Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 522

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 522 (NJ DDR 1964, S. 522); men der Schule gleichgültig verhalten oder mit ihren Erziehungsmethoden versagen, oder deren Kinder leistungsschwach oder moralisch ungefestigt sind. Dabei ist auch die Unterstützung der Betriebskollcktive, in denen die Eltern arbeiten (u. U. auch die Konfliktkommission), in Anspruch zu nehmen. 2. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz führt im Einvernehmen mit dem FDGB-Kreisvorstand und in Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen in den verschiedenen Industriezweigen eine Tagung mit den Kaderleitern aller Betriebe und den Vorsitzenden der Konfliktkommissionen zu Problemen der Familienerziehung und zur Wiedereingliederung Jugendlicher in den Arbeitsprozeß durch. 3. Die Nationale Front organisiert gemeinsam mit den Rechtspflegeorganen und der Abteilung Volksbildung in allen Wohngebieten ständige Elternseminare über Erziehungsfragen. 4. Der FDGB-Kreisvorstand und die FDJ-Kreisleitung werten in ihren Leitungsorganen gemeinsam mit den Rechtspflegeorganen regelmäßig die Kriminalitätsent-wicklurig aus und legen die erforderlichen Maßnahmen fest. 5. Das Referat Jugendhilfe hat sich zum Ziel gestellt, die Anzahl der ehrenamtlichen Jugendhelfer zu erhöhen und zu deren Qualifizierung Vorträge über pädagogische und psychologische Probleme zu organisieren. 6. Der Bezirksrat für Volksbildung gewährleistet, daß zu Beratungen über wichtige Erziehungsprobleme und über die Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit an den Schulen Vertreter der Rechtspflegeorgane hinzugezogen werden. 7. Der Leiter der Volkspolizei-Inspektion gewährleistet, daß alle Dienstzweige der Inspektion mehr als bisher in die Bekämpfung der Jugendkriminalität einbezogfen werden und daß die Leiter der Volkspolizei-Reviere eine enge' Verbindung zu den in ihrem Bereich liegenden Schulen und Jugendeinrichtungen herstellen. 8. Der Staatsanwalt des Stadtbezirks wird im Zusammenwirken mit dem Leiter der Volkspolizei-Inspektion für eine schnelle Erhöhung der “Qualität des Ermittlungsverfahrens durch die stärkere Einbeziehung der Werktätigen und der Jugend selbst sorgen. Weiterhin wird er sichern, daß frühestmöglich Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen und straftatbqgünsti-genden Bedingungen ergriffen werden. Dazu gehören: a) Die rechtzeitige Ausarbeitung qualifizierter Berichte dqr Jugendhilfe und deren sinnvolle Einfügung in das laufende Ermittlungsverfahren sowie das gemeinsame Befragen des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten durch das Untersuchungsorgan und die Abteilung Jugendhilfe2; b) Aussprachen mit den Kollektiven, in denen der Jugendliche lebt, z. B. mit der Hausgemeinschaft, dem Freundeskreis, der FD J-Grundorganisation, dem Sportkollektiv usw.; c) Aussprachen mit den Eltern über ihre Erziehungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Vernehmung (§ 28 JGG). Bei Eltern, die bisher ihren Pflichten ungenügend nachkamen, ist die Hilfe der Betriebskollektive und Hausgemeinschaften in Anspruch zu nehmen und, wenn notwendig, mit konkreten Weisungen des Jugendhilfebeirates durchzusetzen. d) Die Auswahl von Jugendbeiständen aus dem Lebenskreis des Jugendlichen sowie die Vorbereitung der Mitwirkung gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger und von Bürgschaften muß schon im Ermittlungsver- 2 vgl. auch Geißler, „Zusammenarbeit der Jugendhille mit der Volkspolizei im Ermittlungsverfahren“, NJ 1934 S. 373. fahren erfolgen. Dabei ist konkret zu prüfen, inwieweit den jungen Bürgern mehr Verantwortung übertragen werden kann, so daß junge Bürger in