Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 469 (NJ DDR 1964, S. 469); eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit des Verfahrens. Bisher haben wir u. a. drei Zivilverfahren aus der Landwirtschaft an das Bezirksgericht herangezogen. In einem Rechtsstreit beispielsweise galt es zu klären, welche Auswirkungen die Nichtbestätigung des Inventarübergabeprotokolls durch die Mitgliederversammlung auf später geltend gemachte Ansprüche der Mitglieder hat. Obwohl zunächst nur ein Teilbetrag eingeklagt worden war, hatte dieses Verfahren grundsätzliche Bedeutung, weil auf Grund unseres Hinweises der Bezirkslandwirtschaftsrat und die Kreislandwirt-sehaftsräte Maßnahmen einleiteten, um die Einhaltung der LPL-Statuten auch in diesem Punkt zu sichern. Die Anwendung des §28 GVG half uns, alle diese Verfahren sachkundiger zu entscheiden. Die bereits seit einem Jahr an unserem Bezirksgericht bestehende Regelung, daß für die erstinstanzlichen Verfahren aus den wichtigsten Wirtschaftszweigen jeweils ein Richter mit Spezialkenntnissen auf diesem Gebiet zuständig ist* 2, bewährte sich vor allem bei der Verhandlung und Entscheidung der heran gezogenen Straf- und Zivilsachen. Wie im weiteren noch näher dargelegt wird, half die zielgerichtete Anwendung des § 28 GVG dem Bezirksgericht, seine Leitungstätigkeit insoweit zu verbessern, als grundsätzliche Probleme der Rechtsprechung im Bezirk, die einer einheitlichen Beantwortung bedurften, schnell geklärt werden konnten und den Kreisgerichten demonstriert wurde, wie sie in ihrer Tätigkeit die Einheit von Ökonomie und Recht verwirklichen müssen. Zu den Kriterien der Heranziehung Die Wirksamkeit der herangezogenen Verfahren für die Leitungstätigkeit hängt bereits wesentlich von der Auswahl der Verfahren ab. Zunächst sind wir davon ausgegangen, daß die in § 28 GVG enthaltenen allgemeinen Kriterien Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache in jedem Verfahren, das herangezogen werden soll, vorhanden sein müssen. Es ist nicht zulässig, nur aus anderen, speziellen Zweckmäßigkeitsgründen ein Verfahren heranzuziehen, beispielsweise um in einer Schöffenschulung an Hand eines relativ einfachen Strafverfahrens den Verlauf einer Hauptverhandlung zu erläutern. Am Bezirksgericht Cottbus haben auf der Grundlage der allgemeinen Kriterien des § 28 GVG folgende spezielle, z. T. ineinander übergehende Gesichtspunkte für die Heranziehung von Verfahren eine Rolle gespielt: 1. Einige Verfahren wurden zur Klärung von grundsätzlichen Fragen in ökonomischer Hinsicht herangezogen, so z. B. ein Verfahren von der Kammer für Arbeitsrechtssachen des Kreisgerichts Cottbus-Stadt, in dem es darum geht, ob bei langfristigen Einsätzen auf Bau- und Montagestellen auch an Meister und kaufmännische Angestellte sowie Ingenieure das sog. Wegegeld zu zahlen ist. Da dieser Rechtsstreit nicht nur für den Betrieb, aus dem sich einige Arbeiter an die Konfliktkommission gewandt und dann gegen deren Entscheidung Einspruch eingelegt hatten, sondern auch für viele andere Betriebe, besonders im Bereich des Kombinats ' Schwarze Pumpe und anderer bedeutender Staatsplanvorhaben im Bezirk, Bedeutung hat, muß eine grundsätzliche, für alle Konfliktkommissionen und Kreisgerichte des Bezirks orientierende Entscheidung ergehen. Dieses Arbeitsrechtsverfahren wird gegenwärtig durch Konsultationen und Aussprachen 2 vgl. hierzu Keil, „Bessere Anleitung der Schöffenarbeit durch das Bezirksgericht“, NJ 1963 S. 310, sowie die hierzu veröffentlichten Beiträge in: Der Schöffe 1963, Heft 9, S. 327 und 1964, Heft 3, S. 94. Oberlichter clDr. hCm f Colin zum 65. Cjeburlslag Am 19. Juli 1964 vollendete Dr. Kurt Cohn, Oberrichter am Obersten Gericht, sein 65. Lebensjahr. Er hat sich durch seine langjährige Tätigkeit in verantwortlichen Funktionen große Verdienste bei der Entwicklung einer sozialistischen Rechtspflege erworben. Kurt Cohn, der von 1929 bis 1933 Landgerichtsrat beim damaligen Landgericht Chemnitz und aktives Mitglied des Republikanischen Richterbundes war, wurde von den faschistischen Machthabern aus rassischen und politischen Gründen aus dem Justizdienst entfernt. Er war dann ständigen Repressalien ausgesetzt und wurde 1938 in das KZ-Lager Buchenwald verschleppt, konnte aber 1939 nach England emigrieren. Nach der Zerschlagung des Faschismus kehrte Kurt Cohn 1947 nach Deutschland zurück und stellte sich dem demokratischen Neuaufbau der Justiz zur Verfügung. Er war zunächst Landgerichtsdirektor am damaligen Landgericht Chemnitz und wurde später als Ministerialrat in das Justizministerium des Landes Sachsen berufen. Am 7. Dezember 1949 wurde er von der Volkskammer zum Oberrichter am Obersten Gericht der DDR gewählt. In dieser Funktion hat Kurt Cohn maßgeblich auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts auf dem Gebiet des Zivilrechts Einfluß genommen. Seine umfangreichen Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten haben zur Klärung vieler Probleme der Rechtsprechung und zur Entwicklung unseres sozialistischen Rechts als Instrument zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse beigetragen. Zielbewußt und tatkräftig wirkt er gegenwärtig als Vorsitzender des 2. Zivilsenats und Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts an der Lösung der dem Obersten Gericht durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates übertragenen Aufgaben mit. In zahlreichen Aufsätzen und Anmerkungen zu Urteilen hat er in der „Neuen Justiz“ allen Justizpraktikern wertvolle Anregungen und Hinweise gegeben. ~Auch im politischen Leben ist Kurt Cohn aktiv tätig. Als Mitglied des Zentralvorstandes der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands, dem er seit vielen Jahren angehört, als Stadtbezirksverord-neter in Berlin-Treptow und als Mitglied der Bezirksleitung Berlin des Deutschen Kulturbundes hat er sich vor allem in den Kreisen der Kulturschaffenden und Angehörigen der Intelligenz durch seine Arbeit Achtung und Anerkennung erworben. Der Arbeiter-und-Bauern-Staat hat die großen Verdienste Kurt Cohns durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens und der Medaille „Kämpfer gegen Faschismus“ gewürdigt. Das Präsidium und alle Mitarbeiter des Obersten Gerichts wünschen ihrem Kollegen Dr. Kurt Cohn auch für die nächsten Jahre Gesundheit, persönliches Wohlergehen und weitere Erfolge in seiner verantwortungsvollen Funktion. des Senats für Arbeitsrechtssachen mit Arbeitern, Wirtschaftsfunktionären und der Gewerkschaft vorbereitet. 2. Ein weiterer spezieller Gesichtspunkt für die Heranziehung bedeutsamer Verfahren war, schnell zur einheitlichen Rechtsanwendung beizutragen. So war z. B. die Feststellung des Bezirksgerichts, daß die Rechtsprechung des Kreisgerichts in Brandsachen mit größeren 469;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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