Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 55 (NJ DDR 1964, S. 55); ihnen, Diebstähle in größerem Umfang durchzuführen. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, daß einige Genossenschaftsbauern oft unpünktlich und angetrunken zur Arbeit kamen. Obwohl das dem LPG-Vorstand bekannt war, schritt er dagegen nicht konsequent ein. Er führte weder Aussprachen in den betreffenden Arbeitskollektiven herbei, noch prüfte er die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit dieser Genossenschaftsmitglieder. Die Mängel in der Leitungstätigkeit des Vorstandes waren darauf zurückzuführen, daß der Zusammenhang zwischen der richtigen Anwendung und Einhaltung des sozialistischen Rechts und einer guten genossenschaftlichen Arbeit nicht erkannt wurde. Mit diesem Protest allein konnten jedoch die zählebigen Gewohnheiten in der LPG nicht beseitigt und eine gute Arbeitsdisziplin nicht durchgesetzt werden. 2. Um den Erziehungsprozeß auch von außen her zu unterstützen, fand auf Anregung des Kreisstaatsanwalts eine Aussprache der Vorstandsmitglieder mit dem Objektleiter der Gaststätte statt. Die Rechtsverletzer hatten einen großen Teil der gestohlenen Naturalien zur Begleichung der Zechschulden verwandt und auch während der Arbeitszeit in der Gaststätte Alkohol getrunken. 3. Weil in der Genossenschaft schon des öfteren Diebstähle vorgekommen waren, entschloß sich das Gericht, die Hauptverhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit durchzuführen, um dazu beizutragen, das richtige Verhältnis der LPG-Mit-glieder zum genossenschaftlichen Eigentum und zur genossenschaftlichen Arbeit zu entwickeln und zu festigen. Deshalb wurden vom LPG-Vorstand auch solche Genossenschaftsmitglieder als Zuhörer zur Verhandlung entsandt, die es mit der Arbeitsdisziplin und dem genossenschaftlichen Eigentum nicht so genau nahmen. Durch das Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit sollte gleichzeitig die Revisionskommission als gesellschaftliches Kontrollorgan mobilisiert und der untrennbare Zusammenhang zwischen Recht und Ökonomie an den konkreten Auswirkungen der strafbaren Handlungen bewußt gemacht werden. Die unzulängliche Kontrolle der Revisionskommission in der LPG hatte die Straftaten begünstigt. Deshalb organisierte der Kreisstaatsanwalt mit Hilfe des Kreislandwirtschaftsrats und der Ständigen Kommission Landwirtschaft des Kreistages die Teilnahme aller Vorsitzenden der LPGs und ihrer Revisionskommissionen im Kreis. Alle Eingeladenen erschienen zur Hauptverhandlung, weil der Kreislandwirtschaftsrat darauf hingewiesen hatte, daß die Teilnahme am Verfahren auch der Vorbereitung der Halbjahresberichterstattung über die Erfüllung der Marktproduktion in den LPGs dienen würde. 4. Die LPG-Mitgliederversammlung hatte einen vorbildlichen Genossenschaftsbauern als gesellschaftlichen Ankläger gewählt. Er konnte im Gerichtsverfahren aktiv mitwirken, weil sich die Mitgliederversammlung mit dem schädlichen Verhalten der Angeklagten und den konkreten Ursachen der Straftaten eingehend auseinandergesetzt hatte und er die Verhältnisse in der LPG sachkundig beurteilen konnte. Der gesellschaftliche Ankläger wies nach, daß die Diebstähle den Wert der Arbeitseinheit in der LPG im Jahre 1962 um 0,20 DM geschmälert hatten und daß durch die strafbaren Handlungen der Angeklagten das Zusammenleben der Mitglieder längere Zeit beeinträchtigt wurde, weil sie sich gegenseitig mißtrauten. Er forderte vom LPG-Vorstand, nicht nur über die Erfüllung der Marktproduktion zu beraten, sqndern auch die Faktoren zu erforschen und zielstrebig zu beseitigen, die eine gute genossenschaftliche Arbeit hemmen. Ferner übte er Kritik an der ungenügenden Leitungstätigkeit des LPG-Vorstandes sowie