Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 417 (NJ DDR 1964, S. 417); NUMMER 14 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIF T FÜR RECHT BERLIN 1964 2. JULIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Oberrichter JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums and Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Zur Entwicklung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils der Gerichte Der nachstehende Beitrag ist eine wesentlich gekürzte und überarbeitete Fassung des Referats, das Schlegel auf dem 2. Plenum des Obersten Gerichts am 1. Juli 1964 gehalten hat. Weitere Materialien dieses Plenums werden im 1. Augustheft veröffentlicht werden. D. Red. Das Hauptanliegen des Rechtspflegeerlasses und anderer Dokumente des Staatsrates zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege besteht darin, einen wissenschaftlichen Arbeitsstil in den Rechtspflegeorganen herauszubilden. Die Gerichte müssen ihre Arbeitsweise grundlegend verändern, damit sie einen maximalen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben leisten können, wie sie insbesondere auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED dargelegt wurden. Schwerpunkte sind danach im Bereich der Ökonomie die Gebiete Chemie, Bauwesen und Handel. Ferner ist mit dem Jugendkommunique des Politbüros vom 21. September 1963 und dem Beschluß des Politbüros über das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten vom 6. August 1963 die Richtung gewiesen. Der teilweise noch formal-administrative Arbeitsstil einiger Gerichte, der sich insbesondere in der von den gesellschaftlichen Zusammenhängen losgelösten „Einzel-fall“-Entscheidung zeigt, führte dazu, daß die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidungen beeinträchtigt wurde und daß die Werktätigen nicht genügend in den Kampf um die Zurückdrängung und Überwindung der Kriminalität, um die Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen einbezogen wurden. In den vergangenen Wochen und Monaten fanden bei allen Bezirks- und Kreisgerichten Beratungen über Erfolge, aber auch über Schwierigkeiten und Mängel bei der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in der gerichtlichen Praxis statt. Dabei kristallisierte sich heraus, daß die Hauptfrage in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane gegenwärtig die Entwicklung einer wissenschaftlichen Leitungstätigkeit ist. Bei der Herausbildung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils hat das Oberste Gericht eine besonders hohe Verantwortung. Es muß mit Unterstützung der Bezirksund Kreisgerichte auf den ökonomischen und politischen Hauptgebieten mit der Analyse der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen beginnen und daraus Schlußfolgerungen für eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtspflege ziehen. Zur Arbeit des Plenums Große Bedeutung für die Entwicklung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils haben die Plenartagungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte. Eine gründ- liche Planung, Vorbereitung und Durchführung der Plenartagungen ist erforderlich, um allen Richtern und darüber hinaus auch anderen Staats- und Wirtschaftsorganen Hinweise für die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie für die Schaffung und Festigung von Ordnung und Sicherheit in Betrieben und LPGs, in Städten und Gemeinden zu geben. Auf den Plenartagungen müssen diejenigen Probleme behandelt werden, die sich aus dem Rechtspflegeerlaß und anderen Dokumenten des Staatsrates zur Rechtspflege ergeben und der Qualifizierung der Arbeit der Gerichte dienen. Die Erfahrungen zeigen, daß die Kraft der Bezirksgerichte nicht immer aüsreicht, um alle zwei Monate ein neues Problem gründlich zu analysieren und eine Plenartagung umfassend vorzubereiten. Deshalb sollte ein bestimmter Problemkreis in mehreren Plenartagungen behandelt werden. Wenn z. B. in einem Bezirk die wirksame Bekämpfung der Kriminalität in der Landwirtschaft untersucht wird, könnte sich ein Plenum mit der Eigentumskriminalität in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Gütern und mit der Teilnahme von Kollektivvertretern und gesellschaftlichen Anklägern bzw. Verteidigern an derartigen Verfahren beschäftigen. In einem weiteren Plenum könnten andere Straftaten in der Landwirtschaft, z. B. Brandstiftungen, fahrlässige Verursachung von Viehverlusten oder Verletzungen von Arbeitsschutzbestimmungen, eingeschätzt und gleichzeitig Erfahrungen bei Bürgschaftsübernahmen und Bindung an den Arbeitsplatz beraten werden. Wenn die Jugendkriminalität analysiert wird, dann könnte sich eine Plenartagung z. B. mit der Untersuchung und Auswertung von Gewalt- und Sexualdelikten Jugendlicher, eine andere mit Problemen der Rückfallkriminalität usw. beschäftigen. Es geht also darum, daß jede Plenartagung auf den Ergebnissen der vorangegangenen Tagung aufbaut, diese erweitert und vertieft, ohne daß immer völlig neue Gebiete erforscht und entsprechende Schlußfolgerungen gezogen werden müssen. Dabei ist eine richtige Koordinierung der Aufgaben im Bezirk sowie die Abstimmung mit dem Perspektivplan des Obersten Gerichts erforderlich. Ohne die Kontinuität in der Behandlung eines bestimmten Problemkreises zu unterbrechen, sollten abwechselnd Plenen zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts durchgeführt werden, damit alle Senate des Bezirksgerichts zur Vorbereitung beitragen können. Als nützlich haben sich Plenartagungen erwiesen, die sich mit der Kontrolle der Beschlüsse bzw. mit der i 417;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Verhinderung schadensverursachender Handlungen bei ständiger Gewährleistung des Primats der Vorbeugung. Die konkreten Ziele und Vege für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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