Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 522

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 522 (NJ DDR 1964, S. 522); men der Schule gleichgültig verhalten oder mit ihren Erziehungsmethoden versagen, oder deren Kinder leistungsschwach oder moralisch ungefestigt sind. Dabei ist auch die Unterstützung der Betriebskollcktive, in denen die Eltern arbeiten (u. U. auch die Konfliktkommission), in Anspruch zu nehmen. 2. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz führt im Einvernehmen mit dem FDGB-Kreisvorstand und in Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen in den verschiedenen Industriezweigen eine Tagung mit den Kaderleitern aller Betriebe und den Vorsitzenden der Konfliktkommissionen zu Problemen der Familienerziehung und zur Wiedereingliederung Jugendlicher in den Arbeitsprozeß durch. 3. Die Nationale Front organisiert gemeinsam mit den Rechtspflegeorganen und der Abteilung Volksbildung in allen Wohngebieten ständige Elternseminare über Erziehungsfragen. 4. Der FDGB-Kreisvorstand und die FDJ-Kreisleitung werten in ihren Leitungsorganen gemeinsam mit den Rechtspflegeorganen regelmäßig die Kriminalitätsent-wicklurig aus und legen die erforderlichen Maßnahmen fest. 5. Das Referat Jugendhilfe hat sich zum Ziel gestellt, die Anzahl der ehrenamtlichen Jugendhelfer zu erhöhen und zu deren Qualifizierung Vorträge über pädagogische und psychologische Probleme zu organisieren. 6. Der Bezirksrat für Volksbildung gewährleistet, daß zu Beratungen über wichtige Erziehungsprobleme und über die Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit an den Schulen Vertreter der Rechtspflegeorgane hinzugezogen werden. 7. Der Leiter der Volkspolizei-Inspektion gewährleistet, daß alle Dienstzweige der Inspektion mehr als bisher in die Bekämpfung der Jugendkriminalität einbezogfen werden und daß die Leiter der Volkspolizei-Reviere eine enge' Verbindung zu den in ihrem Bereich liegenden Schulen und Jugendeinrichtungen herstellen. 8. Der Staatsanwalt des Stadtbezirks wird im Zusammenwirken mit dem Leiter der Volkspolizei-Inspektion für eine schnelle Erhöhung der “Qualität des Ermittlungsverfahrens durch die stärkere Einbeziehung der Werktätigen und der Jugend selbst sorgen. Weiterhin wird er sichern, daß frühestmöglich Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen und straftatbqgünsti-genden Bedingungen ergriffen werden. Dazu gehören: a) Die rechtzeitige Ausarbeitung qualifizierter Berichte dqr Jugendhilfe und deren sinnvolle Einfügung in das laufende Ermittlungsverfahren sowie das gemeinsame Befragen des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten durch das Untersuchungsorgan und die Abteilung Jugendhilfe2; b) Aussprachen mit den Kollektiven, in denen der Jugendliche lebt, z. B. mit der Hausgemeinschaft, dem Freundeskreis, der FD J-Grundorganisation, dem Sportkollektiv usw.; c) Aussprachen mit den Eltern über ihre Erziehungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Vernehmung (§ 28 JGG). Bei Eltern, die bisher ihren Pflichten ungenügend nachkamen, ist die Hilfe der Betriebskollektive und Hausgemeinschaften in Anspruch zu nehmen und, wenn notwendig, mit konkreten Weisungen des Jugendhilfebeirates durchzusetzen. d) Die Auswahl von Jugendbeiständen aus dem Lebenskreis des Jugendlichen sowie die Vorbereitung der Mitwirkung gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger und von Bürgschaften muß schon im Ermittlungsver- 2 vgl. auch Geißler, „Zusammenarbeit der Jugendhille mit der Volkspolizei im Ermittlungsverfahren“, NJ 1934 S. 373. fahren erfolgen. Dabei ist konkret zu prüfen, inwieweit den jungen Bürgern mehr Verantwortung übertragen werden kann, so daß junge Bürger in Jugendverfahren selbst als gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger aüftreten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß wir mit Wachowrtz/Wetzel, die sich gegen Mauers-berger wenden, darin übereinstimmen, daß die Funktion des gesellschaftlichen