Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 586

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 586 (NJ DDR 1964, S. 586); duktionsverhältnisse planmäßig zu entfalten8, ist die grundlegende Beziehung zwischen dem Recht und der Ökonomie festgestellt. Auch die anderen gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und Beziehungen, denen das Recht zu entsprechen und die es zu gestalten hat, werden durch die Grundbeziehung zwischen dem Recht und der Ökonomie bestimmt. Dies wird sehr deutlich durch die auch zeitlich zusammentreffende Entwicklung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft mit der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege durch den Staatsratserlaß. Es ist notwendig, diese Zusammenhänge genauer zu untersuchen; dabei müssen wir uns jedoch davor hüten, Scheinlösungen zu finden, die vereinfachen, unwissenschaftlich sind und den ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten nicht entsprechen. Eine wichtige Seite des Zusammenhangs zwischen Ökonomie und Recht dürfte darin bestehen, daß durch die unmittelbare erzieherische Wirkung der Rechtsnormen auch Einfluß auf die ökonomische Entwicklung genommen wird. Das gleiche gilt für die gesamte gerichtliche Tätigkeit. So wird durch die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten, die Parteien im Zivilprozeß, Zeugen oder andere am gerichtlichen Verfahren Beteiligte mittelbar zur Weiterentwicklung der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse beigetragen, indem z. B. hemmende Faktoren für eine sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin ausgeräumt werden. Aus dieser Grundbeziehung zwischen dem Recht und der Ökonomie ergibt sich, daß die Zusammenhänge bei der juristischen Regelung aller Lebensgebiete eine Rolle spielen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang9. ln den Beziehungen zwischen der Ökonomie und dem Recht nimmt das Strafrecht keine besondere Stellung ein'. Völlig abwegig wäre z. B. der Gedanke, daß das Strafrecht der entscheidende Hebel ist, um Hemmnisse in der ökonomischen Entwicklung auszuräumen. Wenn wir uns hier trotzdem vor allem mit dem Strafrecht und seiner Durchsetzung beschäftigen, so deshalb, weil es in der Arbeit der Rechtspflegeorgane einen bedeutenden Umfang einnimmt. Wir müssen allerdings feststellen, daß wir eine wissenschaftliche Untersuchung des Zusammenhangs und des Zusammenwirkens zwischen Strafrecht und Ökonomie unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft noch nicht haben. Klarheit besteht jedoch darüber, daß das Recht nicht unmittelbar auf die Gestaltung ökonomischer Verhältnisse einwirkt, sondern stets durch die Köpfe der Menschen, d. h. durch den Gesetzen entsprechende menschliche Entschließungen. So muß z. B. durch die Aufdeckung der ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten, die durch eine Straftat verletzt wurden, erreicht werden, daß alle am Strafverfahren und an seiner Auswertung beteiligten Personen Schlußfolgerungen für ein positives Verhalten ziehen, das sich z. B. in der Festlegung klarer Verant- 8 Protokoll des VI. Parteitages der SED, Bd. IV, S. 371. 9 So sind z. B. im Familienrecht die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten unter den verschiedensten Gesichtspunkten zu berücksichtigen: Bei der Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten darf die materielle Interessiertheit der Frau an ihrem Arbeitseinkommen nicht dadurch gemindert werden, daß das Recht diese Verfügungsmöglichkeit beschränkt: die Verpflichtung der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder erstreckt sich auch darauf, daß die Mädchen einen gesellschaftlich nützlichen Beruf erlernen; die Regelung der Unterhaltsverpflichtung zwischen den Ehegatten darf nicht dazu führen, daß ein Ehegatte ungerechtfertigtes Arbeitseinkommen genießt und dadurch kein Interesse an einer Qualifizierung und eigenem oder höherem Arbeitseinkommen aufkom-men läßt; die unter bestimmten Voraussetzungen nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral anzustrebende Unterhaltspflicht gegenüber Familienangehörigen darf nicht zu einem hemmenden Faktor werden usw. Wörtlichkeiten, in einer