Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 369

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 369 (NJ DDR 1964, S. 369); lieber Institutionen teil. Die Beratung hatte das Ziel, die Anforderungen an die Ausbildung der Wirtschaftsjuristen zu bestimmen, Formen der Weiterbildung zu beraten und Gedanken zum Berufsbild des Wirtschaftsjuristen zu entwickeln. Es kam darauf an, aus der Praxis heraus Impulse und Anregungen für die praxisbezogene und wissenschaftlich gut fundierte Ausbildung der Studenten zu erhalten. * In seinem Referat behandelte der Dekan der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle, Prof. Dr. Büchner-Uhder, u. a. Aufgaben, Berufsbild und Entwicklungsmöglichkeiten des Juristen in der volkseigenen Wirtschaft sowie Probleme der Gestaltung des Direkt- und Fernstudiums und des Systems der Weiterbildung sowie der Absolventenlenkung2. Büchner-Uhder legte dar, in welch vielfältigen Formen das sozialistische Recht zur Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eingesetzt wird. Für die Profilierung der Lehre und Forschung an den juristischen Fakultäten zog er daraus folgende Schlußfolgerungen: 1. Die theoretische Arbeit muß auf die bisher vernachlässigten Wechselbeziehungen zwischen Recht und Ökonomie orientiert werden. 2. Die spezifischen Aufgaben der Ökonomie und der Rechtswissenschaft müssen exakt bestimmt werden. Die Arbeit der Rechtswissenschaft muß sich auf die Ausarbeitung der richtigen juristischen Organisationsformen konzentrieren. 3. Der Wirtschaftsjurist muß die wesentlichen ökonomischen Zusammenhänge kennen, um entscheiden zu können, wie und unter welchen Voraussetzungen die juristischen Organisationsformen am wirksamsten eingesetzt werden können. 4. Der Wirtschaftsjurist muß einen Überblick über das Gesamtsystem des sozialistischen Rechts und fundierte Grundkenntnisse in allen Rechtszweigen besitzen. Der Referent betonte, daß sich mit der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems die Aufgaben des Juristen erhöhen und erweitern werden, da viele Probleme der sozialistischen Betriebe nunmehr von ihnen selbst unter Durchsetzung sozialistischer Rechtsformen eigenverantwortlich zu entscheiden sind. Dem Juristen in der Volkswirtschaft obliegt daher vordringlich, die organisatorisch-erzieherischen Funktionen des sozialistischen Rechts voll zur Wirkung zu bringen. Man darf nicht vergessen, daß auch in der nächsten Zeit noch vielfältige Konflikte besonders in der Zusammenarbeit der Betriebe entstehen werden, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedingungen durch den Juristen mit gelöst werden müssen. Dabei ist zu betonen, daß der Wirtschafts jurist ebenso wie der in den Rechtspflegeorganen tätige Jurist Erzieher von Menschen, Leiter eines Kollektivs ist. Er muß das Kollektiv befähigen und dem staatlichen Leiter helfen, schöpferisch das sozialistische Recht zu verwirklichen. Der Referent hob bei der Darlegung der Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten der Juristen in der Wirtschaft , hervor, daß die Anordnung über die Stellung, Aufgaben und Tätigkeit der Justitiare im Bereich des Volkswirtschaftsrates vom 9. November 1963 (GBl. II 5. 765)3 vorbildlich für alle anderen Wirtschaftszweige ist. Er forderte, für die anderen Wirtschaftsbereiche ähnliche Regelungen zu erlassen. Besonderes Augenmerk sei der Mitwirkung der Justitiare im Bereich der 2 Teils des Referats werden ln „Staat und Recht“ veröffentlicht werden. 