Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 393

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 393 (NJ DDR 1964, S. 393); Es entwickelten sich auch neue Formen rechtspropagandistischer Tätigkeit. So wurden z. B. in Dessau „Jugendberatungsstunden“ eingeführt, in denen sich Jugendliche über alle mit der Rechtspflege im Zusammenhang stehenden Probleme informieren können. Im Kreis Köthen entsteht als Gemeinschaftsarbeit von Pädagogen und Juristen ein Stufenprogramm zur sexuellen Aufklärung und Erziehung der Jugend. Viele Kreisgerichte haben ihre Arbeitspläne im Hinblick auf das Jugendkommunique ergänzt und konkrete Maßnahmen festgelegt. Es wurden und werden Analysen über die Jugendrechtspflege ausgearbeitet. Der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in Jugendstrafverfahren und der Rolle der Jugendbeistände wird größere Aufmerksamkeit geschenkt. Es gibt Beratungen mit den Abteilungen Völksbildung, den Ständigen Kommissionen für Jugendfragen des Kreistages u. a. Die Gerichte bemühen sich in stärkerem Maße, die Zusammenarbeit mit der FDJ und vor allem die Mitarbeit der FDJ in Jugendrechtssachen zu aktivieren (sie wird fast überall noch als unbefriedigend bezeichnet). Viele Kreisgerichte haben konkrete Maßnahmen festgelegt, um die Erziehung der bedingt Verurteilten und derjenigen, die aus dem Jugendhaus bzw. dem Gefängnis entlassen werden, zu kontrollieren. Dabei beziehen sie mehr als bisher die Schöffen ein und arbeiten enger mit den zuständigen staatlichen Organen (Abt. Inneres und Volksbildung) zusammen. Das Plenum des Bezirksgerichts Schwerin hat in einem Beschluß die Senate und Kreisgerichte verpflichtet, den örtlichen Organen der Staatsmacht (Abt. Volksbildung) und den gesellschaftlichen Organisationen (FDJ, FDGB) Material für eine wirksamere erzieherische Arbeit zuzuleiten. Die Richter sollen darüber hinaus in Schuldirektoren- und Lehrerkonferenzen auftreten. So werden die Möglichkeiten der gerichtlichen Praxis zur wirksamen Durchsetzung des Jugendkommuniques voll genutzt. Man kann insgesamt einschätzen, daß Klarheit über die Hauptaufgaben der Rechtspflegeorgane bei der Durchsetzung des Jugendkommuniqes erzielt wurde. Es handelt sich hierbei vor allem um folgende Aufgaben: Erziehung und Heranziehung der Jugend zu aktiven Hütern der Gesetzlichkeit und zur schrittweisen Überwindung der Kriminalität; Bekämpfung von Rechtsverletzungen und Straftaten, die der vollen Entfaltung der Initiative der Jugend im Wege stehen; Schutz der Jugend gegen Gefährdung ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung; volle Aufmerksamkeit für die Erforschung der Ursachen der Kriminalität junger Menschen; Unterstützung der Einrichtungen der Jugend zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, wie Kontrollposten und Ordnungsgruppen, durch Übermittlung von Erfahrungen und Entgegennahme von Anregungen zur Überwindung von Rechtsverletzungen; enge Zusammenarbeit mit allen für die Erziehung der Jugend verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen; breite massenpolitische Arbeit zur Erhöhung der Rechtskenntnisse der Jugendlichen sowie derjenigen, die mit der Erziehung der Jugend beauftragt sind. Die Auswahl und Qualifizierung der Richter und der Schöffen für Jugendsachen Die Arbeit auf dem Gebiet der Jugendrechtspflege verlangt eine sorgfältige Auswahl geeigneter Richter und Schöffen. Das Prinzip, daß derjenige Richter Jugendsachen bearbeitet, der seiner Persönlichkeit und seinen Kenntnissen nach dazu am besten geeignet ist, muß strikt durchgesetzt werden. Als Jugendrichter sollen Menschen wirken, die mit dem Leben unserer Jugend eng verbunden sind, ihre Probleme, Sorgen und Diskussionen kennen und um die alters- und gesellschaftsbedingten