besseren Ordnung Im Betrieb,' in der Aktivierung des sozialistischen Wettbewerbs usw. äußert. Damit werden objektive Bedingungen dafür geschaffen, daß künftig keine neuen Straftaten begangen werden. Systematische Weiterbildung der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR hat bei den verschiedensten Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß die der Rechtspflege gestellten Aufgaben nicht zu lösen sind, wenn sich nicht alle in der Rechtspflege Arbeitenden gründliche Kenntnisse, im besonderen auch auf ökonomischem Gebiet, aneignen10. Die Mitarbeiter in den Rechtspflegeorganen haben zur Zeit noch ein völlig ungenügendes ökonomisches Wissen; es entspricht bei vielen sicherlich kaum den allgemeinen Bildungsanforderungen, geschweige denn den ökonomischen Kenntnissen, die der Jurist heute haben muß. Es besteht daher für sie zunächst die Aufgabe, sich ein grundlegendes theoretisches Wissen der Politischen Ökonomie des Sozialismus zu verschaffen. Erst auf der Grundlage eines solchen allgemeinen theoretischen Wissens wird es jedem Richter und jedem Staatsanwalt möglich sein, die konkrete ökonomische Situation und die ökonomischen Erscheinungen in seinem Kreis bzw. Bezirk wissenschaftlich einzuschätzen, so daß er z. B. die Diskussion über die Volkswirtschaftspläne, über die Perspektivplanung in den wichtigsten Betrieben seines Bereiches versteht, und Gerichtsverfahren, in denen diese ökonomischen Probleme eine Rolle spielen, richtig beurteilt. Während für die Aneignung des theoretischen Wissens in der Mehrzahl aller Fälle ein organisiertes Fernstudium erforderlich ist, werden die für den jeweiligen Arbeitsbereich erforderlichen konkreten ökonomischen Kenntnisse in der verschiedensten Weise erworben: durch Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen von Betriebsakademien, durch engere Beziehungen zu den örtlichen Organen und zu den Betrieben der führenden Industriezweige im jeweiligen Bereich, im besonderen auch durch die Unterstützung der Konfliktkommissionen. Die Bemühungen, ein Teilfernstudium der Funktionäre der Rechtspflegeorgane auf ökonomischem Gebiet zu organisieren, können noch nicht befriedigen. Im besonderen entsprachen die Lehrveranstaltungen an den wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten noch nicht den Bedürfnissen der Richter und Staatsanwälte. Auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED verlangte Walter Ulbricht, daß die notwendige systematische Weiterbildung leitender Wirtschaftskader in einer Art und Weise geschieht, die ihren Bedürfnissen und ihren Erfahrungen entspricht, und daß sie nicht wie Fachstudenten behandelt werden dürfen11. Darin ist ein allgemeiner Gedanke ausgedrückt, der auch für die Weiterbildung der Juristen, insbesondere auf ökonomischem Gebiet, gilt. Es wird deshalb notwendig sein, besondere Veranstaltungen einzurichten, die auch in der Methodik speziell für erfahrene Justizpraktiker zugeschnitten sind. Dabei soll nicht verkannt werden, daß auch die Ökonomen selbst noch mit vielen Problemen ringen. Wir hoffen, daß die jetzt begonnenen Formen des ökonomischen Zusatzstudiums nach Inhalt und Methode den berechtigten Anforderungen der Richter und Staatsanwälte näher kommen. Das Ministerium der Justiz wird diese 10 vgl. Walter Ulbricht, „Die Vervollkommnung unserer Rechts- pflege fester Bestandteil der Entwicklung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates“, in: Schriftenreihe des Staatsrates Nr. 5/1962, S. 49 ff. 11 Vgl. Walter Ulbricht, Die Durchführung der ökonomischen Politik im Planjahr 1964 unter besonderer Berücksichtigung der chemischen Industrie, Berlin 1964, S. 42. 586;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 586 (NJ DDR 1964, S. 586) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 586 (NJ DDR 1964, S. 586)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur über einzelne Mitglieder der Gruppierungen aufrecht, erhielten materielle und finanzielle Zuwendungen und lieferten zwecks Veröffentlichung selbstgefertigte diskriminierende Schriften, die sie sur Vortäuschung einer inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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