an der ungenügenden Kontrolltätigkeit der Revisionskommission. Im Aufträge des Kollektivs beantragte der gesellschaftliche Ankläger dann, gegen die angeklagten LPG-Mitglieder eine bedingte Verurteilung auszusprechen. Der Kreisstaatsanwalt griff in seinem Plädoyer diese Hinweise auf und legte z. B. dar, daß die Revisionskommissionen in fast allen LPGs des Kreises ihren Pflichten vor allem deshalb nicht nachkom-men, weil sie schon jahrelang nicht qualifiziert worden sind. Er übte Kritik an der Arbeit des Kreislandwirtschaftsrats, der einen Vertreter zum Prozeß entsandt hatte, und erinnerte ihn an seine Pflichten. Besonders ausführlich wurden im Plädoyer die Umstände dargelegt, welche die LPG in ihrer ökonomischen Entwicklung beeinträchtigt hatten. 5. Nach der Hauptverhandlung fand eine Gemeindevertretersitzung statt. an der der LPG-Vorsitzende teilnahm und in welcher der Prozeß und der Protest des Kreisstaatsanwalts ausgewertet wurden. 6. An der Hauptverhandlung nahm auch ein Mitglied des Büros für Landwirtschaft ' der SED-Kreislei-tung teil. Das Büro führte danach mit allen Parteisekretären der LPGs des Kreises eine Aussprache durch, in der Klarheit darüber geschaffen wurde, wie die Parteiorganisationen in den LPGs die politisch-ideologische Auseinandersetzung organisieren müssen, um Gesetzesverletzungen vorzubeugen. Was wurde durch die differenzierten Maßnahmen der Rechtspflegeorgane und die Einbeziehung der Genossenschaftsbauern in dieses Verfahren erreicht? ln der Genossenschaft sind die Lagerräume ordnungsgemäß gesichert. Das Prinzip der materiellen Interessiertheit wird besser durchgesetzt. Die Feldbaubrigade, der die Angeklagten angehören, ist nunmehr durch Prämien an der Übererfüllung der tierischen Produktion beteiligt. Die Revisionskommission hat einen Arbeitsplan aufgestellt, in dem sie konkret festgelegt hat, wie sie den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums gewährleisten und den Kampf gegen Tierverluste führen will. In der Genossenschaft herrscht im Gegensatz zu früher eine sehr kritische Atmosphäre. Diebstähle sind bisher nicht wieder vorgekommen. Der Kreislandwirtschaftsrat hat dafür gesorgt, daß die LPGs bei den Halb jahresberich ten die Produktionserfüllung in engem Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit und der Einhaltung der Gesetzlichkeit einschätzen. Die Mitglieder der Revisionskommissionen werden künftig regelmäßig und verstärkt während der Winterzeit geschult. Zur Wirksamkeit der Rechtsprechung gehört es, daß die Rechtspflegeorgane in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen und den anderen staatlichen Organen prüfen, wie die eingeleiteten Maßnahmen durchgesetzt werden. Deshalb kontrolliert der Kreisstaatsanwalt gemeinsam mit diesen Organen in bestimmten Zeitabständen die Verwirklichung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen, um gegebenenfalls unter Beachtung des Verantwortungsbereichs jedes Organs unterstützend tätig zu werden. GERTRUD SCHMELE, Staatsanwalt des Kreises Bernburg RUDI TRAUTMANN, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Halle 55;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 55 (NJ DDR 1964, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 55 (NJ DDR 1964, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Wirkungsweise zu ihrer Beseitigung unter Beachtung der hierfür in Rechtsvorschriften gegebenen Verantwortung anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Aufdeckung und Verhinderung von und politischoperativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in Aktionen, die sich im Zusammenhang mit komplizierten Situctione in der internationalen Lage oder im Innern der DDP.

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