Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 468

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 468 (NJ DDR 1964, S. 468); die Fahrerlaubnis auf die Dauer von sechs Monaten entzogen worden. Außerdem hatte er bei anderer Gelegenheit wegen des gleichen Delikts eine Strafverfügung über 100 DM erhalten. Auch in diesem Falle war offensichtlich, daß die Ursachen der wiederholten Rechtsverletzungen nicht durch den Erlaß eines Straf-' befehls beseitigt werden konnten. Verfahren’ bei Erlaß eines Strafbefehls Auch im Strafbefehlsverfahren gelten die Grundsätze des Rechtspflegeerlasses über die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Entsprechend dem Charakter, dem Umfang und der Bedeutung der im Strafbefehlsverfahren zur Aburteilung kommenden Delikte ist jedoch zu beachten. daß hier grundsätzlich ein geringerer gesellschaftlicher Aufwand erforderlich ist als im Hauptverfahren. Die Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte sollte selbstverständlich auch hier bereits im Ermittlungsverfahren erfolgen. Die Auswertung dieser Verfahren muß aber im richtigen Verhältnis zu der vorgesehenen vereinfachten Verfahrensweise stehen. Das Kreisgericht Sonneberg hat gegen einen sonst gut beleumdeten selbständigen Schuhmacher einen Strafbefehl wegen Fahrens eines Fahrrades unter erheblichem Alkoholeinfluß erlassen. Aus den Akten war ersichtlich, daß bereits im Ermittlungsverfahren eine Auswertung in der Hausgemeinschaft des Beschuldigten stattgefunden hatte. Das Gericht organisierte dann aber noch eine Einwohnerversammlung im Wohnbezirk, auf der dieses Verfahren nochmals ausgewertet wurde; am Schluß dieser Veranstaltung wurde dem Beschuldigten der Strafbefehl ausgehändigt. Diese wiederholten Aus- wertungen standen in keinem Verhältnis zu der Gefährlichkeit der Handlung des Beschuldigten. Grundsätzlich hat vor Erlaß eines Strafbefehls durch das Gericht, d. h. im Beisein der Schöffen, eine Aussprache mit den Beteiligten stattzufinden. Die Hinzuziehung eines Vertreters des Kollektivs ist in der Regel ebenfalls erforderlich. Von dieser Aussprache sollte nur in begründeten Ausnahmefällen Abstand genommen werden. Wohnt der Beschuldigte vom Sitz des Kreisgerichts weit entfernt, so sollte gegebenenfalls ein anderes Kreisgericht im Wege der Rechtshilfe ersucht werden, die Aussprache durchzuführen. Keinesfalls darf auf die Aussprache verzichtet werden, wenn der Beschuldigte zu dem vorgesehenen Termin nicht erscheint. Es besteht auch Veranlassung darauf hinzuweisen, daß das Gericht bei der Durchführung der Aussprache und der damit verbundenen Rechtsmittelbelehrung darauf achten muß, daß beim Beschuldigten nicht der Eindruck entsteht, als werde der Strafbefehl nur dann erlassen, wenn er auf Rechtsmittel verzichte. Sind die Voraussetzungen für den Erlaß eines Strafbefehls nicht gegeben oder hält das Gericht eine andere als die beantragte Geldstrafe für angemessen, so gibt es die Sache gern. § 255 StPO an den Staatsanwalt zurück. Die Rückgabe erfolgt durch begründeten, beschwerdefähigen Beschluß des Gerichts. Der Staatsanwalt kann, sofern er nicht Beschwerde einlegt, Anklage erheben, die Sache an die Konflikt- oder Schiedskommission übergeben oder einen neuen Strafbefehl beantragen, wenn er nunmehr auf Grund des Rückgabebeschlusses eine der Höhe nach anders bemessene Geldstrafe für richtig hält. HELMUT KEIL, Direktor des Bezirksgerichts Cottbus Die Heranziehung von Verfahren an das Bezirksgericht ein Instrument zur Leitung der Rechtsprechung Die Festlegung im § 28 GVG, daß das Bezirksgericht auch für die Verhandlung und Entscheidung von erstinstanzlichen Straf-, Zivil-, Familen- und Arbeitsrechtssachen zuständig ist, die wegen ihrer Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge an das Bezirksgericht herangezogen werden, ist keine bloße Zuständigkeitsregelung, sondern ein wichtiges Instrument für die unmittelbare Leitung der Rechtsprechung im Bezirk. Die richtige Handhabung des § 28 GVG hilft dem Bezirksgericht maßgeblich, qualifiziert, politisch orientierend, vorausschauend und operativ zu leiten und seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesamtstaatlichen Aufgaben durchzuführen. Insbesondere gilt es, den Zusammenhang zwischen dem neuen ökonomischen Leitungssystem der Volkswirtschaft und der Anwendung des § 28 GVG bei ökonomisch bedeutsamen Verfahren zu sehen und die Möglichkeiten der unmittelbaren Zusammenarbeit mit den wirtschaftsleitenden Organen, wie dem Bezirkswirtschaftsrat und den VVBs. für die wirksame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieser Verfahren zu nutzen1. 1 Vgl. hierzu die Richtlinie tür das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Berlin 1963, S. 28 34: Walter Ulbricht, Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der Praxis. Berlin 1963, S. 99 102: Walter Ulbricht, die Durchführung der ökonomischen Politik im Planjahr 1964 unter besonderer Berücksichtigung der chemischen Industrie, Berlin 1964, S. 50-52. So wurde z. B. dem Bezirksgericht vom Kreisgericht Hoyerswerda mitgeteilt, daß eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung die Angeklagten hatten im Schacht eines Braunkohlenwerkes eine unerlaubte Seilfahrt zugelassen eingegangen sei. Diese Strafsache wurde an das Bezirksgericht herangezogen, weil nicht nur die Folgen der fahrlässigen Handlung der Angeklagten sehr schwerwiegend waren, sondern das Verfahren auch grundsätzliche Fragen der Ausbildung und Anleitung der Aufsichtsführenden im Schacht berührte und ein enges Zusammenwirken mit den wirtschaftsleitenden Organen, insbesondere mit der WB Braunkohle Cottbus (Sitz Senftenberg), erforderlich machte. Die Sache wurde dem für Bergbauverfahren zuständigen Richter übergeben, der lange Zeit im Bergbau tätig gewesen war und eine enge Verbindung zur WB Braunkohle hat. Mit Hilfe der WB und der Schöffenarbeitsgruppe Bergbau des Bezirksgerichts, die von dem betreffenden Richter geleitet wird, war es möglich, das Strafverfahren sehr gründlich vorzubereiten und die Sicherheitsverantwortlichen für Seilfahrten aus dem gesamten Bereich der WB in das Verfahren einzubeziehen. Die Hauptverhandlung, an der ein Bergbauingenieur und ein Dispatcher aus dem Braunkohlenbergbau als Schöffen teilnahmen, schuf auf Grund der Sachkunde des Gerichts und der umfangreichen Vorbereitungen gemeinsam mit der WB gute Voraussetzungen für 468;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 468 (NJ DDR 1964, S. 468) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 468 (NJ DDR 1964, S. 468)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie zur unmittelbaren operativen Bearbeitung operativen Kontrolle von im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden feindich-negativen Personen und Personengruppen eingesetzt sind.

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