Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 602

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 602 (NJ DDR 1964, S. 602); Zwar fehlen für diesen Zeitraum für Westdeutschland entsprechend vergleichbare Zahlen, doch zeigen die dort seit 1953 veröffentlichten Zahlen eine gegensätzliche, eine stark ansteigende Tendenz. Die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten nahm seither fast fortwährend um insgesamt 41,3 % zu. Jahr festgestellte 1953 = 100 Straftaten 1953 1 491 120 100 1956 1 630 675 109,4 1958 1 726 565 115,8 1962 2106 469 141,3 Zu den Eigentumsdelikten und ihrer Entwicklung in Westdeutschland äußert sich der Bonner Innenminister selbst wie folgt: „Die Kriminalität unserer Tage wird bestimmt von der Diebstahlskriminalität Im Jahre 1963 sind nach den Feststellungen des Bundeskriminalamtes insgesamt 943 423 schwere und einfache Diebstähle bekanntgeworden. Im Jahre 1953 waren es 544110. Dies entspricht einer Zunahme von 73,4 v. H. im Laufe des vergangenen Jahrzehnts; im gleichen Zeitraum ist die Bevölkerung um 12,4 v. H. angewachsen. Damit ist die Zahl der auf je 100 000 Einwohner entfallenden Delikte von 1062 im Jahre 1953 auf 1638 im Jahre 1963 angestiegen. Bei Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses beträgt der Anstieg der Diebstahlskriminalität mehr als 54,2 v. H. Bemerkenswert ist die Zunahme der schweren Diebstähle. Im Jahre 1963 sind die bekanntgewordenen schweren Diebstähle gegenüber dem Vorjahre insgesamt um 12,6 v. H. angestiegen.“9 10 11 Um die gegensätzliche Entwicklung der Kriminalität in den beiden deutschen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg richtig zu würdigen, muß man bedenken, daß in Deutschland bereits während der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts Strafrechtsverletzungen in sehr beträchtlichem Umfang auftraten. Besonders kennzeichnend war die schnelle und erhebliche Zunahme der festgestellten Kriminalität. Gemessen an der Anzahl der wegen Straftaten durch die Gerichte verurteilten Personen und ausgehend vom Jahre 1885, zeigte der statistische Index der Kriminalität im ehemaligen Deutschen Reich folgende Entwicklung12: 1885 100 1890 134,2 1900 140,4 1905 156,3 1910 165,5 1928 180,2 1930 182,9 Es gab freilich im ganzen Verlaufe der hier dargestellten Perioden zwischenzeitlich auch teilweise von der allgemeinen Entwicklung abweichende Tendenzen. Solche zeitweiligen Abweichungen von der allgemeinen Tendenz sind für die historische und aktuelle Forschung natürlich nicht bedeutungslos. Sie sind in den vorstehenden Reihen aber bewußt außer Betracht gelassen worden, weil dadurch die großen Züge und allgemeinen Regeln um so deutlicher hervortreten. Was besagen die großen Konturen der Entwicklung? 9 Diebstahl, Unterschlagung. Betrug, Veruntreuung und Urkundenfälschung ungeachtet des Charakters des angegriffenen Eigentums. 10 1946 nur Raub, 1962 infolge zwischenzeitlicher Veränderung der Statistik Raub und Erpressung. Die Differenz wird also tatsächlich nodi etwas größer als hier därgestellt sein. 11 Höcherl, „Kriminalstatistik 1963“, Bulletin des Pfesse- und Informätionsamtes der' Bundesregierung, Nr. 93, S. 861. 