Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 587

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 587 (NJ DDR 1964, S. 587); ’ Entwicklung sorgfältig beobachten und beratend mit-wirken. Eine besondere Verantwortung trägt das Institut für die Weiterbildung leitender Kader an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Neben der allgemeinen Aufgabe, die neuesten rechtswissenschaftlichen Erkenntnisse zu vermitteln, hat es die Pflicht, die Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Recht darzustellen und Grundsätze für eine entsprechende Unterrichtsmethode bei Juristen zu entwik-keln. Von der Entwicklung geeigneter Methoden wird es nach den Erfahrungen des ersten Lehrgangs für leitende Kader der Rechtspflegeorgane an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ abhängen, wie künftig die Weiterbildung gestaltet werden wird. Auch in der juristischen Ausbildung an den Universitäten ist es noch nicht gelungen, eine tiefe ökonomische Verwurzelung der juristischen Vorlesungen zu erreichen. Das erste Jahr nach dem Ministerratsbeschluß vom 10. Oktober 1963 über die Aus- und Weiterbildung juristischer Kader12 hat noch nicht zu der erhofften prinzipiellen Veränderung des Hochschulstudiums geführt. Diese Frage berührt die Kenntnisse und die gesamte Einstellung der Hochschullehrer. Sie dürfen ihre Vorlesung nicht bloß mit dem Fachdozenten für Ökonomie „abstimmen“, sondern müssen sich selbst gründliche Kenntnisse auf diesem Gebiet aneignen, damit exaktes ökonomisches Wissen die Grundlage aller Lehrveranstaltungen ist. Auch hier gilt der Methodik besondere Aufmerksamkeit. Die für die Naturwissenschaften jetzt in größerem Umfang unternommenen Versuche, die Vorlesungen zu konzentrieren, das Selbststudium zu fördern usw., sind zu einem beträchtlichen Teil von Lehrbüchern abhängig, aus denen sich der Student das Grundwissen aneignen kann, während der Hochschullehrer ihn mit besonderen Problemen und Weiterentwicklungen bekannt macht. Neue Lehrbücher sind daher eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung neuer Studienformen. Die Tatsache, daß die gesamte Wirkung des sozialistischen Rechts durch das Bewußtsein der Menschen hindurchgeht, wirft ganz allgemein die Frage nach der Erziehung und nach der Kenntnis der Probleme auf, die für die Erziehung von Bedeutung sind: Probleme der Soziologie, der Pädagogik, der Psychologie, der Medizin. Auch hiermit müssen sowohl die Studenten als auch die praktisch tätigen Juristen bekannt gemacht werden. Hier stehen wir jedoch vor der Frage, wie die Fülle des Materials bewältigt werden kann. Wir werden daher Wege zu einer Dokumentation suchen müssen, die eine nach Möglichkeit kurze, sachliche Information über alle Rechtsgebiete sowie über die „Nahtstellen“ zwischen dem Recht und anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens vermittelt. Die Juristen erkennen die Notwendigkeit, ihr Wissen zu vertiefen und zu erweitern; sie haben auch das Bedürfnis dazu, sind aber mit den ihnen gebotenen Mitteln nicht zufrieden. Das Streben nach Vielseitigkeit des Wissens verdient hohe Anerkennung. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß für den Juristen in erster Linie die Festigung und Vertiefung seiner juristischen Kenntnisse nicht als formal positives Wissen, sondern gegründet auf fundierte ökonomische Kenntnisse auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse erforderlich ist. 12 Vgl. Wolff, „Inhalt und System der Ausbildung und Weiterbildung der Juristen“, NJ 1964 S. 33 ff. Strafrecht und Ökonomie Der Anteil der Eigentumsdelikte zum Nachteil des sozialistischen Eigentums und der Wirtschaftsdelikte betrug 1963 über 24 Prozent der Gesamtkriminalität. Über zwei Drittel der in den letzten Jahren festgestellten Straftaten wiesen unmittelbar ökonomische Auswirkungen auf. Hinzu treten Straftaten, die zwar keine unmittelbaren ökonomischen Auswirkungen nach sich zogen, jedoch durch Mängel oder Mißstände im ökonomischen Bereich begünstigt wurden13 *. Die Strafbestimmungen zum Schutze des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft werden deshalb im künftigen Strafgesetzbuch eine hervorragende Rolle spielen. Ihre Ausarbeitung wird der Prüfstein dafür sein, in welchem Umfang wir verstehen, ausgehend von den objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung die entsprechenden juristischen Festlegungen zu treffen. Das gilt sowohl für die Festlegung, welche Handlungen so schwerwiegend sind, daß gegen sie mit den Mitteln des Strafrechts vorgegangen werden muß, als auch dafür, welche Straf- und Erziehungsmaßnahmen bei derartigen Rechtsverletzungen anzuwenden sind. Die wichtigste Abgrenzung wird wahrscheinlich in der Richtung zu treffen sein, welche Handlungen disziplinarisch bzw. durch das Ordnungsstrafrecht erfaßt werden und welche Handlungen zu Straftaten erklärt werden. Diese Problematik wird besonders anschaulich durch die Verhandlung des Disziplinarausschusses des Volkswirtschaftsrates im VEB Schlepperwerk Nord-hausen/, die etwas Neues in unserem gesellschaftlichen Leben und unserer Rechtspflege darstellt und deshalb für die Strafrechtspflege und die Strafgesetzgebung auszuwerten ist. Gerade der dort behandelte Sachverhalt mangelhafte Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie der raschen und ordnungsgemäßen Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsthemen zeigt deutlich die Grenze zum Strafrecht, dessen Aufgabe es eben nicht sein kann, ein Hebel zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu sein, unmittelbar als ökonomischer Hebel zu wirken. Die Art der Durchführung dieses Disziplinarverfahrens und die Verhandlung vor einem großen Kreis geladener Funktionäre sowie die anschließende breite Auswertung in wirtschaftsleitenden Organen und in der Presse ist zugleich ein Musterbeispiel, wie Rechtspflege gesellschaftlich wirksam zu machen ist. Darin liegt auch die allgemeine Bedeutung dieses Beispiels für das gerichtliche Verfahren. Es wirft ferner als neue, wissenschaftlich zu klärende Frage die nach dem Verhältnis zwischen Disziplinarrecht und Ordnungsstrafrecht auf. Die Forderttng des Vorsitzenden des Staatsrates nach Ausarbeitung exakter Straftatbestände, die bereits irh Zusammenhang mit dem Rechtspflegebeschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 erhoben wurde15, erfordert im Wirtschaftsstrafrecht die Herausarbeitung der konkreten strafbaren Verhaltensweisen und damit die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstrafverordnung von 1948. des ersten Gesetzes der damaligen Deutschen Wirtschaftskommission zum Schutze unserer Wirtschaftsordnung. In diesem Zusammenhang sind auch die Straftaten von anderen Rechtsverletzungen, insbesondere von Ordnungswidrigkeiten, abzugrenzen. Die 13 Letzten Endes ziehen jedoch alle Straftaten ln der einen oder anderen Hinsicht auch schädliche ökonomische Folgen nach sich. ü Vgl. „Zeitverlust auf neue Art geahndet“ und Gesellschaftliche Erziehung“, Neues Deutschland vom 22. Juli 1964, S. 3. 4" Walter Ulbricht, „Zum Beschluß des Staalsralcs über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, in: Schriftenreihe des Staatsrates Nr. 4/1961. S. 30. 587;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 587 (NJ DDR 1964, S. 587) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 587 (NJ DDR 1964, S. 587)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X