Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 387 (NJ DDR 1964, S. 387); sehen Bundesrepublik am 20. August 1962 erklären ließ, die gewaltsame Verletzung der Grenzen der DDR sei nicht mit einer „Grenzverletzung im Sinne des Völkerrechts“ gleichzusetzen.4 Dies war eine offene Aufforderung zum Rechtsbruch, verletzte Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta und war unvereinbar mit der Forderung nach Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten. Westdeutsche „Völkerrechtler“ begründen willfährig die Angriffe der westdeutschen Regierung gegen die Staatsgrenzen der DDR. So stellen sie z. B. die „Theorie“ auf, daß das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander nicht von den Prinzipien der friedlichen Koexistenz, sondern nach den Grundsätzen des Kriegsvölkerrechts oder sogar ohne jede Bindung an das Völkerrecht bestimmt werde. Sie behaupten, die effektive Existenz der DDR sei kein Hindernis für die westdeutschen Annexionsforderungen. Das ist im Grunde genommen eine Aufforderung zum Rechtsbruch5. Die Erfahrungen der letzten 500 Jahre beweisen, daß in über 90 % aller großen und kleinen Kriege Grenzprovokationen der unmittelbare Anlaß für offene Kriegshandlungen waren. Der zweite Weltkrieg entzündete sich unmittelbar an Grenzfragen. Auch nach dem zweiten Weltkrieg ausgelöste Aggressionen hatten Grenzfragen zum Anlaß. Angesichts der Existenz von Massenvernichtungsmitteln birgt heute jede Aggression und jede Grenzverletzung erhöhte Gefahren in sich. An der Grenze der DDR stehen sich die Streitkräfte der beiden Weltsysteme unmittelbar oft nur durch eine Straßenbreite getrennt gegenüber. Jeder örtliche Konflikt kann sich zu einem atomaren Weltkrieg ausdehnen. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Angriffen gegen die Staatsgrenze der DDR und Angriffen gegen die Staatsgrenzen anderer Staaten. Wie westdeutsche Politiker wiederholt ausdrücklich erklärten, sollen die Angriffe gegen die Staatsgrenze der DDR nur der Auftakt für das Vorgehen gegen die Staatsgrenzen der Volksrepublik Polen (Oder-Neiße-Grenze), der UdSSR und anderer Staaten sein. Das ist die Fortsetzung der „Schritt-für-Schritt-Methode“ der deutschen Imperialisten. Diesem Streben nach neuen Annexionen des westdeutschen Revanchismus wird durch Art. 4 des Freundschaftsvertrages ein starker Riegel vorgeschoben. Die Unantastbarkeit der Grenze der DDR zur Bundesrepublik hat durch den Freundschaftsvertrag eine ausdrückliche völkerrechtliche Fixierung und Garantierung als Staatsgrenze der DDR erfahren. Dies gilt gleichermaßen für die Staatsgrenze zu Westberlin. 3. Der Freundschaftsvertrag steht in voller Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Er entspricht den Interessen aller Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages und ist ein zusätzliches Element der Wirksamkeit der gemeinsam beschlossenen Politik unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren vor sich gegangenen Entwicklung. Während der Warschauer Vertrag eine Garantie der Unantastbarkeit der Grenzen und Territorien aller Mitgliedstaaten ohne spezielle Hervorhebung bringt, wird ' Bulletin des Presse- und Informatlonsamtes der Bundesregierung vom 21. August 1962, S. 1301. 