierten gesellschaftlichen Verhältnisse ist. Unsere heutigen Probleme der Kriminalitätsbekämpfung sind auch nicht annähernd damit vergleichbar. Die Gegenüberstellung heute noch etwa vergleichbarer Kennziffern der Kriminalstatistik beider deutscher Staaten legt beredtes Zeugnis darüber ab. Auf je 100 000 Einwohner entfielen im Jahre 1963 folgende festgestellte Straftaten: WD DDR Gesamtzahl entsprechend (etwa) dem von der westdeutschen Statistik des Jahres 1963 erfaßten Bereich 2914 826 davon Einfache Diebstähle 1172 393 Schwere Diebstähle 466 125 Einfache und schwere Diebstähle zusammen 1638 518 davon Fahrraddiebstähle 182 48 Betrug. Untreue, Urkundenfälschung 345 48 Sittlichkeitsdelikte insgesamt 109 56 Unterschlagungen 81 31 Begünstigung und Hehlerei 20 2 Widerstand gegen die Staatsgewalt 16 4 Raub und Erpressung 12 2 Körperverletzungen (vors.) insgesamt 147 62 Beleidigungen 44 9 Brandstiftungen insgesamt 24 10 Mord und Totschlag einschl. Versuch 2.3 0,8 Alle übrigen Delikte 476 90- Die Deutsche Demokratische Republik ist heute 15 Jahre alt. Das ist, historisch gesehen, gewiß ein sehr kurzer Zeitraum. Um So höher ist das in dieser Zeit Erreichte zu werten. Die Unterschiede im Stand der heutigen Kriminalität beider Staaten sind eines der vielen Kennzeichen dafür, daß das in der DDR verkörperte aufstrebende neue Deutschland eine geradezu urwüchsige Lebenstüchtigkeit besitzt. Sie gibt uns die Zuversicht, daß auch in dem nun folgenden Abschnitt weitere Fortschritte bei der allmählichen Verdrängung der Kriminalität erreichbar sind, wenngleich sich diese bei der gegenwärtig erreichten Ausgangsposition nicht mehr in einem stetigen Absinken von Jahr zu Jahr äußern können, sondern künftig doch wohl häufig erst bei der Betrachtung einer längeren Periode deutlicher sichtbar werden. Durch die westdeutsche Kriminalstatistik festgehaltene Straftaten 2 106 460 603;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 603 (NJ DDR 1964, S. 603) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 603 (NJ DDR 1964, S. 603)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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