Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386); neute Bekräftigung der historisch belegten Tatsache dar, daß gute deutsch-sowjetische Beziehungen zutiefst den nationalen Interessen unseres Volkes entsprechen und daß die Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und den Völkern der UdSSR für Wohlergehen und Frieden Europas unerläßlich ist. Der Vertrag widerspiegelt die qualitativen Veränderungen, die sich in den vergangenen Jahren im Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten vollzogen haben. Ein Vergleich, dieses Vertrages mit dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. September 1955 verdeutlicht die große Entwicklung, die in den Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR in diesem historisch kurzen Zeitraum vor sich gegangen ist. Im Art. 1 des Vertrages von 1955 wurde festgestellt, daß die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf der Basis völliger Gleichberechtigung, gegensteitiger Achtung und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten beruhen werden. Der Freundschafts- und Beistandsvertrag vom 12. Juni 1964 bestätigt diese Prinzipien. Er fixiert jedoch darüber hinaus auch ausdrücklich und darin besteht das Neue vertraglich die hohen Prinzipien des sozialistischen Internationalismus als Grundlage der Beziehungen zwischen beiden Staaten. Die DDR und die UdSSR werden diese Prinzipien auf allen Gebieten anwenden, indem sie wie es in Art. 1 des Vertrages heißt die Prinzipien des gegenseitigen Vorteils und der gegenseitigen brüderlichen Hilfe verwirklichen. Die Verankerung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus im Freundschaftsvertrag verdient auch insofern Beachtung, als damit wichtige von den kommunistischen und Arbeiterparteien beschlossene Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Ländern nunmehr auch ausdrücklichen Niederschlag in den vertraglichen Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR gefunden haben. In der Erklärung der Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien vom November 1960 heißt es dazu: „Ein unverbrüchliches Gesetz der Wechselbeziehungen zwischen den sozialistischen Ländern ist die strikte Einhaltung der Grundsätze des Marxismus-Leninismus, des sozialistischen Internationalismus. Im sozialistischen Lager ist die wahre Gleichberechtigung und Selbständigkeit eines jeden ihm angehö'renden Landes gesichert. Die sozialistischen Staaten, die sich von den Prinzipien der völligen Gleichberechtigung, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe leiten lassen, vervollkommnen allseitig die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit, was sowohl den Interessen eines jeden sozialistischen Landes als auch denen des gesamten sozialistischen Lagers entspricht.“2 Gerade durch eine solche Zusammenarbeit, die im Interesse beider Staaten und des gesamten sozialistischen Lagers liegt, entfalten sich und erstarken die Gleichberechtigung und die Souveränität der DDR, wachsen ihre Rolle und ihr Einfluß als Mitglied der großen sozialistischen Völkergemeinschaft. Art. 8 des Freundschaftsvertrages gewährleistet eine enge Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft der DDR und der Wirtschaft der UdSSR. Dadurch wird unserer Entwicklung eine große, gesicherte Perspektive gegeben. Die Verankerung der Verpflichtung, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung die wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen bei- 2 Erklärung der Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Berlin 1960, S. 25. den Staaten maximal zu entwickeln und zu festigen, die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, die Spezialisierung und Kooperation der Produktion zu verwirklichen und durch die Annäherung und Abstimmung der nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität zu sichern, machen den Vertrag zu einem wirksamen Instrument zur aktiven Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Entwicklung im sozialistischen Weltsystem. Der Vertrag sichert damit der DDR einen ständigen wirtschaftlichen Aufschwung und dient der Verbesserung des Lebensstandards unserer Bevölkerung. In diesem Sinne ist der Vertrag ein Beitrag zur Gestaltung und Weiterentwicklung der rechtlichen Formen der brüderlichen Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und dient der Stärkung der politischen und ökonomischen Macht der sozialistischen Völkergemeinschaft. Während der Freundschaftsvertrag mit der UdSSR Ausdruck eines engen und freundschaftlichen Verhältnisses ist, das sich zum Nutzen beider Völker und des Friedens auch künftig weiterentwickeln und festigen wird, hat die westdeutsche Politik des Revanchismus und Antikommunismus in den neun Jahren des Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der westdeutschen Bundesrepublik zu einem Tiefstand des Verhältnisses geführt, obwohl es im Schlußkommunique über die Moskauer Verhandlungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik vom 13. September 1955 hieß: „Beide Staaten gehen bei der Herstellung diplomatischer Beziehungen davon aus, daß die Aufnahme und Entwicklung normaler Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Deutschen Bundesrepublik zur Lösung der ungeregelten Fragen, die ganz Deutschland betreffen, beitragen wird.“* Während noch in den vergangenen Jahren die Handelsbeziehungen und die kulturellen Beziehungen auf der Basis entsprechender Vereinbarungen abgewickelt wurden, sind diese nach Ablauf ihrer Geltungsdauer infolge der ablehnenden Haltung Westdeutschlands bis heute weder erneuert noch verlängert worden. 2. In Art. 4 des Vertrages wird festgestefit, daß die Unantastbarkeit der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit ist. Indem der Vertrag die Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik fixiert und die Entschlossenheit beider Seiten bekräftigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges durch eine Aggression militaristischer und revanchistischer Kräfte zu verhindern, wird er in erheblichem Maße zur Stabilisierung der Lage in Europa und zur Entspannung beitragen. Im Abschnitt III des Kommuniques, versichert die UdSSR erneut, daß sie im Falle einer Aggression gegen die DDR in Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 (GBL I S. 382) ihre Bündnispflicht bis zum äußersten erfüllen wird. Der westdeutschen Revanchepolitik wurde damit nach dem 13. August 1961 die zweite entscheidende Niederlage beigefügt. Art. 4 garantiert nicht nur die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR. Er macht zugleich deutlich, daß auch die Gebietsforderungen des westdeutschen Imperialismus gegenüber der Volksrepublik Polen, der UdSSR und der CSSR völlig aussichtslos sind. Die Bonner „Vorwärtsstrategie“ ist zum Scheitern verurteilt. Die Bedeutung des Art. 4 für die Gewährleistung des Friedens kann gar nicht überschätzt werden, wenn man sich daran erinnert, daß die Regierung der westdeut- 3 Staatsvertrag UdSSR DDR, Reden und Dokumente; Berlin 1955, S. 76. 386;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 386 (NJ DDR 1964, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht effektiv, wenn die Untersuchungsabteilung ohne im Operativen Vorgang begründete Notwendigkeit und mehr oder weniger konzeptionslos konsultiert wird, um allgemeine Ratschläge und Hinweise zu erhalten.

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