Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 589

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 589 (NJ DDR 1964, S. 589); die Auffassung eine Rolle, daß die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen die Erfüllung der Produktionsaufgaben hemme. Es muß mit allem Nachdruck festgestellt werden, daß die Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz Ausdruck der Sorge des Arbeiter-und-Bauern-Staates für den Menschen ist. Nur durch die konsequente Durchsetzung des Arbeitsschutzes wird gewährleistet, daß gleichzeitig auch ständig die Produktivkräfte weiterentwickelt und Rechtsverletzungen verhindert werden. Allerdings müssen auch die Arbeitsschutzbestimmungen stets im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Technik und dem Durchschnittskönnen der im jeweiligen Bereich tätigen Arbeiter gesehen werden1'1. Auf der anderen Seite darf gerade in Anerkennung der Bedeutung von Gesundheit und Leben des sozialistischen Arbeiters die Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter dem Gesichtspunkt eines nicht zu vertretenden Risikos bei der Verletzung von Strafgesetzen niemals dazu führen, daß der Schutz des Lebens und der Gesundheit auch nur im geringsten gemindert wird. Zum Strafverfahren und zur Arbeitsweise der Gerichte Die Forderung des Rechtspflegeerlasses (Zweiter Teil, Erster Abschnitt, IV, D) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 2 Abs. 2), daß sich das Gericht mit Sachverständigen zu beraten hat, die umfassend zur Klärung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten beitragen können, gilt besonders für Strafverfahren im Bereich der Ökonomie. Genauso wichtig ist es aber, im Strafverfahren die sachbezogene Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte zu sichern, die durch eigene Kenntnisse und Fähigkeiten mit dazu beitragen können, umfassend die Ursachen und Bedingungen der Straftat aufzudecken und Wege zu ihrer Überwindung zu zeigen. Deshalb ist es notwendig, daß solche Schöffen, Vertreter von Kollektiven, gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger mitwirken, die sowohl zur Persönlichkeit des Beschuldigten als auch zu den gesellschaftlichen, ökonomischen und ideologischen Zusammenhängen der Straftat und ihren Auswirkungen Ausführungen machen und zur Überwindung der Auswirkungen der Straftat und ihrer Ursachen beitragen können. Seit der Schöffenwahl Anfang 1964 sind bei den Bezirksgerichten Schöffen tätig, die aus den wichtigsten ökonomischen Bereichen des jeweiligen Bezirks kommen. sich in ihrer Arbeit bewährt haben und darum durch ihre sachkundige und gute Mitarbeit das Niveau der Arbeit der Bezirksgerichte heben. Auch für die Kreisgerichte wurde durch die Nachwahlen der Schöffen ein ähnlicher Prozeß eingeleitet, dessen Erfahrungen zugleich der Vorbereitung der Richter- und Schöffenwahlen der Kreisgerichte für das nächste Jahr dienen. Die Planung und Leitung der Volkswirtschaft nach dem Produktionsprinzip hat auch für die Rechtspflegeorgane die Frage aufgeworfen, ob nicht auch ihre Arbeit nach dem Produktionsprinzip organisiert werden sollte. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte haben inzwischen ihre Arbeit nach bestimmten Produktionsgesichtspunkten spezialisiert. Eine Geschäftsverteilung der Gerichte allein nach Produktionsbereichen wird jedoch wie die Praxis gezeigt hat der gerichtlichen Arbeit nicht gerecht. Es ist in der Regel bei einer Teilung nach Straf- und Zivilsachen geblieben, und auch die Straftaten der allgemeinen Kriminalität wurden im allgemeinen nicht in die Zuständigkeitsbereiche einbezo- 19 Vgl. 2. DB vom 23. Juli 1964 (GBl. n S. 689) zur Arbeitsschutz-Verordnung Gestaltung und Erlaß von Arbeitsschutzanordnungen einschließlich Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen . gen, die nach einzelnen Produktionszweigen, wie Landwirtschaft, Industrie, Bauwesen usw., gegliedert sind. Die Überlegungen hinsichtlich der zweckmäßigsten Organisation der Gerichte sind allerdings noch nicht am Ende. Die Bereiche