3 Vgl. dazu Schulz, „Stellung, Aufgaben und Tätigkeit der Justitiare lm Bereich des Volkswirtschaftsrates“, Vertragssystem 1964, Heft 2. S. 66 ff. Schutzrechtspolitik zu widmen. Daraus ergebe sich die Schlußfolgerung, die Studenten nicht nur mit dem Patent-, Erfinder- und Warenzeichenrecht der DDR, sondern auch mit den bürgerlichen Rechtsnormen vertraut zu machen, die das System der kapitalistischen Konkurrenz regeln (z.B. mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, mit dem Kartellrecht u. a.). Über den Einsatz von Justitiaren wurde auf Grund der vorliegenden Unterlagen der zentralen Staatsorgane ausgeführt, daß in den meisten Wirtschaftsbereichen außer der zentralgeleiteten Industrie noch ein großer Nachhol- und Ersatzbedarf besteht, vor allen Dingen im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung und des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften. Der Referent machte darauf aufmerksam, daß dieser Bedarf mit der gegenwärtig zugelassenen Anzahl von Studenten nicht zu decken sei. Gegebenenfalls müßte das Verhältnis zwischen den Studenten, die später in die Justiz, und denen, die später in die Wirtschaft gehen, verändert werden, falls eine Erhöhung der Zulassungsquote nicht möglich sei. Besondere Aufmerksamkeit widmete der Referent den Einsatzmöglichkeiten der Juristen in anderen Funktionen der Wirtschaftsleitung, so z. B. als Leiter von Vertragsabteilungen. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn Leiter von Kaderabteilungen, von zentralen Absatzorganisationen und Leiter von Investitionsabteilungen eine wirtschaftsjuristische Ausbildung besäßen. Weitere Einsatzmöglichkeiten seien u. a. in den Abteilungen Absatz, Arbeit, Materialwirtschaft und im Büro für Neuererwesen gegeben. Die gegenwärtigen Bedingungen in unserer Volkswirtschaft forderten, den Kreis der Wirtschaftsfunktionäre zu erweitern, die über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügen. Der Referent machte darauf aufmerksam, daß gegenwärtig in den örtlichen Staatsorganen kaum noch Juristen beschäftigt sind. Dies sei offenbar ein Mangel. Es wurde gefordert, zu prüfen, welche Anforderungen an die Ausbildung solcher Juristen zu stellen sind, wer sie ausbilden soll und wie sie einzusetzen sind. Ausgehend von diesen Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten, erläuterte der Referent die neuen Grundsätze des Rahmenstudienplanes und betonte, daß durch eine gewisse Spezialisierung die Möglichkeit geschaffen wurde, bestimmte Rechtsgebiete, die für die Wirtschaft von großer Bedeutung sind, ausführlicher oder überhaupt erstmalig zu lehren. Der Referent warnte jedoch vor einer weiteren Spezialisierung während des Studiums für bestimmte Wirtschaftszweige. Eine speziellere Vorbereitung des Studenten auf seine künftige Tätigkeit sollte vorwiegend durch fakultative Vorlesungen und durch individuelle Studienpläne erfolgen. Der Referent bemängelte, daß es gegenwärtig noch kein spezielles Fernstudium für Wirtschaftsjuristen gebe. Das ist sicher auch der Grund, warum sich interessierte Praktiker aus der Wirtschaft noch nicht zur Aufnahme in das Fernstudium beworben haben. Wie notwendig ein solches Fernstudium ist, zeigt sich z.B. daran, daß gegenwärtig im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung noch 93 Prozent der Justitiare kein abgeschlossenes Hochschulstudium haben. Der Ministerratsbeschluß vom 10. Oktober 1963 fordert ein System der planmäßigen Weiterbildung für Juristen mit Hochschulabschluß. Der Referent unterbreitete dazu die ersten Gedanken, die an beiden Fakultäten entwickelt wurden und wie folgt zu skizzieren sind. Die Weiterbildung von Juristen in der Wirtschaft sollte nach einem einheitlichen Programm im Rahmen eines postgradualen Studiums erfolgen, das unter Verantwortung der Fakultäten Halle und Jena zu organisieren 369;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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