Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 425

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 425 (NJ DDR 1964, S. 425); listischen Gesetzlichkeit in ihren Bereichen verantwortlich seien. In engem Zusammenhang damit steht die Auffassung, die Tätigkeit des Staatsanwalts auf diesem Gebiet sei neben der Kriminalitätsbekämpfung eine zusätzliche Belastung. Solche Ansichten laufen im Grunde darauf hinaus, einseitig auf die Bekämpfung von Straftaten lediglich mit strafrechtlichen Mitteln zu orientieren und die vom Staatsanwalt zu leistende vorbeugende Arbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung außer acht zu lassen. Die Vernachlässigung der Gesetzlichkeitsaufsicht zeigt, daß das Wesen des Rechtspflegeerlasses noch nicht völlig verstanden wird, und sie beeinträchtigt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur schrittweisen Zurückdrän-gung der Kriminalität. Als Hauptursache für diesen unbefriedigenden Zustand ist anzusehen, daß keine ausreichende theoretische Klarheit darüber vorhanden ist, welche generelle Aufgabe der Staatsanwalt in der sozialistischen Gesellschaft zu erfüllen hat, woraus sich diese Aufgabe ergibt und welche Stellung er im System der staatlichen Organe in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus einnimmt. Aus dem Rechtspflegeerlaß und dem Staatsanwaltschaftsgesetz folgt, daß der Staatsanwalt die Hauptverantwortung für die Führung des Kampfes gegen die Kriminalität und gegen andere Rechtsverletzungen trägt. Das ist die Hauptaufgabe des Staatsanwalts, die er mit den ihm zustehenden Mitteln löst und insofern die Gesetzlichkeitsaufsicht komplex ausübt. Die beiden Teile dieser Hauptaufgabe bilden eine dialektische Einheit, haben aber selbständige Bedeutung. Die Gesetzlichkeitsaufsicht auf den Gebieten des Ar-beits-, Zivil- und Familienrechts steht mit der Kriminalitätsbekämpfung in einem unmittelbaren Zusammenhang. Das folgt aus dem Verhältnis von Rechtsverletzungen auf diesen Gebieten zu den Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität. Dort, wo beispielsweise die Arbeitsdisziplin schlecht ist, wo die Werktätigen über arbeitsrechtliche Ansprüche streiten, wo die Rechte der Werktätigen verletzt werden kurz: überall dort, wo es zu Gesetzesverletzungen kommt, ist auch ein günstiger Nährboden für die Kriminalität. Zur Beseitigung von Bedingungen, die die Kriminalität begünstigen, und der Folgen von Straftaten, insbesondere zur Wiedergutmachung des Schadens, muß der Staatsanwalt daher auch auf arbeits-, zivil- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden und von den ihm gesetzlich gegebenen Möglichkeiten (Untersuchungsverlangen, Protest, Mitwirkung, eigene Klageerhebung usw.) Gebrauch machen. Deshalb und insofern ist es notwendig, den Kampf gegen die Kriminalität komplex zu führen. Darauf dürfen wir uns jedoch in der Gesetzlichkeitsaufsicht nicht beschränken und dürfen unser Gewissen nicht damit beruhigen, daß für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Rechtsverletzungen und Kriminalität nicht gegeben ist, in erster Linie ‘jedes Staats- und Wirtschaftsorgan in seinem Bereich selbst die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen habe. Richtig ist, daß jedes Staats- und Wirtschaftsorgan in seinem Zuständigkeitsbereich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch alle Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und alle Bürger Einfluß nehmen Und Rechtsverletzungen beseitigen muß. Die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist keine Ressortaufgabe der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet jedoch nicht, daß damit die Notwendigkeit der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht entfällt, soweit sie über die Aufgaben der Kriminali- tätsbekämpfung hinausgeht. Nach wie vor gilt der Leninsche Grundsatz, daß über die einheitliche und richtige Anwendung des sozialistischen Rechts die Staatsanwaltschaft als zentrales, örtlichen Einflüssen nicht ausgesetztes und von anderen Organen unabhängiges Organ die Aufsicht ausüben muß1. Das sozialistische Recht besitzt eine große gestaltende und mobilisierende Kraft bei der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Es verfolgt keine anderen Ziele und kennt keine anderen Gesetzmäßigkeiten als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Deshalb ist die Gesetzlichkeitsaufsicht zur Gewährleistung der einheitlichen und richtigen Anwendung des sozialistischen Rechts ein wichtiges Mittel des Arbeiter-und-Bauern-Staates bei der bewußten Durchsetzung der objektiven, insbesondere ökonomischen Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus. Schwerpunkte in der Gesetzlichkeitsaufsicht Allerdings darf die Gesetzlichkeitsaufsicht nicht wieder in die überholten Geleise gebracht werden und in eine Aufpasserfunktion“ ausarten2. Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß die weitere gesellschaftliche Entwicklung, insbesondere das höhere sozialistische Bewußtsein und die wachsende Bereitschaft der Werktätigen zur Teilnahme an der staatlichen Leitungstätigkeit, die Übertragung einer höheren Verantwortung auf alle Staatsorgane auch für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedingt. Insofern ist 'es möglich und notwendig, die staatsanwalt-schaftliche Gesetzlichkeitsaufsicht auf bestimmte Schwerpunkte zu konzentrieren. Das ist auch deshalb erforderlich, weil das sozialistische Recht alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens umfaßt, die nicht gleichzeitig und mit gleicher Aufmerksamkeit von einem einzigen und verhältnismäßig kleinen Organ, wrie es die Staatsanwaltschaft ist, überblickt werden können. Außerdem und das ist entscheidend sind einige Bereiche im Gesamtprozeß der gesellschaftlichen Entwicklung besonders wuchtig und erfordern die besondere Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muß sich in der Aufsicht auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts in erster Linie den gesellschaftlichen Widersprüchen zuwenden, deren Lösung in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus von besonderer Bedeutung ist. Aus dieser Sicht sind die Schwerpunkte für die Gesetzlichkeitsaufsicht zu bestimmen. Hierbei ist von den richtungweisenden Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Staatsführung auszugehen, um jeglichen Subjektivismus auszuschließen. Ausgehend von der auf dem VI. Parteitag der SED beschlossenen und auf der Wirtschaftskonferenz sowue dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED konkretisierten ökonomischen Aufgabe, den wissenschaftlich-technischen Höchststand in den führenden Zweigen der Volkswirtschaft zu erreichen, und von der im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates aufgezeigten realen Möglichkeit der schrittweisen Überwindung der Kriminalität, muß die Gesetzlichkeitsaufsicht vor allem in zw'ei Richtungen ausgeübt werden: 1. als untrennbarer Bestandteil der komplexen Arbeitsweise bei der umfassenden Untersuchung und Auswertung von Straftaten unter breiter Teilnahme der Werktätigen; 1 Lenin. „Über doppelte Unterordnung und Gesetzlichkeit“, Werke. Bd. 33, S. 349. 2 Diese Tendenz kam auch in dem Beitrag von Wunsch'Leh-mann Seifart/Bahrt zu „Grundtragen der Konzeption der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft“ (NJ 1963 S. 14 ft. und 39 ff.) zum Ausdruck und ist, da eine derartige Orientierung die neuen gesellschaftlichen Bedingungen unserer Entwicklung ignoriert, zu überwinden. 4 25;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 425 (NJ DDR 1964, S. 425) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 425 (NJ DDR 1964, S. 425)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Referat auf der zentralen Dienstkonferenz. zu Problemen und Aufgaben der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden.

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