Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 471

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 471 (NJ DDR 1964, S. 471); ging es um die Lieferung von Betonfertigteilen, die nicht den Gütebestimmungen entsprochen hatten, wodurch ein größerer Schaden entstanden war. Auch hier ergaben die Konsultationen, daß die in diesem Verfahren festgestellten Mängel mit einer speziellen Technologie zusammenhingen, die nur in dem betreffenden Lieferbetrieb angewandt wurde. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der hcrangezogenen Verfahren Das Bezirksgericht darf auch bei den gern. § 28 GVG herangezogenen Verfahren keinesfalls auf eine unmittelbare Einbeziehung der örtlichen, staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte verzichten. Wir haben die herangezogenen Verfahren bis auf wenige begründete Ausnahmen in dem betreffenden Kreisgericht bzw. unmittelbar im Betrieb oder Wohngebiet vor einem erweiterten, differenzierten Zuhörerkreis verhandelt. Um eine maximale Wirksamkeit der heran gezogenen Verfahren zu erreichen, ist es notwendig, auch die betreffenden Kreisgerichte in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Verfahrens einzubeziehen. In den meisten dieser Verfahren wirkten die Richter und viele Schöffen der Kreisgerichte bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der Hauptverhandlung an Ort und Stelle mit. Sie gaben den Richtern des Bezirksgerichts wertvolle Hinweise, nahmen an der Hauptverhandlung teil, die mit ihnen im Anschluß besprochen wurde, und wirkten bei der Auswertung des Verfahrens in dem betreffenden Kreis mit. Auf Wunsch der Schöffen des Bezirksgerichts wurde kürzlich festgelegt, daß die Schöffen des Bezirksgerichts, die in dem jeweiligen Bereich wohnen bzw. arbeiten, noch enger in die Vorbereitung und Auswertung dieser Verfahren einzubeziehen sind. ★ Trotz einiger Erfolge sind wir der Meinung, daß wir bei weitem noch nicht alle Möglichkeiten, die uns die zielgerichtete Anwendung des § 28 GVG bietet, für die Erhöhung der Qualität unserer Leitungsarbeit ausgenutzt haben. Insbesondere kommt es darauf an, noch systematischer von der Heranziehung von Verfahren an das Bezirksgericht Gebrauch zu machen. dZ&sht und Justiz iu dir dfruudasvapubUk Dr. KARL PFANNENSCHWARZ, Ulm (Donau), z. Z. Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Beilin THEODOR SCHNEIDER, Köln Fußangeln für die Vereinigungsfreiheit Zum neuen Bonner Vereinsgesetz Der westdeutsche Bundestag hat am 4. Juni 1964 in zweiter und dritter Lesung1 mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Parteien ein Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)2 3 verabschiedet. Obwohl dieses Gesetz entscheidend in die Rechte der Bundesländer eingreift,2 haben die Ländervertreter im Bundesrat von ihrem Recht, den Vermittlungsausschuß anzurufen (Art. 77 GG), keinen Gebrauch gemacht. Damit tritt ein Gesetz in Kraft, das in der westdeutschen Öffentlichkeit bisher kaum beachtet entscheidend in den substantiellen Teil der in Art. 9 GG garantierten Vereinigungsfreiheit eingreift und ein weiterer Schritt zu der von den in Bonn herrschenden militaristischen und revanchistischen Kräften geplanten Notstandsdiktatur ist. Das Bonner Vereinsgesetz muß im Zusammenhang gesehen werden mit den anderen Zwangs-, Militarisierungs- und Diktaturgesetzen des Notstandskomplexes,4 der in seiner Gesamtheit darauf gerichtet ist, die Verfassung und die in ihr formal verankerten demokratischen Rechte und Freiheiten des Volkes zu beseitigen und das gesamte öffentliche Leben der Bonner militaristischen und revanchistischen Politik kompromißlos unterzuordnen. Der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung für ein Vereinsgesetz vom 8. März 19625 wurde vom Bundestag in einigen Punkten verändert und insbesondere durch Bestimmungen zur Änderung des Strafgesetzbuches ergänzt. Die jetzt verabschiedete Fassung des 1 Stenographisches Protokoll der 128. Sitzung des Bundestages vom 4. Juni 1964, S. 6236 ff. 2 Bundesratsdrucksache 260/64. 3 vgl. dazu Ridder, „Von Ursachen und Folgen föderalistischer Mißverständnisse“, Blätter für deutsche und internationale Politik (Köln) 1962, Heft 7, S. 515 ff. 4 Vgl. dazu GottsChling, „Die Grundgesetzwidrigkeit der geplanten Notstandsverfassung“, NJ 1964 S. 244 ff., und die Zusammenstellung der geplanten Gesetzentwürfe bei Gottschling, „In Friedenszeiten unter Kriegsrecht“, NJ 1964 S. 180. 5 vgl. dazu PfannensChwarz/Schneider, „Für Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit - gegen die neuen Anschläge der Militaristen“, NJ 1962 S. 447 fl. Vereinsgesetzes ist in ihrer Gesamtheit ein raffiniert aufeinander abgestimmtes System von Normen, das darauf gerichtet ist, schnell und wirksam jeden organisierten Widerstand der westdeutschen Bevölkerung gegen die verbrecherische Politik der herrschenden aggressiven Monopole und jede organisierte Bewegung für die Durchsetzung einer Politik der Vernunft, der Verständigung und der friedlichen Koexistenz zu ersticken. Inhalt und Zielsetzung des Vereinsgesetzes beweisen: Hier wurde der Bonner Regierung vom Bundestag die Ermächtigung in die Hände gespielt, entsprechend der Praxis des kaiserlichen Polizeistaates das von der Arbeiterklasse den herrschenden Kreisen in hartem und viele Jahre währendem Kampf abgerungene Recht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit einzuschränken und faktisch zu liquidieren. Demokratische Organisationen sollen verboten, revanchistische und militaristische geschützt werden Die amtliche Begründung des Vereinsgesetzes6 weist zunächst zutreffend auf die unbestreitbare Tatsache hin, daß sich das öffentliche Vereinsrecht in Westdeutschland noch heute in dem Zustand befindet, der schon in den zwanziger Jahren als „eines Rechtsstaates unwürdig“ bezeichnet worden ist. Vergebens aber würde man im jetzt verabschiedeten Vereinsgesetz eine Bestimmung suchen, die dazu beitragen könnte, den positiven Teil der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) gegen Übergriffe der Exekutive zu sichern. Im Gegenteil: Die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen zielt darauf ab, die Verbotsermächtigungen der Exekutive gegen die der Regierung unbequemen Vereinigungen zu perfektionieren und praktikabler zu gestalten. Verbotspraktiken und Verbotsforderungen der westdeutschen Polizeibehörden machen deutlich, gegen welche Vereinigungen sich das neue Vereinsgesetz mit aller 6 Bundesratsdrucksache 79/62. 471;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 471 (NJ DDR 1964, S. 471) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 471 (NJ DDR 1964, S. 471)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Wirkungsweise zu ihrer Beseitigung unter Beachtung der hierfür in Rechtsvorschriften gegebenen Verantwortung anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Aufdeckung und Verhinderung von und politischoperativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in Aktionen, die sich im Zusammenhang mit komplizierten Situctione in der internationalen Lage oder im Innern der DDP.

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