Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 391 (NJ DDR 1964, S. 391); den können, ohne daß der sorgeberechtigte Elternteil darauf angewiesen ist, komplizierte und zeitraubende Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, wurde die 1. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 18. Februar 1964 (GBl. II S. 195) erlassen11. 2. Frage.n des Zivilrechts Die Probleme der Jugend sind auch für das Zivilrecht und die Arbeiten am neuen ZGB von Bedeutung. Hier gibt es solche Fragen wie die naCh der zivilrechtlichen Verfügungsbefugnis der Jugendlichen über ihr Arbeitsoder Lehrlingsentgelt. So ist nach dem gegenwärtigen ReChtszustand das Recht des Jugendlichen, über sein Arbeitsentgelt zu verfügen, nicht geregelt. Dabei geht es nicht nur um dieses Recht, sondern auch um die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zum sparsamen, sinnvollen Gebrauch der finanziellen Mittel zu erziehen. Bei den Arbeiten am ZGB spielen die Fragen der Rechtsstellung und der Handlungsfähigkeit Minderjähriger (Begrenzung nach oben und unten) eine große Rolle. Hinter diesen Diskussionen verbergen sich dringende praktische Jugendprobleme, die der Lösung bedürfen; Welche Rechte und Pflichten hat der Jugendliche ais aktiver Teilnehmer an den vom Zivilrecht erfaßten Beziehungen, also den Beziehungen des täglichen Lebens, wie Kauf, Dienstleistungen usw.? Es kommt gerade bei diesen Gesetzgebungsarbeiten darauf an, den bürgerlichen ReChtsborizont zu überwinden und zu sehen, daß diese Fragen eng mit denen der Förderung und Entwicklung unserer Jugend und der staatlichen Jugendpolitik verbunden sind. 3. Fragen des Arbeitsrechts Für das Arbeitsrecht sollte man von dem Satz ausgehen, „daß die Stunde der . jungen Facharbeiter, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure, Ärztinnen und Wissenschaftler gekommen ist“12. Ohne die Jugend ist es nicht möglich, die Aufgaben auf dem Gebiet der Produktion und die Probleme des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu lösen. Die sich aus den beiden unterschiedlichen Wegen zur Berufsausbildung mit Abitur ergebenden Besonderheiten in bezug auf die Vergütung und den Urlaub, die Tatsache, daß der unquaiifizierte junge Hilfsarbeiter oft besser verdient als der um seine Berufsausbildung und Qualifizierung bemühte Jugendliche das sind aktuelle Fragen, die beantwortet werden müssen. Es muß auch auf den Widerspruch aufmerksam gemacht werden, der sich darin zeigt, daß eine Reihe von Arbeitsschutzanordnungen Jugendliche unter 18 Jahren von der Ausübung von Tätigkeiten, die sie erlernen sollen, und von der Bedienung großer Maschinen, die sie gerade für die neue Technik begeistern würden, fernhalten. Die Anforderungen, die die moderne Technik stellt, das Können und Wollen junger Menschen von heute und das sozialistische Prinzip des unbedingten Schutzes der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen müssen hier in Einklang gebracht werden. Probleme der Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts Nur unter Beachtung des engen Zusammenhanges zwischen der gesellschaftlichen Rolle der Jugend und der Funktion des gesamten sozialistischen Rechts ist es möglich, die Probleme der Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts richtig zu würdigen und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. n vgL Krüger, „WeitergeRen des FXärtdungs- und Überweisungsbeschlusses bei Arbeitsplatzwechsel des Schuldners“, NJ 164 S. 202 f. 2 Schriftenreihe des Staatsrates der DDR Nr. 5/1963, S. 9. Ausgangspunkt muß sein, daß die Jugend in der DDR einen geachteten Platz einnimmt, den sie sich durch ihre moralisch-politische Haltung und durch ihre Taten erworben hat. Die Mehrheit der Jugend rechtfertigt das in sie gesetzte Vertrauen und erfüllt vorbildlich ihre Aufgaben. Ein Teil der Jugend ist jedoch hinter der allgemein guten Entwicklung der jungen Generation