Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 373 (NJ DDR 1964, S. 373); Mobilisierung der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Jugendkriminalität Hummel l Seifert Kaltofen (NJ 1963 S. 773 ff.) berichteten u. a., daß die Stadtverordnetenversammlung von Falkenstein beschlossen hatte, eine zeitweilige Kommission zu bilden, um die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu unterstützen, die in dieser Stadt in den letzten Jahren angestiegen war. Im Juli 1963 konstituierte sich die Kommission. Nunmehr soll geprüft werden, wie sie ihre Aufgabe gelöst hat. Um es vorwegzunehmen: Im I. Quartal 1964 wurde nicht ein einziger Falkensteiner Jugendlicher straffällig. Das ist ein großer Erfolg, der nur erzielt werden konnte, weil die Organe der Rechtspflege nicht isoliert arbeiteten. Sie versuchten nicht, die Kriminalität allein zu bekämpfen, sondern mobilisierten zusammen mit der Volksvertretung und ihren Organen die Öffentlichkeit. Der erste Schritt war mit der Stadtverordnetenversammlung getan worden, in der über die Bekämpfung der Kriminalität beraten und u. a. die Bildung der zeitweiligen Kommission beschlossen worden war. Nunmehr kam es darauf an, alle Bürger der Stadt mit dem Beschluß der Volksvertretung vertraut zu machen. Sie mußten über den Stand der Jugendkriminalität, über deren Ursachen und begünstigende Bedingungen informiert werden, um sie zur Mithilfe bei der Beseitigung dieser Ursachen und Bedingungen zu gewinnen. Das war die erste Aufgabe der zeitweiligen Kommission. Deshalb wurde eine Einwohnerversammlung einberufen, auf der diese Fragen erörtert wurden. Vertreter der Justizorgane und anderer Institutionen berichteten in Betrieben und Wohnbezirken. Die zeitweilige Kommission orientierte darauf, den Jugendlichen zu helfen, ihre Freizeit sinnvoller zu nutzen, und ihnen Aufgaben zur selbständigen Erledigung zu übertragen. Das geschah. Die Betriebe stellten ihre Kulturräume zur Verfügung, mit dem Bau von Kleinsportanlagen wurde begonnen, und die Jugend übernahm das größte NAW-Objekt der Stadt Falkenstein im Jahre 1964. Danach beriet die zeitweilige Kommission mit bestimmten Kreisen der Bevölkerung und auch mit Einzelpersonen darüber, wie die Erziehung der Jugend verbessert werden könnte. Klassenleiter berichteten vor der Kommission, wie sie mit Hilfe des Elternaktivs, der Betriebe und anderer gesellschaftlicher Kräfte bemüht waren, die Mängel in der Jugenderziehung zu beheben. Es nahmeh auch viele Eltern an diesen Beratun- gen mit den Klassenleitern teil. Mitglieder der Kommission kontrollierten, wie die von den Schulen oder den Betrieben eingeleiteten Maßnahmen verwirklicht wurden, und unterrichteten die Kommission. Ein Mitglied der zeitweiligen Kommission wirkte in einem Strafverfahren gegen eine Mutter, die gröblichst ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren beiden Kleinstkindern vernachlässigt hatte, als gesellschaftlicher Ankläger mit und sprach danach auf einer Einwohnerversammlung über dieses Verfahren, um die gesellschaftlichen Kräfte zur Verhütung ähnlicher Straftaten zu mobilisieren. Der Arbeitsplan der zeitweiligen Kommission wurde mit dem Plan des Jugendhelferkollektivs abgestimmt; teilweise fanden gemeinsame Zusammenkünfte statt. Gute Erfahrungen wurden ausgetauscht und ausgewertet. Die Analyse über die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Jugendkriminalität hatte z. B. ergeben, daß diese durch übermäßigen Ausschank von Alkohol an Jugendliche begünstigt wurde. Deshalb kontrollierten Jugendhelfer, Mitglieder der Kommission