Jugendverfahren selbst als gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger aüftreten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß wir mit Wachowrtz/Wetzel, die sich gegen Mauers-berger wenden, darin übereinstimmen, daß die Funktion des gesellschaftlichen Verteidigers oder Anklägern nach sorgfältiger Prüfung des Antrags des Kollektivs auch Jugendlichen übertragen werden kann?: 9. Das Gericht verwirklicht noch folgende Aufgaben: a) Die Benachrichtigung der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung über die im Zusammenhang mit einer bedingten Verurteilung ausgesprochene Bindung an den Arbeitsplatz muß zugleich ausgehend von den Ergebnissen der Hauptverhandlung und unabhängig von der Teilnahme eines Vertreters des Kollektivs an der Hauptverhandlung Hinweise enthalten, worauf es bei der Erziehung des Verurteilten änkommt. Das ermöglicht auch dem Gericht, die Wirkung der bedingten Verurteilung zielstrebiger und exakter zu kontrollieren. Wir haben mit dieser Praxis bereits gute Erfahrungen gesammelt. b) Wir sind dazu übergegangen, die Straffreierklärung gemäß § 2 StEG mit einer eingehenden Aussprache mit dem betreffenden Bürger zu verbinden''*. Dadurch haben wir uns eine zusätzliche Quelle für die Feststellung der Wirksamkeit der gerichtlichen Maßnahmen während der Bewährungszeit erschlossen. Zudem gibt es nicht wenig Fälle, in denen i’m Ergebnis solcher Aussprachen diesem Bürger mit Rat und Tat geholfen werden kann, Probleme, vor die er sich gestellt sieht, zu lösen. c) In der gerichtlichen Tätigkeit müssen die Zusammenhänge zwischen Familienrechtsprechung und vorbeugender Bekämpfung der Jugendkriminalität stärker beachtet werden. Das trifft insbesondere für Ehescheidungsverfahren zu. Hier kommt es darauf an, in stärkerem Maße die gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen mit dem Ziel, Maßnahmen für die Erziehung solcher Kinder und Jugendlicher einzuleiten, deren Fehlentwicklung im Verfahren offenkundig wird. d) Besonders sorgfältig ist der Sorgerechtsvorschlag des Referats Jugendhilfe durch das Gericht zu prüfen. Dabei ist die schematische Auffassung, daß die Kinder generell bei der Mutter verbleiben, zu überwinden und sachkundig zu prüfen, wo eine geradlinige Entwicklung des heranwachsenden Bürgers am besten garantiert ist. Es muß auch beachtet werden, daß durch das Gericht in Verbindung mit den staatlichen Organen Hilfe für solche Eltern teile organisiert wird, denen das Sorgerecht übertragen wurde, obwohl Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Aufgaben erwartet werden können. 10. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Richtern und Staatsanwälten, untersucht bei Tätern bis zu 25 Jahren die Wirksamkeit der im Zusammenhang mit einer bedingten Verurteilung fcstgelegtcn Maßnahmen (z. B. Inhalt und Durchsetzung der Bürgschaft, Sinn und Kontrolle der Arbeitsplatzbindung, Vertrauen und Entwicklung der bedingt Verurteilten). Das Ergebnis der Untersuchung wird mit Vertretern der Volkspolizei-Inspektion und der Abteilung Inneres beraten. Ohne die Ergebnisse überbewerten zu wollen, zeigen sich bereits erste positive Auswirkungen dein gemeinsamen Arbeit. Das Wichtigste für uns ist: Es gibt im Stadtbezirk auf diesem Gebiet kein Nebeneinander mehr. 3 Wachowitz/Wetzel, a. a. O., S. 341, und Mauersberger, „Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Jugendstrafverfahren“, NJ 1964 S. 266 f. 4 Vgl. auch Zoch', „Die Mitwirkung gesellschaftlicher Kollektive bei der Erziehung bedingt verurteilter Rechtsbrecher“, NJ 1962 S. 653, und ND (Ausg. B) vom 3. Juni 1964, S. 6. 522;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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