Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386); neute Bekräftigung der historisch belegten Tatsache dar, daß gute deutsch-sowjetische Beziehungen zutiefst den nationalen Interessen unseres Volkes entsprechen und daß die Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und den Völkern der UdSSR für Wohlergehen und Frieden Europas unerläßlich ist. Der Vertrag widerspiegelt die qualitativen Veränderungen, die sich in den vergangenen Jahren im Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten vollzogen haben. Ein Vergleich, dieses Vertrages mit dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. September 1955 verdeutlicht die große Entwicklung, die in den Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR in diesem historisch kurzen Zeitraum vor sich gegangen ist. Im Art. 1 des Vertrages von 1955 wurde festgestellt, daß die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf der Basis völliger Gleichberechtigung, gegensteitiger Achtung und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten beruhen werden. Der Freundschafts- und Beistandsvertrag vom 12. Juni 1964 bestätigt diese Prinzipien. Er fixiert jedoch darüber hinaus auch ausdrücklich und darin besteht das Neue vertraglich die hohen Prinzipien des sozialistischen Internationalismus als Grundlage der Beziehungen zwischen beiden Staaten. Die DDR und die UdSSR werden diese Prinzipien auf allen Gebieten anwenden, indem sie wie es in Art. 1 des Vertrages heißt die Prinzipien des gegenseitigen Vorteils und der gegenseitigen brüderlichen Hilfe verwirklichen. Die Verankerung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus im Freundschaftsvertrag verdient auch insofern Beachtung, als damit wichtige von den kommunistischen und Arbeiterparteien beschlossene Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Ländern nunmehr auch ausdrücklichen Niederschlag in den vertraglichen Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR gefunden haben. In der Erklärung der Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien vom November 1960 heißt es dazu: „Ein unverbrüchliches Gesetz der Wechselbeziehungen zwischen den sozialistischen Ländern ist die strikte Einhaltung der Grundsätze des Marxismus-Leninismus, des sozialistischen Internationalismus. Im sozialistischen Lager ist die wahre Gleichberechtigung und Selbständigkeit eines jeden ihm angehö'renden Landes gesichert. Die sozialistischen Staaten, die sich von den Prinzipien der völligen Gleichberechtigung, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe leiten lassen, vervollkommnen allseitig die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit, was sowohl den Interessen eines jeden sozialistischen Landes als auch denen des gesamten sozialistischen Lagers entspricht.“2 Gerade durch eine solche Zusammenarbeit, die im Interesse beider Staaten und des gesamten sozialistischen Lagers liegt, entfalten sich und erstarken die Gleichberechtigung und die Souveränität der DDR, wachsen ihre Rolle und ihr Einfluß als Mitglied der großen sozialistischen Völkergemeinschaft. Art. 8 des Freundschaftsvertrages gewährleistet eine enge Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft der DDR und der Wirtschaft der UdSSR. Dadurch wird unserer Entwicklung eine große, gesicherte Perspektive gegeben. Die Verankerung der Verpflichtung, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung die wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen bei- 2 Erklärung der Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Berlin 1960, S. 25. den Staaten maximal zu entwickeln und zu festigen, die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, die Spezialisierung und Kooperation der Produktion zu verwirklichen und durch die Annäherung und Abstimmung der nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität zu sichern, machen den Vertrag zu einem wirksamen Instrument zur aktiven Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Entwicklung im sozialistischen Weltsystem. Der Vertrag sichert damit der DDR einen ständigen wirtschaftlichen Aufschwung und dient der Verbesserung des Lebensstandards unserer Bevölkerung. In diesem Sinne ist der Vertrag ein Beitrag zur Gestaltung und Weiterentwicklung der rechtlichen Formen der brüderlichen Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und dient der Stärkung der politischen und ökonomischen Macht der sozialistischen Völkergemeinschaft. Während der Freundschaftsvertrag mit der UdSSR Ausdruck eines engen und freundschaftlichen Verhältnisses ist, das sich zum Nutzen beider Völker und des Friedens auch künftig weiterentwickeln und festigen wird, hat die westdeutsche Politik des Revanchismus und Antikommunismus in den neun Jahren des Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der westdeutschen Bundesrepublik zu einem Tiefstand des Verhältnisses geführt, obwohl es im Schlußkommunique über die Moskauer Verhandlungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik vom 13. September 1955 hieß: „Beide Staaten gehen bei der Herstellung diplomatischer Beziehungen davon aus, daß die Aufnahme und Entwicklung normaler Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Deutschen Bundesrepublik zur Lösung der ungeregelten Fragen, die ganz Deutschland betreffen, beitragen wird.“* Während noch in den vergangenen Jahren die Handelsbeziehungen und die kulturellen Beziehungen auf der Basis entsprechender Vereinbarungen abgewickelt wurden, sind diese nach Ablauf ihrer Geltungsdauer infolge der ablehnenden Haltung Westdeutschlands bis heute weder erneuert noch verlängert worden. 2. In Art. 4 des Vertrages wird festgestefit, daß die Unantastbarkeit der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit ist. Indem der Vertrag die Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik fixiert und die Entschlossenheit beider Seiten bekräftigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges durch eine Aggression militaristischer und revanchistischer Kräfte zu verhindern, wird er in erheblichem Maße zur Stabilisierung der Lage in Europa und zur Entspannung beitragen. Im Abschnitt III des Kommuniques, versichert die UdSSR erneut, daß sie im Falle einer Aggression gegen die DDR in Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 (GBL I S. 382) ihre Bündnispflicht bis zum äußersten erfüllen wird. Der westdeutschen Revanchepolitik wurde damit nach dem 13. August 1961 die zweite entscheidende Niederlage beigefügt. Art. 4 garantiert nicht nur die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR. Er macht zugleich deutlich, daß auch die Gebietsforderungen des westdeutschen Imperialismus gegenüber der Volksrepublik Polen, der UdSSR und der CSSR völlig aussichtslos sind. Die Bonner „Vorwärtsstrategie“ ist zum Scheitern verurteilt. Die Bedeutung des Art. 4 für die Gewährleistung des Friedens kann gar nicht überschätzt werden, wenn man sich daran erinnert, daß die Regierung der westdeut- 3 Staatsvertrag UdSSR DDR, Reden und Dokumente; Berlin 1955, S. 76. 386;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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