und Lehrer, wie in den Gaststätten die In den zahlreichen Beiträgen über die Zusammenarbeit der Volkspolizei und der Jugendhilfe im Ermittlungsverfahren wird übereinstimmend gefordert, die noch vorhandene Zersplitterung in der Ermittlungstätigkeit zu überwinden1. Angeregt durch diese Veröffentlichungen, überlegten wir zusammen mit der Volkspolizei und den Organen der Justiz, wie diese berechtigte Forderung in unserem Kreis verwirklicht werden kann. Wir kamen zu folgendem Ergebnis: Ab sofort nehmen die Mitarbeiter der Jugendhilfe an den Vernehmungen der Jugendlichen und den Befragungen der Eltern teil und erhellten auch die Möglichkeit, zu gegebener Zeit ergänzend Fragen zu stellen. Selbstverständlich geschieht das in gegenseitiger Absprache und so, daß dadurch die Aufklärung der 1 Vgl. Queisser und Fiedler, „Richtige Koordinierung der Ermittlungen der Unter-suChungsorgane und der Jugendgerihhts-hilfe in Jugendstrafverfahren“, NJ 1959 S. 210 ff.; HartmamüLuther, „Die Jugendhilfe im sozialistischen Strafrecht", Sozialistische Erziehung 1962, Nr. 17. Beilage S. 97 ff., insb. S. 100 und 101. sowie die dort angegebene Literatur. VO zum Schutze der Jugend eingehalten wird. Die zeitweilige Kommission und das Jugendhelferkollektiv werteten die Ergebnisse dieser Kontrollen aus und berieten mit Gaststättenleitern über die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Die Kommission prüfte ferner, wie aus der Strafhaft entlassene Jugendliche in das gesellschaftliche Leben, wiedereingegliedert werden. Über die hier beispielhaft erläuterte Arbeitsweise der zeitweiligen Kommission berichtete der Vorsitzende der Kommission in einer Sitzung des Kreistages von Auerbach. Der Kreistag empfahl allen Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen, die Erfahrungen der zeitweiligen Kommission zu nutzen und bei der Bekämpfung der Kriminalität ähnlich zu verfahren. Heute kann eingeschätzt werden, daß die zeitweilige Kommission ihre Aufgabe gelöst hat. Sie kann in nächster Zeit wieder aufgelöst werden. Die Erfahrungen der Mitglieder der Kommission werden aber. nicht ungenutzt bleiben. Die Mitglieder werden z. B. im Jugendhelferkollektiv, in der Kommission für Ordnung und Sicherheit und deren Aktivs Weiterarbeiten. GOTTFRIED WEIGEL, Schöffe am Kreisgericht Auerbach (Vogtland) strafbaren Handlung nicht gestört wird. Anfangs gab es bei dieser Arbeitsweise einige organisatorische Schwierigkeiten; sie ließen sich jedoch durch eine entsprechende Arbeitsorganisation sowohl bei der Volkspolizei als auch bei der Jugendhilfe überwinden. In den meisten Fällen ist es möglich, den Termin für die Vernehmung einige Tage vorher zwischen dem Mitarbeiter der Volkspolizei und dem zuständigen Jugendfürsorger zu vereinbaren. Sicherlich ließe sich diese Zusammenarbeit noch weiter verbessern, wenn alle Jugendstrafsachen nur von einem bestimmten Mitarbeiter des Untersuchungsorgans, der in dieser Richtung besondere Fähigkeiten besitzt, bearbeitet würden2. Unabhängig davon ist jedoch für die Zusammenarbeit das gegenseitige verständnisvolle Bemühen, alle auf tretenden Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen, entscheidend. 2 In einem Interview der Zeitschrift „Die Volkspolizei“ (1964, Heft 3, S. 31) nahm Weidlich zur Forderung, in allen Abteilungen der Kriminalpolizei spezielle Jugendsachbearbeiter zu schaffen, Stellung Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Volkspolizei im Ermittlungsveifahren 373;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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