zurückgeblieben. Ausdruck dieses Zurückbleibens sind Erscheinungen von Arbeitsbummelei, schlechter Arbeitsdisziplin, unentwickelter Lernbereitschaft, Gleichgültigkeit gegenüber der Planerfüllung, nachlässiger Umgang mit Volkseigentum, Trinkereien, rowdyhaftes Verhalten gegenüber Arbeitskollegen, Eltern und anderen Bürgern sowie Straftaten der verschiedensten Art und Schwere. Trotz tiefgreifender Umwälzungen des gesamten gesellschaftlichen Lebens in der DDR sind alte Denk-und Lebensgewohnheiten auch heute noch Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins und werden ständig durch die verschiedenartigsten Einflüsse der kapitalistischen Umwelt, insbesondere Westdeutschlands und Westberlins, genährt (Rundfunk, Fernsehen, Schund- und Schmutzliteratur). Es bedarf einer zielstrebigen Erziehungsarbeit, um solche negativen Einwirkungen zu verhindern. Diese Gefahr ist bei Jugendlichen besonders groß, weil sie und zum Teil selbst ihre Eltern über keine eigenen Klassenkampferfahrungen verfügen, well ihre Kritikfähigkeit noch nicht voll ausgebildet ist und sie sich deshalb leichter von Äußerlichkeiten beeindrucken lassen. Es ist auch, begünstigt durch Mängel im Erziehungsund Bildungswesen, noch nicht in vollem Umfang gelungen, die Entwicklung aller jungen Menschen positiv zu beeinflussen. Es fehlt an einem einheitlichen Programm für die Vermittlung moralischer und ethischer Grundsätze und Verhaltensweisen, das für alle Erziehungseinrichtungen vom Vorschulalter bis zum Erwachsenenalter Grundlage einer kontinuierlichen Arbeit ist Bei den meisten straffälligen jungen Menschen wurden bestimmte Erziehungsprobleme schon im Kindesalter nicht gelöst. Die Hälfte aller jungen Menschen, die straffällig werden, hat den Abschluß der Grundschule nicht erreicht. Vielfach .bestehen Differenzen zwischen Schule und Elternhaus über Fragen der Ehrlichkeit und Offenheit, zwischen den Eltern in bezug auf die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau oder die Achtung der Persönlichkeit ein Ausdruck " der Tatsadie, daß manche Erziehungspflichtdgen noch mit alten Gewohnheiten und Anschauungen behaftet sind. Das führt z. B. dazu, daß selbst in ihrem beruflichen Leben vorbildliche Eltern durch ihr Verhalten in der Familie Widersprüche in der Erziehung der Kinder hervorrufen; dadurch wird der einheitliche Erziehungsprozeß durch Elternhaus, Schule und Berufsausbildung beeinträchtigt. Es ist eine vordringliche Forderung, auch in dar Berufsausbildung die Vorzüge des Sozialismus allseitig zu nutzen und den Unterricht im Fach Staatsbürgerkunde mit den Problemen des Lebens zu verbinden § 41 des Jugendgesetzes fordert unmittelbar von den Organen der Rechtspflege, daß sie „in besonderem Maße dazu beitragen, der Jugend das sozialistische Recht zu erläutern und sie zu einem hohen Staats- und Rechtsbewußtsein zu erziehen“. Viele Gerichte bemühen sich erfolgreich, bei der Vermittlung von Grundkenntnissen über Wesen und Aufgaben des sozialistischen Rechts mitzuhelfen. So hat das Bezirksgericht Schwerin dem Bezirkstag empfohlen, die staatsbürgerliche Erziehung auf Grundfragen 13 13 Hierzu sind die in den Grundsätzen für die Gestaltung eines einheitlichen sozialistischen Bildungssysterms Entwurf zur Diskussion gestellten Probleme von besonderer Bedeutung (Berlin 1964, S. 40 u. 45). 391;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 391 (NJ DDR 1964, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 391 (NJ DDR 1964, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittiungsverfainrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft, insbesondere die konsequente und einheitliche Nutzung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wenn der Verdacht einer Straftat zwar inoffiziell begründet werden konnte, jedoch dazu keine oder nicht ausreichend offizielle Beweismittel vorliegen.

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