Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 519

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 519 (NJ DDR 1964, S. 519); eine feste Arbeit aufzunehmen, bestätigen oder eine Rüge aussprechen. Auch bei Verletzung der Schulpflicht kann die Schieds- ' kommission eine Rüge aussprechen oder die Verpflichtung des betreffenden Bürgers, seinen Erziehungspflichten nachzukommen, bestätigen. Beratungen sollten in diesen Fällen jedoch erst dann durchgeführt werden, wenn erzieherische Einwirkungen seitens der Schule auf den Erziehungspflichtigen bisher erfolglos geblieben sind. Die Anleitung der Schiedskommission Für die ständige unmittelbare Anleitung der Schiedskommissionen sind gem. Ziff. 54 der Richtlinie die Kreisgerichte verantwortlich, die diese Aufgabe jedoch nur in enger Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen und der Nationalen Front lösen können. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß in den ersten Monaten jede Schiedskommission einer ständigen individuellen Anleitung bedarf. Deshalb muß der Direktor des Kreisgerichts dafür sorgen, daß für die einzelnen Schiedskommissionen Betreuer aus dem Kreis der Richter, Notare, Staatsanwälte, erfahrenen Schöffen oder Konfliktkommissionsmitglieder der Leitbetriebe festgelegt werden, wobei in der Regel jeweils nur ein Betreuer für eine Schiedskommission verantwortlich gemacht werden sollte. Der Betreuer sollte eine Schiedskommission unmittelbar durch Hinweise bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beratungen unterstützen und sie solange anleiten, bis die Schiedskommission in der Lage ist, in vollem Umfange selbständig zu arbeiten. Dann kann dem Betreuer die Anleitung einer neuen Schiedskommission übertragen werden. Bei der Anzahl der insgesamt zu bildenden Schiedskommissionen ist deren unmittelbare Anleitung durch Betreuer aus dem Kreis der Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate allein nicht zu bewältigen. Daher müssen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht sowie den Ausschüssen der Nationalen Front Helfer aus dem Kreis der Schöffen, der bereits bestehenden Schiedskommissionen, der Schiedsmänner, Mitglieder des Aktivs der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie der Aktivs der Ständigen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden gewonnen werden. Diese Helfer sollten von Anfang an in die Anleitung der Schiedskommissionen einbezogen werden, um dann später selbständig eine solche Anleitung übernehmen zu können. Eine erfolgreiche Tätigkeit der Schiedskommissionen ist nur dann’ möglich, wenn die Direktoren der Kreisgerichte dafür sorgen, daß ein ständiger Überblick über die Arbeit der Schiedskommissionen im Kreis besteht, wenn die Ergebnisse der Arbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen, den dafür zuständigen örtlichen Organen und der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie den Ausschüssen der Nationalen Front ausgewertet werden. Vor allem aber kommt es darauf an, daß die Direktoren der Kreisgerichte dafür Sorge tragen, daß in regelmäßigen Abständen Erfahrungsaustausche mit den Vorsitzenden und Mitgliedern der Schiedskommissionen organisiert und die besten Arbeitsmethoden und Erfahrungen der Schiedskommissionen im Kreis verallgemeinert werden. In diesen Erfahrungsaustauschen sollten auch Einzelfragen der Tätigkeit der Schiedskommissionen, wie z. B. die Vorbereitung und Durchführung der Beratungen, festzulegende Erziehungsmaßnahmen, Protokollführung, Anfertigung von Beschlüssen usw., behandelt werden. Ausgehend von der Verantwortung der Bezirksgerichte für die Rechtsprechung im Bezirk und die Anleitung und Kontrolle der Kreisgerichte, obliegt den Direktoren der Bezirksgerichte auch die Aufgabe, die Kreisgerichte in ihrer Arbeit mit den Schiedskommissionen anzuleiten und zu kontrollieren. Es wird zweckmäßig sein, wenn die Bezirksgerichte im Bezirksmaßstab Erfahrungsaustausche unter Hinzuziehung von Vorsitzenden und Mitgliedern von Schiedskommissionen organisieren und dafür Sorge tragen, daß gute Arbeitsergebnisse und Methoden verallgemeinert werden. Da die Schiedskommissionen schrittweise gebildet werden, wird es für eine gewisse Zeit ein Nebeneinander von Sühnestellen und Schiedskommissionen geben. Der Direktor des Kreisgerichts hat deshalb die Aufgabe, der Tätigkeit der Schiedsmänner nach wie vor vollste Aufmerksamkeit zu widmen. Er muß dafür Sorge tragen, daß die Rechte der Bürger in den noch bestehenden Sühnestellenbereichen voll gewahrt bleiben, die Schiedsmänner weiterhin ordnungsgemäß tätig werden und durch eine kollektive Arbeitsweise zur Vorbereitung der Bildung einer Schiedskommission beitragen. HEINZ HUGOT, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte ILSE LUNGWITZ, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte Organisierter Kampf gegen die Kriminalität junger Bürger Ebenso wie die Rechtspflegeorgane in unserem Stadtbezirk unternehmen auch alle anderen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen verstärkt Anstrengungen, um die Arbeit mit der Jugend weiter zu verbessern und die Kriminalität junger Menschen zwischen 14 und 25 Jahren wirksam zurückzudrängen. Weil die Jugendrechtspflege eng verknüpft ist mit dem gesamten System der Erziehung und Bildung, war es notwendig zu untersuchen, inwieweit Kriminalität durch Mängel in der Erziehungsarbeit der Schulen oder staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen mitverursacht wurde;- ebenso war es erforderlich, die eigene Arbeitsweise kritisch zii überprüfen. Die konkreten Erziehungsverhältnisse untersuchen! Bei unseren Untersuchungen, deren wesentliche Ergebnisse wir hier darlegen wollen, sind wir davon ausgegangen, daß Familienmilieu, Familienerziehung, Schule, Betriebskollektive und gesellschaftliche Organisationen sowie die- tägliche unmittelbare Umgebung (besonders in der Freizeit) entscheidende Einflüsse ausüben, die die Persönlichkeit der jungen Menschen formen. Dabei sind auch die verschiedenartigen Einflüsse des Klassengegners auf das Bewußtsein junger Menschen zu beachten. Die untersuchten Verfahren bestätigen erneut, daß das - Straffälligwerden junger Menschen in den meisten 519;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

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