Verteidigers oder Anklägern nach sorgfältiger Prüfung des Antrags des Kollektivs auch Jugendlichen übertragen werden kann?: 9. Das Gericht verwirklicht noch folgende Aufgaben: a) Die Benachrichtigung der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung über die im Zusammenhang mit einer bedingten Verurteilung ausgesprochene Bindung an den Arbeitsplatz muß zugleich ausgehend von den Ergebnissen der Hauptverhandlung und unabhängig von der Teilnahme eines Vertreters des Kollektivs an der Hauptverhandlung Hinweise enthalten, worauf es bei der Erziehung des Verurteilten änkommt. Das ermöglicht auch dem Gericht, die Wirkung der bedingten Verurteilung zielstrebiger und exakter zu kontrollieren. Wir haben mit dieser Praxis bereits gute Erfahrungen gesammelt. b) Wir sind dazu übergegangen, die Straffreierklärung gemäß § 2 StEG mit einer eingehenden Aussprache mit dem betreffenden Bürger zu verbinden''*. Dadurch haben wir uns eine zusätzliche Quelle für die Feststellung der Wirksamkeit der gerichtlichen Maßnahmen während der Bewährungszeit erschlossen. Zudem gibt es nicht wenig Fälle, in denen i’m Ergebnis solcher Aussprachen diesem Bürger mit Rat und Tat geholfen werden kann, Probleme, vor die er sich gestellt sieht, zu lösen. c) In der gerichtlichen Tätigkeit müssen die Zusammenhänge zwischen Familienrechtsprechung und vorbeugender Bekämpfung der Jugendkriminalität stärker beachtet werden. Das trifft insbesondere für Ehescheidungsverfahren zu. Hier kommt es darauf an, in stärkerem Maße die gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen mit dem Ziel, Maßnahmen für die Erziehung solcher Kinder und Jugendlicher einzuleiten, deren Fehlentwicklung im Verfahren offenkundig wird. d) Besonders sorgfältig ist der Sorgerechtsvorschlag des Referats Jugendhilfe durch das Gericht zu prüfen. Dabei ist die schematische Auffassung, daß die Kinder generell bei der Mutter verbleiben, zu überwinden und sachkundig zu prüfen, wo eine geradlinige Entwicklung des heranwachsenden Bürgers am besten garantiert ist. Es muß auch beachtet werden, daß durch das Gericht in Verbindung mit den staatlichen Organen Hilfe für solche Eltern teile organisiert wird, denen das Sorgerecht übertragen wurde, obwohl Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Aufgaben erwartet werden können. 10. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Richtern und Staatsanwälten, untersucht bei Tätern bis zu 25 Jahren die Wirksamkeit der im Zusammenhang mit einer bedingten Verurteilung fcstgelegtcn Maßnahmen (z. B. Inhalt und Durchsetzung der Bürgschaft, Sinn und Kontrolle der Arbeitsplatzbindung, Vertrauen und Entwicklung der bedingt Verurteilten). Das Ergebnis der Untersuchung wird mit Vertretern der Volkspolizei-Inspektion und der Abteilung Inneres beraten. Ohne die Ergebnisse überbewerten zu wollen, zeigen sich bereits erste positive Auswirkungen dein gemeinsamen Arbeit. Das Wichtigste für uns ist: Es gibt im Stadtbezirk auf diesem Gebiet kein Nebeneinander mehr. 3 Wachowitz/Wetzel, a. a. O., S. 341, und Mauersberger, „Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Jugendstrafverfahren“, NJ 1964 S. 266 f. 4 Vgl. auch Zoch', „Die Mitwirkung gesellschaftlicher Kollektive bei der Erziehung bedingt verurteilter Rechtsbrecher“, NJ 1962 S. 653, und ND (Ausg. B) vom 3. Juni 1964, S. 6. 522;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 522 (NJ DDR 1964, S. 522) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 522 (NJ DDR 1964, S. 522)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von - Grundsätze für die Auswahl von - Mindestanforderungen, die an - gestellt werden müssen. Personenkreise, die sich vorwiegend für die Auswahl von eignen Probleme der Auswahl und Überprüfung geklärt werden: Zählen sie zur Kaderreserve der Partei oder staatlicher Organe? - Stehen sie auch in bestimmten politischen und politischoperativen Situationen sowie in Spannungssituationen dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X