Besonderheiten der Entwicklung der heutigen jungen Generation wissen. Dazu genügen nicht lediglich Grundkenntnisse der Psychologie und Pädagogik; hier ist ein lebendiger Kontakt mit der Jugend erforderlich. Diese Voraussetzungen werden aber nicht allein durch persönliche Eigenschaften erfüllt; sie verlangen neben der juristischen Ausbildung viele spezielle Kenntnisse und einen neuen, beweglichen Arbeitsstil. Schon bei der Auswahl von Studienbewerbern sollten wir beachten, daß in dem Maße, wie der Beruf des Richters zum „zweiten Beruf“ wird, Lehrer, langjährige Jugendfunktionäre, Pionierleiter u. ä. die besten Voraussetzungen für eine spezialisierte Ausbildung als Jugendrichter mitbringen. Wir werden auch solche überkommenen Vorstellungen überprüfen müssen, wonach in erster Linie Frauen wegen ihrer Mütterlichkeit zum Jugendrichter prädestiniert seien. Vielleicht bringen Frauen in manchen Fragen größeres Einfühlungsvermögen mit aber wir verlangen von jedem Richter Einfühlungsvermögen und hohe Wissenschaftlichkeit, und der große Pädagoge Makarenko war ein Mann! Die Aus- und Weiterbildung der Richter für Jugendsachen muß diese befähigen, die staatliche Jugendpolitik mit durchsetzen zu helfen. Sie müssen systematisch mit den neuen Erkenntnissen der Rechtswissenschaft, insbesondere auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts, vertraut gemacht werden, um eine zielgerichtete, vorbeugende Arbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität leisten zu können. Auftakt für die systematische Qualifizierung der Jugendrichter war ein zentraler Lehrgang im Januar 1964, an dem 44 Richter teilnahmen. Das Schulungsprogramm dieses Jahres sieht darüber hinaus ein organisiertes Selbststudium auf dem Gebiet der Jugendstrafrechts vor, in das alle Jugendrichter einbezogen werden. Nach einem Themenplan des Ministeriums der Justiz werden dazu in den Bezirken Lektionen und Seminare abgehalten. So vermittelt eine Vorlesung zum Thema „Das Denken, Fühlen und Handeln der Jugend in unserer Zeit“ einen Überblick über Stellung, Perspektive und Entwicklungsbedingungen der Jugend in unserer Republik, über die Anforderungen an die Jugend und die Verantwortung der Er-wachsenen-Generation für die Erziehung und Heranbildung der Jugend, über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und die staatliche Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik. Die Qualifizierung der Jugendrichter muß fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der Direktoren sein. Es muß eine Stabilität in der Ausübung der Tätigkeit des Jugendrichters gesichert werden. Kreisgerichtsdirektor und Jugendrichter müssen dafür sorgen, daß die Fragen des Jugendrechts Gegenstand der Aufmerksamkeit des gesamten Richterkollektivs sind. Ebenso müssen dem Jugendrichter alle im Gericht bekannt werdenden Jugendprobleme übermittelt werden. Die Bezirksgerichte müssen sich um diese Aufgaben des Kreisgerichtsdirektors und der Jugendrichter kümmern. Bei jedem Bezirksgericht ist ein Richter verantwortlich für die Anleitung des organisierten Selbststudiums auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. 393;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 393 (NJ DDR 1964, S. 393) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 393 (NJ DDR 1964, S. 393)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und anderen nsi hen Best immungen, die ständige Festigung des politisch-moralischen Zustandes und die Erhöhung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der schwerpunktmäßigen. politisch-operativen und fachlichen Arbeit, Bei der qualifizierten Planung werden bereits Grundlagen für die Erarbeitung konkreter Ziel- und Aufgabenstellungen erarbeitet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X