Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 410 (NJ DDR 1964, S. 410); Überschrift „Der späte Dank des Vaterlandes“ zu der Stellungnahme des Bulletins der Bundesregierung. Sie billigte und verherrlichte auch in ihren Spalten den Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Die Witwe des ermordeten Karl Liebknecht, Frau Sophie Liebknecht, erstattete daraufhin am 2. April 1962 Anzeige gegen 1. den Leiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Felix von Eckardt, Bonn, 2. den verantwortlichen Redakteur des „Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung“, Walter Nieselt, 3. den verantwortlichen Redakteur des Deutschen Studenten-Anzeigers“, München, Helmut Krüger, 4. den verantwortlichen Redakteur der „Deutschen Soldatenzeitung“, Dr. Gerhard Frey, wegen Vergehens gegen § 140 StGB, der die Belohnung oder öffentliche Billigung eines der in § 138 StGB aufgeführten Verbrechens unter Strafe stellt*. Am 10. Juli 1962 teilte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München mit, daß sie das Verfahren eingestellt habe. Begründet wurde der Einstellungsbescheid damit, daß die Verbrechen des Mordes, die verherrlicht wurden, „nicht nur zeitlich (43 Jahre), sondern auch in sachlicher Hinsicht gegenüber den heutigen politischen Geschehnissen und Bestrebungen in der Bundesrepublik so weit zurückliegen, daß sie bereits der Geschichte angehören“. Der Bescheid behauptet dann, daß „geschichtliche Taten keine Vortaten im Sinne des § 140 StGB“ seien, und bezieht sich hinsichtlich dieser rechtsirrigen Auffassung auf einen Kommentar zum Gesetz zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. I S. 91). Gegen diese Verfügung legte ich namens der Anzeigeerstatterin Beschwerde beim Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München mit dem Anträge ein, das Ermittlungsverfahren gegen die vier Angeschuldigten wegen Vergehens gegen §§ 140, 138 StGB durchzuführen. Die Begründung der Beschwerde stützt sich darauf, daß die nach § 140 StGB unter Strafe ge- * § 140 des westdeutschen StGB lautet: „1. Wer eine der in § 138 Mts. i genannten oder eine der in 5 und 6 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen mit Strafe bedrohten Handlungen belohnt ccnfr öffentlich billigt, nachdem sie begangen oder ihre Begehung versucht worden ist, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist. mit Gefängnis bestraft. Daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden. 2. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren." In 8 138 Abs. 1 des westdeutschen StGB sind folgende Delikte genannt: Hochverrat. Verfassungsverrat. Landesverrat. Mord, Totschlag. Münzverbrechen. Raub, räuberische Erpressung, Menschenraub. Verschleppung, erpresserische Kindesentführung, Mädchenhandel, gemeinfährlithe Verbrechen. stellte allgemeine Verherrlichung von Verbrechen keineswegs dem Sinne nach identisch ist mit der in § 5 Abs. 1 Ziff. 4 des Repubtikschutzgesetzes vom25.März 1930 unter Strafe gestellten Verherrlichung von Gewalttätigkeiten, die gegen andere wegen ihrer politischen Betätigung erfolgt sind. Diese Gleichstellung ist rechtsirrig, weil die ratio legis des Repubüksehutz-gesetzes eine wesentlich andere ist als die des § 140 StGB. Nach dem Wortsinn und der Erklärung des Gesetzgebers der Weimarer Republik war das einzige Schutzobjekt des Republikschutzgesetzes „die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform des Reiches oder eines anderen Landes.“ Es ging bei dem Republikschutzgesetz immer nur um die Frage der Gefährdung des Staates und seiner Verfassung als solche, d. h. um die Frage des Staatsschutzes. Demgegenüber ist das Schutzobjekt des § 140 StGB wesentlich weiter gesteckt. Er dient der Sicherung der Rechtsordnung schlechthin und will bereits Handlungen, die auf dem „Vorfeld“ der allgemeinen Verbrechensbegehung liegen, unter Strafe stellen, um dadurch präventiv der Begehung von Verbrechen zu begegnen. Der Generalstaatsanwalt beim Gberlandesgericht München verwarf die Beschwerde mit der lapidaren Bemerkung, daß „sich kein Anlaß ergeben hat, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Sinne des gestellten Antrages anzuordnen“. Zur Begründung wies er lediglich darauf hin, daß nach § 140 StGB die Billigung solcher Taten unter Strafe gestellt sein soll, denen zur Zeit der zu prüfenden Äußerungen Aktualität zukommt. Gerade dieser Hinweis rechtfertigte aber unseren Antrag an das Oberlandesgericht München, die Strafverfolgung gegen di Angeschuldigten durch gerichtliche Entscheidung herbeizuführen Hätte denn der „Studentenanzeiger“ dem Mörder Pabst das Wort gegeben, wenn er seine Ausführungen nicht als überaus „aktuell“ betrachtet hätte? Hätten das Bulletin der Bundesregierung und die „Soldatenzeitung“ die Bekenntnisse des Mörders Pabst aufgegriffen, wenn sie nicht eben von aktuellster Bedeutung gewesen wären? Es besteht insofern kein Zweifel, daß die Verantwortlichen der drei genannten Presseorgane durch die Veröffentlichung der Bekenntnisse Pabsts den Mord an politischen Gegnern verherrlicht und damit den Tatbestand des § 140 StGB in vollem Umfange erfüllt haben. Mit einer nichtssagenden Begründung wies das Oberlandesgericht München den Antrag, durch gerichtliche Entscheidung die Anklageerhebung gegen die vier Angeschuldigten anzuweisen, ab. Die Verherrlichung der Ermordung von Kommunisten ist somit in Westdeutschland gerichtlich sanktioniert! &us den yil&H.uvtuCfUHCjG-H. da* d&azi*ks6fa*ickia Zur Einbeziehung gesellschaftlicher Kollektive in die Ehe- und Unterhaltsrechtsprechung Thesen des Bezirksgerichts Leipzig für die Plenartagung am 26. Februar 1964 Die gesunde Familie ist eine gesellschaftliche Institution. in der das persönliche Verhältnis von Mann und Frau ünd zwischen Eltern und Kindern in vielfältiger Art mit dem gesellschaftlichen Leben verbunden ist. Diese enge Verbindung erfordert es, bei allen ernsthaften Störungen der familiären Beziehungen, die den Bestand einer Ehe, die Erziehung der Kinder zu geistig und körperlich gesunden Bürgern unseres Staates oder die materielle Lage unterhaltsbedürftiger Kinder gefährden, die gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen, die in der Lage sind, bei der Überwindung der Konflikte zu helfen Gesellschaftliche Kräfte, die zur Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse einer Ehe und zur Überwin- 410;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 410 (NJ DDR 1964, S. 410) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 410 (NJ DDR 1964, S. 410)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für die Schädigung der den Mißbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern der in die Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind.

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