Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 417 (NJ DDR 1964, S. 417); NUMMER 14 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIF T FÜR RECHT BERLIN 1964 2. JULIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Oberrichter JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums and Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Zur Entwicklung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils der Gerichte Der nachstehende Beitrag ist eine wesentlich gekürzte und überarbeitete Fassung des Referats, das Schlegel auf dem 2. Plenum des Obersten Gerichts am 1. Juli 1964 gehalten hat. Weitere Materialien dieses Plenums werden im 1. Augustheft veröffentlicht werden. D. Red. Das Hauptanliegen des Rechtspflegeerlasses und anderer Dokumente des Staatsrates zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege besteht darin, einen wissenschaftlichen Arbeitsstil in den Rechtspflegeorganen herauszubilden. Die Gerichte müssen ihre Arbeitsweise grundlegend verändern, damit sie einen maximalen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben leisten können, wie sie insbesondere auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED dargelegt wurden. Schwerpunkte sind danach im Bereich der Ökonomie die Gebiete Chemie, Bauwesen und Handel. Ferner ist mit dem Jugendkommunique des Politbüros vom 21. September 1963 und dem Beschluß des Politbüros über das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten vom 6. August 1963 die Richtung gewiesen. Der teilweise noch formal-administrative Arbeitsstil einiger Gerichte, der sich insbesondere in der von den gesellschaftlichen Zusammenhängen losgelösten „Einzel-fall“-Entscheidung zeigt, führte dazu, daß die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidungen beeinträchtigt wurde und daß die Werktätigen nicht genügend in den Kampf um die Zurückdrängung und Überwindung der Kriminalität, um die Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen einbezogen wurden. In den vergangenen Wochen und Monaten fanden bei allen Bezirks- und Kreisgerichten Beratungen über Erfolge, aber auch über Schwierigkeiten und Mängel bei der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in der gerichtlichen Praxis statt. Dabei kristallisierte sich heraus, daß die Hauptfrage in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane gegenwärtig die Entwicklung einer wissenschaftlichen Leitungstätigkeit ist. Bei der Herausbildung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils hat das Oberste Gericht eine besonders hohe Verantwortung. Es muß mit Unterstützung der Bezirksund Kreisgerichte auf den ökonomischen und politischen Hauptgebieten mit der Analyse der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen beginnen und daraus Schlußfolgerungen für eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtspflege ziehen. Zur Arbeit des Plenums Große Bedeutung für die Entwicklung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils haben die Plenartagungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte. Eine gründ- liche Planung, Vorbereitung und Durchführung der Plenartagungen ist erforderlich, um allen Richtern und darüber hinaus auch anderen Staats- und Wirtschaftsorganen Hinweise für die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie für die Schaffung und Festigung von Ordnung und Sicherheit in Betrieben und LPGs, in Städten und Gemeinden zu geben. Auf den Plenartagungen müssen diejenigen Probleme behandelt werden, die sich aus dem Rechtspflegeerlaß und anderen Dokumenten des Staatsrates zur Rechtspflege ergeben und der Qualifizierung der Arbeit der Gerichte dienen. Die Erfahrungen zeigen, daß die Kraft der Bezirksgerichte nicht immer aüsreicht, um alle zwei Monate ein neues Problem gründlich zu analysieren und eine Plenartagung umfassend vorzubereiten. Deshalb sollte ein bestimmter Problemkreis in mehreren Plenartagungen behandelt werden. Wenn z. B. in einem Bezirk die wirksame Bekämpfung der Kriminalität in der Landwirtschaft untersucht wird, könnte sich ein Plenum mit der Eigentumskriminalität in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Gütern und mit der Teilnahme von Kollektivvertretern und gesellschaftlichen Anklägern bzw. Verteidigern an derartigen Verfahren beschäftigen. In einem weiteren Plenum könnten andere Straftaten in der Landwirtschaft, z. B. Brandstiftungen, fahrlässige Verursachung von Viehverlusten oder Verletzungen von Arbeitsschutzbestimmungen, eingeschätzt und gleichzeitig Erfahrungen bei Bürgschaftsübernahmen und Bindung an den Arbeitsplatz beraten werden. Wenn die Jugendkriminalität analysiert wird, dann könnte sich eine Plenartagung z. B. mit der Untersuchung und Auswertung von Gewalt- und Sexualdelikten Jugendlicher, eine andere mit Problemen der Rückfallkriminalität usw. beschäftigen. Es geht also darum, daß jede Plenartagung auf den Ergebnissen der vorangegangenen Tagung aufbaut, diese erweitert und vertieft, ohne daß immer völlig neue Gebiete erforscht und entsprechende Schlußfolgerungen gezogen werden müssen. Dabei ist eine richtige Koordinierung der Aufgaben im Bezirk sowie die Abstimmung mit dem Perspektivplan des Obersten Gerichts erforderlich. Ohne die Kontinuität in der Behandlung eines bestimmten Problemkreises zu unterbrechen, sollten abwechselnd Plenen zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts durchgeführt werden, damit alle Senate des Bezirksgerichts zur Vorbereitung beitragen können. Als nützlich haben sich Plenartagungen erwiesen, die sich mit der Kontrolle der Beschlüsse bzw. mit der i 417;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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