Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 514

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 514 (NJ DDR 1964, S. 514); Der Ausbau unserer demokratischen Rechtsordnung in dieser Weise wird daher durch die Kraft auch des lebendigen Beispiels der Mitwirkung von weiteren Tausenden Bürgern bei der Wahrung des sozialistischen Rechts die wachsende Anziehungskraft des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates für die westdeutsche. Bevölkerung weiter verstärken. Noch deutlicher .wird sichtbar, daß in der wirtschaftlich und kulturell erblühenden sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR die edlen Ziele des Humanismus, der Demokratie, der Freiheit, der Gleichheit und der Menschenwürde zum geachteten Gut aller Mitglieder der Gesellschaft werden. Wir sind uns bei der Verabschiedung dieser Dokumente bewußt, daß die Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen unseres souveränen Staates ebenfalls dazu beigetragen haben, daß wir einen weiteren so bedeutsamen Schritt zur Einbeziehung der Bürger in die Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen tun können. Die Tätigkeit der Schiedskommissionen wird gleichfalls wesentlich dazu beitragen, die noch vorhandenen Nachwirkungen der bürgerlichen Ideologie und alter Moralauffassungen bei einigen Bürgern durch die sozialistische Gesellschaft selbst zu überwinden. Die Kompliziertheit der Bildung und der beginnenden Tätigkeit der Schiedskommissionen soll aber keineswegs untei'schätzt werden. Mit allem Nachdruck sei darauf hingewiesen, daß es sich bei der Verwirklichung der Richtlinie nicht um irgendwelche administrativen Maßnahmen handelt. Gerade weil die Bildung und Tätigkeit von gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege ein hohes Maß gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins des einzelnen für das Ganze erfordert, weil künftig Tausende Bürger eine für sie neue Tätigkeit aufnehmen werden und nicht zuletzt deshalb, weil die Beratung und Entscheidung über Konflikte, in die einzelne Bürger mit den Interessen des Staates und der Gesellschaft geraten sind, mannigfaltige Probleme mit sich bringen, die nicht einfach zu lösen sind, gilt es, die Bildung von Schiedskommissionen in den Städten, Dörfern, landwirtschaftlichen und anderen Produktionsgenossenschaften sehr sorgfältig vorzubereiten. In der Richtlinie ist festgelegt, daß die Bildung von Schiedskommissionen bis Ende des Jahres 1966 durchgeführt werden soll. Damit ist Gelegenheit gegeben, klug, überlegt und systematisch vorzugehen. Jede Übereilung wäre von Schaden. Es unterliegt auch keinem Zweifel, daß es darauf ankommen wird, den Mitgliedern der Schiedskommissionen in ihrer Arbeit, insbesondere bei der Vermittlung der nötigen Kenntnisse, seitens der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen jede Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Dafür, daß an die Verwirklichung der Richtlinie in diesem Sinne herangegangen wird, tragen vor allem die örtlichen Volksvertretungen eine große Verantwortung. In dem Beschluß über die Aufgaben der örtlichen Organe der Staatsmacht bei der Bildung von Schiedskommissionen sind dazu die erforderlichen Hinweise gegeben. Ich möchte bereits heute den künftigen Mitgliedern der Schiedskommissionen für ihre verantwortungsvolle Arbeit viel Erfolg wünschen. Ihre Tätigkeit wird dazu beitragen, den seit nunmehr 15 Jahren von unserer Deutschen Demokratischen Republik beschrittenen Weg des Friedens und der Demokratie konsequent weiter zu gehen. Aus dem Kommunique der 9. Sitzung des Staatsrates am 21. August 1964 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik hielt am 21. August 1964 unter Leitung des Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, seine 9. Sitzung ab. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz, Hans Ranke; begründete den vom Ministerrat eingereichten Entwurf des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen. „Die gerechte Bestrafung aller Nazi-und Kriegsverbrecher ist ein Gebot des Völkerrechts“; .sagte Hans Ranke. „Sie ist insbesondere eine unerläßliche Voraussetzung für eine stabile Friedensordnung, für die Verhinderung neuer Kriegs- und revanchistischer Abenteuer dieser Kriegsverbrecher,. eine unerläßliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Menschenrechte.“ Abschließend stellte der Stellvertreter des Ministers der Justiz fest: „Der dem Staatsrat vorliegende Gesetzentwurf dient der gesetzgeberischen und normativen Bekräftigung der bestehenden rechtlichen Lage über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen. Er ist Ausdruck der internationalen und nationalen Verantwortung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit diesem Gesetz wird die Völkerrechtliche Verpflichtung zur weiteren konsequenten Verfolgung der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen ausdrücklich festgelegt und die Anwendbarkeit allgemeiner innerstaatlicher Verjährungsbestimmungen des Strafgesetzbuches für diese Verbrechen ausgeschlossen. Zugleich wird in Weiterführung der bisherigen Praxis der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane der DDR, allen Staaten bei der Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen Rechtshilfe zu gewähren, Ausdruck verliehen.“ Der Staatsrat beschloß, den Gesetzentwurf der Volkskammer zur Beratung und Beschlußfassung zu überweisen. Der Staatsrat behandelte die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen. Dabei waren Vertreter der staatlichen Rechtspflegeorgane, des Landwirtschaftsrates, der Nationalen Front sowie Vorsitzende von Schiedskommissionen anwesend. In der Begründung sagte der Stellvertreter des Ministers der Justiz, Hans Ranke: „Die in vier Kreisen zum Zwecke des Ausprobierens und Sammelns von Erfahrungen im Sommer 1963 gebildeten Schiedskommissionen haben auch im zweiten Halbjahr ihrer Tätigkeit eine erfolgreiche Arbeit geleistet. Ihre Tätigkeit beweist, daß die Schiedskommissionen bei der Festigung der Gesetzlichkeit, der Überwindung von Rechtsverletzungen durch die erzieherische Kraft unserer Gesellschaft selbst, eine große Wirkung haben und durch sie neue Bürger unseres Staates in die gesellschaftliche Lösung von Aufgaben der Rechtspflege einbezogen werden. Im besonderen zeigt sich, daß die Schiedskommissionen in der Beseitigung und Überwindung der Konflikte und Störungen im täglichen Zusammenleben der Bürger eine besonders nützliche Arbeit leisten und damit ein wesentlicher Beitrag für die Entwicklung der Beziehungen der Menschen und die Herausbildung des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen geleistet wird.“ Der Staatsrat beschloß die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen. 514;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 514 (NJ DDR 1964, S. 514) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 514 (NJ DDR 1964, S. 514)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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