Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 520

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 520 (NJ DDR 1964, S. 520); Fällen auf schlechte Erziehungsverhältnisse und falsche Erziehungsmethoden im Elternhaus zurückzuführen ist. Ein beträchtlicher Teil der Eltern dieser Täter hat nur sehr mangelhafte pädagogische Fähigkeiten und kann demzufolge Fehlentwicklungen der Kinder nicht sofort erkennen und ihnen nicht mit entsprechenden Mitteln begegnen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Arbeit der Schulen und der Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front mit den Eltern von großer Bedeutung. In einer Anzahl von Verfahren zeigte sich jedoch auch, daß Mängel in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen Fehlentwicklungen von Jugendlichen begünstigen können. Einige Lehrer entledigen sich immer noch leistungsschwacher Schüler, indem sie einem vorzeitigen Schulabschluß zustimmen (5. bis 7. Klasse). So trat im Jugendverfahren gegen Bernd W. der Lehrer auf und trug vor, daß Bernd 1963 aus der 6. Klasse entlassen werden sollte. Allein deshalb, weil das „Ent-lassungssoll“ der Schule bereits erreicht war, nahm man davon Abstand. Der Jugendliche hat jedoch das Schulziel der 7. Klasse erreicht. Es wird nicht immer bedacht, daß auch nach einer vorzeitigen Schulentlassung die meisten Jugendlichen durch ihre Berufsausbildung in Berufsschulen eingereiht werden, deren Lehrplan auf dem Schulziel der 8. Klasse aufbaut. Mangelnder Schulbesuch,. schlechte Leistungen und mitunter der Abbruch der Lehre sind die Folge, da diese Jugendlichen mit den Bildungslük-ken oft nicht aus eigener Kraft fertig werden. Sie werden dann häufig gleichgültig, sehen keine feste Perspektive mehr und suchen die Bestätigung ihrer Persönlichkeit im Umgang mit labilen Personen, der nicht selten zum Ausgangspunkt ihrer Verfehlungen wird. Auch den Kampf gegen die Schulschwänzerei führen die Schulen teilweise noch sehr formal. Sie stützen sich nur ungenügend auf die gesellschaftlichen Kräfte und machen von ihren gesetzlichen Möglichkeiten kaum Gebrauch. Bei einem großen Teil straffällig gewordener Jugendlicher ist festzustellen, daß sie noch keine richtige Beziehung zu unserem Staat und den Grundfragen unserer gesellschaftlichen Entwicklung haben und die Gefährlichkeit des westdeutschen Imperialismus und Militarismus unterschätzen. Ursächlich dafür ist zumeist die Situation im Elternhaus, wo z. T. enge verwandtschaftliche Beziehungen nach Westberlin oder Westdeutschland oder ehemaliges Grenzgängertum der Eltern manchmal der Jugendlichen selbst die Bereitschaft, die realen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zu erkennen, beeinträchtigen. Nicht zu unterschätzen ist hierbei der unmittelbare Einfluß durch die westdeutschen und Westberliner Fernseh-und Rundfunksendungen. Aber auch eine ungenügende Verbindung von Bildungs- und Erziehungsarbeit an manchen Schulen und die Vernachlässigung der Erziehungsarbeit wirken’sich hemmend auf die Persönlichkeitsentwicklung besonders solcher Jugendlichen aus, deren Erziehung im Elternhaus im Widerspruch zu den in der Schule angestrebten Erziehungszielen steht oder deren Eltern sich gedankenlos darüber hinwegsetzen. Man muß beachten, daß das Alter von 14 bis 18 Jahren für die. weltanschauliche Bildung eines jungen Menschen, für die Formung seiner Persönlichkeit von größter Wichtigkeit ist; in diesem Alter festigen sich die angenommenen Verhaltensweisen, die Einstellung zum Leben und sind nur sehr schwer in einem späteren Prozeß wieder umzuformen. Das heißt, daß wir in der Erziehungsarbeit gerade auf diese Jahrgänge besonders großen Wert legen müssen. In vielen Verfahren ist festzustellen, daß