Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 588

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 588 (NJ DDR 1964, S. 588); exakte Ausarbeitung von Tatbeständen ist davon abhängig, wie im Rahmen der jeweiligen wirtschaftsleitenden Normativakte, Statuten, Arbeitsordnungen usw., die Verantwortlichkeiten präzis festgelegt werden. Die Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft erfordert diese klare Abgrenzung in allen Bereichen. Gerade hierbei zeigt sich auch die enge Verbindung zwischen der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems und der Ausgestaltung des Strafrechts. Bereits seit Jahren wird insbesondere im Zusammenhang mit der Strafgesetzgebung über die Probleme der Schuld, insbesondere der Fahrlässigkeit, diskutiert. Polak forderte in einer seiner letzten Arbeiten, das Wesen der Schuld unter sozialistischen Verhältnissen wissenschaftlich herauszuarbeiten und zu bestimmen16. Es wird einen großen Fortschritt in unserer Gesetzgebung bedeuten, wenn es uns gelingt, über die bisher übliche Festlegung der Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit hinaus das Wesen der Schuld allgemein und grundsätzlich zu beschreiben17. In diesem Zusammenhang ist auch der wichtige Gedanke ‘ hervorzuheben, daß gesellschaftlich nützliche Handlungen, die formal dem Wortlaut eines Strafgesetzes entsprechen, keine Straftaten sind. Er gewinnt gerade im Bereich der Wirtschaft im Rahmen des technischen und ökonomischen Epxeriments besondere Bedeutung. Daher ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Experimentierfreudigkeit und schöpferische Initiative von hemmenden Bedenken befreit, ohne daß dies zu Verantwortungslosigkeit führt. Besondere Probleme wirft die fahrlässige Schuld im Wirtschaftsstrafrecht auf. Die vorrangige Bedeutung allgemein erzieherischer Einwirkung zur Überwindung von Rechtsverletzungen sowie der Einsatz anderer rechtlicher Mittel in Gestalt des Disziplinarrechts und der materiellen Verantwortlichkeit (die nicht einfach eine Sonderform der materiellen Interessiertheit ist) erfordern die exakte Bestimmung der jeweiligen Verantwortlichkeit. Auch von der subjektiven Seite her berührt sich also die Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eng mit den Fragen des Rechts und der Rechtspflege. Dabei ist schon jetzt klar, daß fahrlässige Handlungen nur dann für strafbar zu erklären sind, wenn sie einen erheblichen Schaden herbeiführen und ihnen eine Pflichtverletzung zugrunde lag, die klar aus einem eindeutig festgelegten Verantwortungsbereich hervorgeht. Die bisherigen Arbeiten zeigen, wie schwierig es ist, diese Gedanken auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts exakt herauszuarbeiten und verständlich zu formulieren. An der öffentlichen Diskussion des Entwurfs sollten sich daher sowohl die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane als auch Ökonomen und Funktionäre aus wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben beteiligen, damit im neuen StGB wirklich nur kriminalstrafwürdige Handlungen erfaßt werden und der Umfang der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere für fahrlässige Handlungen, genau bestimmt wird. Die Probleme der Rechtsetzung und Rechtsanwendung im Bereiche der Wirtschaft sollen an drei Komplexen näher beleuchtet werden: Landwirtschaft, Investitionen und Arbeitsschutz. Die Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Deutschen Bauernkongresses erfordert u. a. die konsequente Durchsetzung der innergenossenschaftlichen Demokratie in allen LPGs, die Entwicklung der Leitung der Land- is Polak, „Grundlage für das Strafmaß die Schuld des Täters?“, Neues Deutschland vom 7. Juni 1963, S. 5. 17 Vgl. hierzu im einzelnen Lekschas/Loose/Renneberg, Verant- wortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964. Wirtschaft nach dem Produktionsprinzip, die Vervollkommnung der Planung in der Landwirtschaft .und die Einführung moderner Produktionsmethoden. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird zu einem weiteren Aufschwung in der Landwirtschaft und zu einer Hebung des kulturellen und des Bildungsniveaus der in der Landwirtschaft Beschäftigten führen. Die Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft und die damit verbundene Hebung des Bewußtseins und die Erweiterung der Kenntnisse der Genossenschaftsbauern und der in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben Beschäftigten wird wesentlich zur Zu-rückdrängung der Kriminalität im Bereich der Landwirtschaft beitragen. Von der Einschätzung dieser Entwicklung wird es ab-hängen, ob für besondere, nur im Bereich der Landwirtschaft vorherrschende Handlungen selbständige Strafbestimmungen notwendig sind, ob z. B. falsche Fütterung, schlechte Pflege oder Aufzucht von Vieh, die zu Verlusten führten, Straftaten sind18. Es wird immer wieder festgestellt, daß mitunter recht erhebliche Investitionsverstöße begangen werden. Andererseits gibt es kaum Strafverfahren, nicht einmal Ordnungsstrafverfahren, bei Investitionsverstößen. Zweifellos ist es auch hier richtig, vorrangig mit anderen Mitteln und Methoden Investitionsverstößen entgegenzuwirken und das Strafrecht erst als letztes Mittel zur Geltung zu bringen. Für die künftige Gesetzgebung besteht jedoch die Notwendigkeit, für Investitionsverstöße, die so schwer sind, daß sie strafrechtlich verfolgt werden müssen, einen präzisen Tatbestand zu erarbeiten. § 78 der VO über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen vom 26. Juli 1962 (GBl. II S. 481) gibt hier z. B. mit der undifferenzierten Behandlung der vorsätzlichen und der fahrlässigen Schadensherbeiführung noch keine genügend klare Anleitung und entspricht noch nicht der Forderung nach Ausarbeitung exakter Straftatbestände. Voraussetzung für die exakte Festlegung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist die klare Abgrenzung der Pflichten im Investitionsrecht und die Bestimmung der jeweiligen Verantwortungsbereiche. Gerade hier wird die Abhängigkeit der strafrechtlichen Regelung von der klaren Festlegung der Verantwortlichkeit für das Investitionsgeschehen entsprechend dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sehr deutlich. Deshalb muß die Herausarbeitung derjenigen Handlungen, die strafrechtlich zu verfolgen sind, in enger Verbindung mit dem Investitionsrecht stehen. Die bisherigen Diskussionen zeigten, daß selbst in Wirtschaftskreisen darüber, ob der Kreis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eng oder weit zu ziehen ist, noch große Unklarheiten bestehen. Dies ist zum Teil objektiv dadurch bedingt, daß durch die weitere Vervollkommnung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sich die Fragen des Investitionsrechts in einer ständigen Fortentwicklung befinden und noch nicht zum Abschluß gekommen sind. Auch hier wird das zeigt bereits die Investitionsordnung von 1962 sehr deutlich eine klare Abgrenzung zwischen Ordnungsstrafrecht und Strafrecht notwendig sein. Besonders deutlich wird der Zusammenhang zwischen den Fragen der Ökonomie und des Rechts auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Werden einerseits Arbeitsunfälle wesentlich dadurch begünstigt, daß nicht klar festgelegt ist, wer im konkreten Fall für den Arbeitsschutz verantwortlich ist, so spielt auf der anderen Seite auch 1ä Vgl. hierzu im einzelnen Duft/Wendland, „Gedanken zur Neuregelung des Wirtschaftsstrafrechts auf dem Gebiet der Landwirtschaft“, NJ 1964 s. 559 ff. 58S;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 588 (NJ DDR 1964, S. 588) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 588 (NJ DDR 1964, S. 588)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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