der VVBs decken sich oft nicht mit den Bezirksgrenzen und damit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts. Auch in diesen Fällen muß aber die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Auswertung der Verfahren und bei der Einbeziehung von Experten und Werktätigen gesichert sein. Vor allem fehlt es für die Kreisgerichte, wo wegen der kleinen Bereiche und der geringen Anzahl von Richtern auch eine Spezialisierung oft nicht möglich ist, noch an einer wissenschaftlichen Prüfung der besten Gerichtsorganisation. Möglich wäre die klassische Spezialisierung nach Strafsachen, Zivilsachen, Familienrechtssachen und Jugendsachen oder eine Gliederung nach den Hauplproduk-tionszweigen. wie Landwirtschaft, Industrie, die noch nach den örtlichen Gegebenheiten differenziert sein könnten, oder eine Konzentration von Verfahren, die aus dem Bereich der Hauptbetriebe des Kreises kommen, bei einem Richter bzw. einer Kammer oder schließlich eine territoriale Aufteilung, die jeden Richter mit allen Rechtssachen bestimmter Gemeinden und mit deren Volksvertretung verbindet. Hier die zweckmäßigste Lösung zu finden, wird Sache des Obersten Gerichts und vor allem des Ministeriums der Justiz, aber auch der einzelnen Bezirksgerichte sein. Wir glauben, daß sich obgleich es sehr viele Verschiedenheiten auch subjektiver Art gibt doch gewisse allgemeine Gesichtspunkte herausarbeiten lassen. Rechtspflegeerlaß und Gerichtsverfassungsgesetz haben zur Leitung der Bezirksgerichte neue kollektive Organe geschaffen: das Präsidium und das -Plenum. Das vergangene Jahr hat schon in beträchtlichem Umfang der Klärung der Aufgaben und der Arbeitsweise dieser Organe gedient. Wenn wir die Themen betrachten, die die Präsidien und Plenen der Bezirksgerichte behandelt haben, dann zeigt sich ganz allgemein, daß sie sich mit der Ausarbeitung vieler Analysen beschäftigt haben, im besonderen auch hinsichtlich der Straftaten im Bereich der Ökonomie20. Es soll hier nicht die Frage aufgeworfen werden, ob der Umfang dieser analytischen Tätigkeit der Bezirksgerichte völlig im richtigen Verhältnis zu ihrer Aufgabe als Organ der Leitung der Rechtsprechung im Bezirk steht. Es soll auch nicht untersucht werden, in welchem Verhältnis die Analysen zu den im jeweiligen Bezirk besonders häufigen, auf besondere Schwierigkeiten und Hemmnisse für die ökonomische Entwicklung hindeutenden Strafverfahren stehen. Auf jeden Fall enthalten diese Analysen der Bezirksgerichte sehr wertvolle Materialien, die nicht nur der Untersuchung der unmittelbar gerichtlichen Tätigkeit und des Gegenstandes und der Ergebnisse von Gerichtsverfahren dienen, sondern die über die Fragen der Kriminalität und ihrer Erscheinungen hinaus von allgemeiner Bedeutung für die Erkenntnis unserer gegenwärtigen Gesellschaftsverhältnisse sind. Es entsteht damit die Frage, wie diese Untersuchungen über den Bezirk hinaus nutzbar gemacht werden können: für Gesetzgebung, Verallgemeinerung der Rechtsprechung und Wissenschaft. Die umfangreichen Materialien der Plenar- und Präsidiumstagungen werden den zentralen Rechtspflegeorganen übermittelt; eine organisierte Auswertung ist jedoch noch nicht gesichert. Es wäre erforderlich, daß eine Arbeitsgruppe zunächst eine einheitliche Methodik 20 Dabei fällt auf, daß einige Bezirksgerichte in etwa dem gleichen Zeitraum die gleichen Fragen behandelt haben, so z. B. zu Fragen des Handels die Bezirksgerichte Schwerin und Potsdam im März und Magdeburg im Anril oder zu Fragen der Landwirtschaft die Bezirksgerichte Schwerin im Juni und Neubrandenburg im August. 589;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 589 (NJ DDR 1964, S. 589) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 589 (NJ DDR 1964, S. 589)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß an unserer Arbeit, unserem Auftreten die Werktätigen messen, wie Staatssicherheit arbeitet:, daß unsere Tätigkeit wesentlich das Ansehen des gesamten Staatssicherheit bestimmt.

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