Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 433

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 433 (NJ DDR 1964, S. 433); mittel sind. Unter sozialistischen Bedingungen hätten alle Bürger des sozialistischen Staates eine gleichberechtigte Stellung. Audi die Durdisetzung des Wertgesetzes sei nicht allein Sache des Zivilrechts; sie erfolge durch das gesamte System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Das Zivilrecht sei gewissermaßen in dieses System eingebettet und könne nur im Zusammenhang mit den anderen Rechtszweigen wirksam werden. Hier gelte es, die richtigen Proportionen herzustellen und die Nahtstellen und Verbindungen zu den anderen Rechtszweigen aufzuzeigen. Genauso sei es notwendig, die Beziehungen zwischen den Austauschverhältnissen und den Eigentumsverhältnissen richtig zu erfassen. Sicher würden die Eigentumsverhältnisse nicht nur vom Zivilrecht erfaßt. Sie stellten jedoch die gesellschaftlichen Grundlagen der sozialistischen Reproduktion dar und seien insoweit gegenüber den Austauschverhältnissen das Primäre. Das Wesen des sozialistischen Eigentums sei die Eigenverantwortung des Menschen, das Notwendige im Sinne der Gesellschaft und des Staates durchzusetzen. Darauf beruhten die Beziehungen der Menschen untereinander. Diese Seite der Eigentumsverhältnisse sei deshalb von ausschlaggebender Bedeutung, und man dürfe in diesem Zusammenhang z. B. nicht übersehen, daß auch die „Austauschverhältnisse“ der sozialistischen Betriebe gleichzeitig und primär Verhältnisse der Produktionszusammenarbeit sind. Prof. Dr. Pflieke hob hervor, daß die Ware-Geld-Beziehungen der notwendige Ausdruck der Kooperationsbeziehungen seien. In seinen weiteren Bemerkungen ging er insbesondere auf Probleme der materiellen Interessiertheit ein und wandte sich gegen einen Dualismus von Erziehung und Schadensersatz. Im Vordergrund müsse stehen, daß die Verantwortlichkeit einem einheitlichen Gesichtspunkt unterliege, daß sie der Stimulierung zu einem ökonomisch notwendigen Handeln diene. Auf diesem Gebiet gelte es jedoch noch eine Reihe von Fragen zu klären, so z. B. die Rolle der Fonds und ihre Verselbständigung, die Haftung der Betriebe mit den Fonds, die volle Ausnutzung der Stimulationskraft des Gewinns. Mit der Orientierung, daß das ZGB kein Gesetz nur für den Konfliktfall sei, sondern eine allgemeine Leitungsfunktion habe, stimmte Pflieke überein. Er wies jedoch darauf hin, daß diese Führungsfunktion auch in der Konfliktentscheidung zum Ausdruck komme. Die Lösung von Konflikten erfolge nicht nur mit Hilfe der Rechtspflegeorgane, sondern die Partner eines Zivilrechtsverhältnisses, insbesondere die sozialistischen Betriebe, müßten selbst Anstrengungen unternehmen, um selbständig und eigenverantwortlich den Konflikt zu lösen. Dabei habe ihnen das Gesetz Hilfe und Orientierung zu geben. Dr. H. Heuer (Berlin) unterstrich, man dürfe nicht übersehen, daß der sozialistische Staat auch außerhalb des Zivilrechts die Wirtschaft mit den verschiedensten Methoden leite. Es sei deshalb erforderlich, neben der Planung auch die Leitung und Führung der Volkswirtschaft in die Betrachtung einzubeziehen. Es sollten auch die Formen der Teilnahme der Werktätigen bei der Verwirklichung des Zivilrechts mit dargelegt werden. Prof. Dr. A r t z t (Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft) warf die Frage auf, ob nicht die stärkere Rolle des Finalproduzenten als eine weitere spezifische Funktion des Zivilrechts in das ZGB aufzunehmen sei. Die Steigerung der Qualität der Erzeugnisse erfordere, daß den Betrieben, die das Enderzeugnis hersteilen, zu diesem Zweck eine größere Rechtsstellung in bezug auf die Gestaltung der Vertragsbeziehungen eingeräumt werde. Diese und weitere Diskussionsbeiträge führten zu dem Beschluß, daß die Vorlage überarbeitet werden soll. Im zweiten Punkt der Tagesordnung beriet die Kommission über die weiteren Maßnahmen zur Ausarbeitung des ZGB und der ZPO. Der Minister der Justiz hob in seinen Bemerkungen hierzu den grundlegenden Hinweis des Vorsitzenden des Staatsrates hervor, daß das neue, sozialistische Recht aus der exakt zu erforschenden gesellschaftlichen Wirklichkeit und den objektiven Gesetzmäßigkeiten in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus herzuleiten und zu gestalten ist. Die bisherige Arbeit am ZGB hat gezeigt, daß eine breite soziologische Untersuchung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erforderlich ist. Bisher liegt jedoch nur wenig konkretes und aussagekräftiges Material vor, das als Grundlage für die Gesetzgebung dienen kann. Verschiedene Rechtswissenschaftler haben deshalb die Forderung erhoben, zunächst die objektiven Bedingungen in den einzelnen Bereichen des Zivilrechts zu untersuchen. Eine im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des FGB durchgeführte Repräsentativbefragung zur Gestaltung der ehelichen Vermögensverhältnisse hat den großen Nutzen einer konkreten soziologischen Untersuchung für die Gesetzgebung gezeigt2. All diese Erfahrungen veranlaßten die Kommission, die Untersuchung der gesellschaftlichen und ökonomischen Grundlagen und der konkreten Bedingungen für die Wirksamkeit des Zivilrechts in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus für,die nächste Zeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die 16 Unterkommissionen werden als Forschungsgruppen arbeiten; ihre Arbeit wird durch die Grundsatzkommission koordiniert und angeleitet werden. 2 Uber das Ergebnis der Untersuchungen werden wir in einem der nächsten Hefte berichten. - D. Red. Dr. HELMUT RUTSCH, wiss, Mitarbeiter am, Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Qualifizierungsseminar für die Leiter der Rechtspflegeorgane der Bezirke In Durchführung eines Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates, der u. a. vorsieht, planmäßig und in bestimmten Abständen alle leitenden Justizfunktionäre in Seminarkursen weiterzubilden, fand von 11. Mai bis zum 5. Juni 1964 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ das erste gemeinsame Qualifizierungsseminar für Direktoren der Bezirksgerichte und Staatsanwälte der Bezirke oder deren Stellvertreter statt. Dieses Seminar war für das neu gegründete Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe zugleich ein Prüfstein dafür, wie es für den Bereich der Rechtspflege seinen Aufgaben gerecht zu werden vermag. Wesentliches Ziel des Seminars war es, die Teilnehmer in ihrer Leitungstätigkeit zur wirksameren Lösung der durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates gestellten Aufgaben zu befähigen. Dieses Ziel wurde erreicht: Das Seminar war insgesamt ein nützlicher Beitrag zur Meisterung der Praxis der Rechtspflegeorgane auf dem von Partei und Staatsrat geforderten Niveau wissenschaftlicher Leitungstätigkeit. Zu dieser Einschätzung berechtigen die theoretischen und praktischen Hauptprobleme des Seminars, das relativ hohe Niveau der meisten Unterrichtsveranstaltungen (Vorlesungen, Kolloquien, Diskussionen, Erfahrungsaustausche, Aussprachen), die vorbildliche Arbeitsmoral sowie das starke Bedürfnis der 433;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 433 (NJ DDR 1964, S. 433) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 433 (NJ DDR 1964, S. 433)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet.

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