42 Andere Angaben, insbesondere zu den unabhängig, von der Feststellung .'der Täter insgesamt entdeckten Straftaten, sind aus dieser Zeit nicht vorhanden. Der verhängnisvollen Ausbreitung der Kriminalität, die in Deutschland mit dem Eintritt des Kapitalismus in sein imperialistisches Stadium in besonders starkem Maße einsetzte, wurde unter den Bedingungen der Macht der Avbeiter und Bauern in unserem Teil Deutschlands Einhalt geboten. Unmittelbar im Gefolge der Beseitigung der alten Gesellschaftsverhältnisse war eine wesentliche Reduktion der Kriminalität als gesellschaftlicher Massenerscheinung zu beobachten. Dabei vollzog sich der Rückgang in einem wesentlich schnelleren Tempo als der Anstieg der Kriminalität in Gesamtdeutschland während der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. Auf die Ursachen hierfür, die künftig mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der immer besseren Durchführung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates zweifelsohne noch stärker zur Wirksamkeit kommen werden, ist bei früheren Gegenüberstellungen wiederholt eingegangen worden13. Wir können hier auf eine erneute Darlegung verzichten, obwohl bisher längst nicht alle Aspekte und viele auch nicht allseitig genug aufgehellt wurden. Das gilt auf der anderen Seite gleichermaßen für die Entwicklung in Westdeutschland. Wir wollen hier lediglich die Tatsachen noch einmal hervorheben. In Westdeutschland wurde die seit der Jahrhundertwende anschwellende Entwicklung der Kriminalität in Deutschland nicht unterbrochen. Diese verhängnisvolle Bewegung der Kriminalität fand in ihrer Gesamttendenz in Westdeutschland vielmehr ihre direkte Fortsetzung. Dabei ist bemerkenswert, daß das Tempo der Zunahme der Kriminalität heute in Westdeutschland um ein vielfaches schneller ist als während der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in Gesamtdeutschland. Diese Beobachtung wird gerade in letzter Zeit durch viele Klagen westdeutscher Bürger treffend bestätigt, die sich auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen Gehör verschaffen: In Westdeutschland werden Ordnung und Sicherheit im Gesellschaftsleben heute'immer'Stärker durch kriminelle Verbrechen beeinträchtigt. Viele Bürger fühlen sich der Verbrecherwelt schutzlos ausgeliefert. Infolgedessen verstärkt sich die öffentliche Kritik. Seit dem Überschreiten der Zwei-Millionen-Grenze bei den jährlich festgestellten Straftaten sind Polizei und Justiz in Westdeutschland zunehmend heftigen Angriffen der Öffentlichkeit ausgesetzt. Höcherl selbst ist gezwungen, auf die „sich öffnende Schere“ zwischen der ansteigenden Kriminalität einerseits und dem Aufklärungsrückgang andererseits einzugehen. Er schreibt: „Für den Zeitraum der letzten zehn Jahre läßt sich etwa folgende grobe Faustregel aufstellen: Die Zahl der bekanntgewordenen Verbrechen und Vergehen ist in dieser Zeit prozentual um das Drei- bis Vierfache mehr angestiegen als die Bevölkerung. Im gleichen Zeitraum ist der Prozentsatz der von der Polizei aufgeklärten Fälle erheblich abgesunken.“14 46 Wir können uns damit begnügen, nur einige Pressestimmen zu zitieren, die deutlich machen, daß die bedrohliche Kriminalitätsentwicklung in Westdeutschland, von der die Öffentlichkeit noch vor wenigen Jahren kaum Notiz nahm (wenn man von dem üblichen, auf „Sensationen“ berechneten Rummel absieht), heute bereits viele Menschen bewegt und beunruhigt. So bemerkt der „Vorwärts“, Köln, vom 17. Juni 1964 im Zusammenhang mit der unaufhörlich ansteigenden Kriminalitätskurve sarkastisch, für Spitzbuben seien in Westdeutschland herrliche Zeiten angebrochen. Das Düsseldorfer Handelsblatt schreibt: „Der Blick in das Sündenregister unserer Gesellschaft ist entmutigend. Es sieht so aus, als sei gegen das Anwachsen der Kriminalität kein Kraut gewachsen.“ 46 Vgl. u. a. NJ 1960 S. 612 ff., 1961 S. 561 ff., 1962 S. 727 ff. i' Höcherl, a. a. O. 602;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 602 (NJ DDR 1964, S. 602) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 602 (NJ DDR 1964, S. 602)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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