während dieser Zeit ungeklärt ge- bliebene Widersprüche politischer, moralischer oder ethischer Natur auftreten, die die gesamte weitere Entwicklung des jungen Menschen hemmen. Diese Widersprüche gilt es zu erkennen und beseitigen zu helfen. Ungenügend wird auch das Verantwortungsbewußtsein junger Menschen in manchen Schulen und Elternhäusern entwickelt; es bleibt oft hinter der allgemeinen geistigen Entwicklung zurück. Die Folge ist, daß sich diese Jugendlichen im späteren Leben aber auch schon während der Schulzeit gegenüber Mißständen passiv verhalten oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten. Sehr hoch ist noch die Zahl der Jugendlichen (insbesondere der Mädchen), die nach abgeschlossener Schulbildung entweder keine Ausbildung aufgenommen oder die Lehre abgebrochen haben. Wir mußten feststellen, daß in mehreren Fällen staatliche Organe dem Abbruch der Lehre zustimmten, auch wenn keine triftigen Gründe Vorlagen. Auch Betriebe entledigen sich in schwierigen Fällen häufig ihrer Aufgabe, junge Menschen zu tüchtigen Arbeitern zu erziehen, indem sie das Arbeitsrechtsverhältnis lösen. Aus alledem ergibt sich, daß bei der Vorbereitung und der Auswertung von Verfahren der konkreten Bildungs- und Erziehungsarbeit große Aufmerksamkeit zugewandt und darauf hingewirkt werden muß, daß die dafür verantwortlichen Organe die Mängel beseitigen. Jugendgemäße Heranführung an die gesellschaftliche Arbeit Aus den untersuchten Verfahren ergab sich weiterhin, daß in zahlreichen Fällen junge Menschen nicht jugendgemäß an die gesellschaftliche Arbeit herangeführt werden. Bis auf zwei Ausnahmen war keiner der verurteilten jungen Täter mit der gesellschaftlichen Arbeit verbunden. In keinem Fall hat sich die FDJ bemüht, den Jugendlichen für den Verband zu gewinnen. Auch die Jugendlichen, die in der Pionierorganisation mitgearbeitet hatten, wurden nicht im gleichen Maße in die Arbeit der Jugendorganisation einbezogen, so daß ihr Interesse daran erlosch. Ein krasses Beispiel dafür ist Lothar M. (15 Jahre). Während des Verfahrens reifte in ihm der Wunsch, sich der Jugendorganisation anzuschließen. Er holte sich von seinem FDJ-Sekretär ein Beitrittsformular und übergab es ihm. Danach hörte er über acht Wochen weder etwas von seiner Aufnahme, noch sprach ein Leitungsmitglied mit ihm. Auch junge Gewerkschaftsmitglieder werden in vielen Betrieben gedankenlos wie Erwachsene behandelt, oft nur als zahlende Mitglieder geführt, ohne sie mit den Aufgaben und der Bedeutung dieser Arbeiterorganisation vertraut zu machen. Mängel in der eigenen Arbeit überwinden! Die hier dargelegten Hemmnisse in der Erziehungsarbeit sind keine neuen Erkenntnisse. Es bedarf aber in diesem Zusammenhang einer kritischen Untersuchung, ob unsere Arbeit die erforderliche Qualität hat, um maximal zur sozialistischen Erziehung der jungen Bürger beizutragen. Trotz gewisser Fortschritte in unserer Arbeitsweise müssen wir sagen, daß es noch ernste Mängel und Hemmnisse gibt, die die Wirksamkeit unserer Tätigkeit beeinträchtigen. Wir haben es in der Vergangenheit nur ungenügend verstanden, die aus den Verfahren gewonnenen Erkenntnisse für andere staatliche und für die gesellschaftlichen Leitungsorgane nutzbar zu machen. Nur in wenigen Verfahren sind wir bis zu den Wurzeln der Straftat vorgestoßen und haben festgestellt, woraus 5 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 520 (NJ DDR 1964, S. 520) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 520 (NJ DDR 1964, S. 520)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit ungesetzlichen Bestrebungen zum Verlassen der Potsdam, Ouristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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