5 Vgl. hierzu Protokoll der gemeinsamen Beratung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten der Volkskammer und des Wissenschaftlichen Beirates des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR über die völkerrechtlichen und außenpolitischen Aspekte der Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR, Berlin 1962. Vgl. ferner Kohl. „Zur Völkerrechtswidrigkeit der Aggressionsakte gegen die Staatsgrenze der DDR“. NJ 1962 S. 535 ff.; Przybylski, „Zum Charakter der Aggressionshandlungen gegen die Staatsgrenzen der DDR“, NJ 1964 S. 97 ff. im Freundschaftsvertrag angesichts der Bedrohung des Friedens durch den westdeutschen Revanchismus die besondere Bedeutung der Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik als einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit hervorgehoben (Art. 4). Die Notwendigkeit und Entschlossenheit, der Bedrohung der internationalen Sicherheit und des Friedens durch die eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anstrebenden revanchistischen und militaristischen Kräfte wirksam entgegenzutreten, wird auch in der Präambel des Freundschaftsvertrages unterstrichen. Der Freundschaftsvertrag schließt darüber hinaus eine Lücke, da die UdSSR bereits Freundschaftsverträge mit der CSSR (12. Dezember 1943), mit der Volksrepublik Polen (21. April 1945), der Mongolischen Volksrepublik (27. Februar 1946), der Volksrepublik Rumänien (4. Februar 1948), der Ungarischen Volksrepublik (18. Februar 1948), der Volksrepublik Bulgarien (18. März 1948), der Volksrepublik China (14. Februar 1950) und der Koreanischen Volksdemokratischen Republik (6. Juli 1961) abgeschlossen hat. 4. Der Vertrag (Art. 2) weist die Westmächte unmißverständlich auf ihre Verantwortung für die Erfüllung der im Potsdamer Abkommen und anderen internationalen Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen zur Ausrottung des deutschen Militarismus und Nazismus und zur Verhinderung einer neuen deutschen Aggression hin. Solange die entsprechenden Beschlüsse der Anti-Hitler-Koalition in Westdeutschland nicht erfüllt sind und ein deutscher Friedensvertrag infolge der Weigerung der Westmächte und der westdeutschen Bundesrepublik noch nicht abgeschlossen ist, bleibt die Verpflichtung der Westmächte aus den Abkommen der Anti-Hitler-Koalition unvermindert bestehen. Besonders bedeutsam ist der im Abschnitt III des Kommuniques enthaltene Hinweis, daß angesichts der westdeutschen Vorbereitung für einen Revanchekrieg eine Verminderung der zahlenmäßigen Stärke der Bundeswehr und ihrer Rüstungen sowie die Errichtung einer wirksamen internationalen Kontrolle über die Kriegsproduktion der Bundesrepublik im Interesse der europäischen Sicherheit und der Abwendung der Gefahr eines atomaren Weltkrieges unumgänglich ist. Diese Forderung ergibt sich eindeutig aus den alliierten Vereinbarungen über die Nachkriegsentwicklung Deutschlands. Ihre Aktualität wird durch die jüngste Feststellung des Wehrbeauftragten des Bonner Bundestages, Heye, unterstrichen, daß die westdeutsche Armee mit den Waffen von morgen (Kernwaffen) ausgerüstet werden soll, aber im Geist von gestern (Faschismus) erzogen wird. Die Gültigkeit der Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und anderer Nachkriegsvereinbarungen für Westdeutschland kann auch nicht unter Berufung auf die Pariser Verträge von 1954 in Zweifel gezogen werden, zumal das hinsichtlich der Abrüstung und Entmilitarisierung sogar in den Verträgen selbst erklärt wird. In Art. 2 des sog. Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der westdeutschen Bundesrepublik heißt es: Die bisher den drei Mächten „zustehenden oder von ihnen ausgeübten Rechte auf den Gebieten der Abrüstung und Entmilitarisierung stehen ihnen weiterhin zu und werden von ihnen ausgeübt “ 5. In Art. 7 des Vertrages wird der Standpunkt bekräftigt, daß der Weg zu einem einheitlichen, friedliebenden, demokratischen deutschen Staat nur über gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten führt. Daraus wird ersichtlich, daß die Sowjetunion strikt das Selbstbestimmungsrecht der deutschen Bevölkerung achten und sich nie dazu bereitfinden wird, 387;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 387 (NJ DDR 1964, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 387 (NJ DDR 1964, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X