Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 364 (NJ DDR 1964, S. 364); Gerichte dazu u. a. das wirksame Mittel der Gerichtskritik besitzen3. In der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit liegt eine weitere Möglichkeit, diese Aufgabe zu lösen4. Indem wir mit Hilfe dieser juristischen Mittel die diese Kriminalität begünstigenden Bedingungen wirkungsvoller bekämpfen, wirken wir auf die Leiter der Wirt- c Schaftsorgane und Betriebe sowie auf das Bewußtsein der Werktätigen ein. Auf diese Weise tragen wir zur Überwindung noch vorhandener mannigfaltiger Mängel in der gesamtstaatlichen Leitung bei und helfen, das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu verwirklichen. Bei der Bearbeitung von Strafverfahren auf dem Gebiet des Bauwesens das trifft auch auf andere Verfahren zu ist jedoch noch immer zu verzeichnen, daß die Aufsichtsmaßnahmen des Staatsanwalts nicht oder zu spät wirksam werden. Wegen der Kompliziertheit dieser Verfahren, aber auch durch Mängel in der eigenen Arbeit ist es in der Vergangenheit oft erst nach Monaten zu entsprechenden Maßnahmen gekommen. Dadurch wird deren Wirksamkeit eingeschränkt, und die gesellschaftlichen Kräfte werden ungenügend mobilisiert, an der Aufdeckung und Beseitigung von Ungesetzlichkeiten mitzuwirken. Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates verpflichtet uns jedoch, „in enger Zusammenarbeit mit den Bürgern die Aufsicht überdie Einhaltung und einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts auszuüben“ (Dritter Abschnitt, I Ziff. 1). Wir sind daher bestrebt, den Kreisstaatsanwälten zu helfen, bereits während des Ermittlungsverfahrens aufsichtsmäßig tätig zu werden. Der Staatsanwalt der Stadt Schwedt (Oder) erzielte dabei gute Ergebnisse. Im Montagebereich des VEB Geräte- und Reglerwerke Teltow auf der Großbaustelle des Erdölverarbeitungswerkes Schwedt waren Werkzeugdiebstähle aufgedeckt worden. Der ehemalige Bauleiter dieser Baustelle und einige andere Beschäftigte hatten zahlreiche Werkzeuge und Materialien entwendet. Die Entnahme von Material für die Anfertigung persönlicher Gegenstände aus Betriebsbeständen und die Nutzung von Maschinen, Energie, Hilfsmaterialien usw. war im Betrieb nicht geregelt und wurde in keiner Weise abgerechnet und kontrolliert. Die Beschuldigten und andere Beschäftigte wurden durch die Unordnung und Gleichgültigkeit nicht zum Schutze und zur Mehrung des Volkseigentums angehalten. Jahrelang wurden keine Werkzeugkontrollen durchgeführt. Die Leitungskräfte achteten nicht auf die Einhaltung der Arbeitsordnung hinsichtlich des Umgangs mit Werkzeug und Material. Dadurch wurde die Bereicherungssucht einzelner Werktätiger gefördert. Hier wurde der Zusammenhang zwischen unordentlicher Leitung, unordentlichen Zuständen sowie unordentlicher Arbeit und der Kriminalität deutlich. Unmittelbar nach dem Beginn der Ermittlungen richtete der Staatsanwalt ein Untersuchungsverlangen (§ 41 StAG) an den Leiter des Betriebes. Er forderte vor allem eine genaue Werkzeuginventur auf dieser Baustelle und die eigene Untersuchung, wie es kommen konnte, daß die Kontrolle über den Werkzeugbestand und die Abrechnung über die Verwendung von Material vernachlässigt wurden. Gleichzeitig wurde die WB 3 vgl. Berndt/Schreiter, a. a. O S. 139; Etzold/Wittenbeck. a. a. O., S. 164. Vgl. hierzu auch das Urteil und den Beschluß des KrG Lübz in Plau vom 21. September 1961 - S. 56/61 - in NJ 1962 S. 100 ff. 4 Vgl. u. a. LehmanntKrohn. „Strafverfolgung und Allgemeine Aufsicht“. NJ 1961 S. 853. Diese Arbeit ist zwar schon vor längerer Zeit erschienen, gibt aber für die Gesetzlichlceits-aufsicäit unter den gegenwärtigen Bedingungen wertvolle Anregungen. Vgl. hierzu auch Streit, „Die Aufgaben des Staatsanwalts zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, NJ 1962 S. S65 ff. (insb. S. 368), und „Gedanken zur Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts in Auswertung des 17. Plenums des Zentralkomitees der SED“, NJ 1962 S. 649 f. unterrichtet und um Mithilfe gebeten. Später mußte noch ein weiteres Üntersuchungsverlangen an den Betriebsleiter gerichtet werden, da ermittelt worden war, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Zahlung von Wege- und Trennungsgeld und Fahrkösten nicht eingehalten wurden. Die Untersuchungsergebnisse des Betriebsleiters trugen zur Vervollständigung der Ermittlungen bei. Gleichzeitig hatte der Betriebsleiter Maßnahmen festgelegt, um die Ordnung auf der Baustelle und die Erziehung der Werktätigen zu verbessern. Verschiedene betriebliche Dokumente (wie die Arbeitsordnung), die bisher grob mißachtet worden waren, wurden den Werktätigen wieder ins Bewußtsein gebracht, andere wurden ergänzt bzw. neu ausgearbeitet. Weitere Maßnahmen waren darauf gerichtet, einen einwandfreien organisatorischen Ablauf der Arbeit, eine gewissenhafte Kontrolle und die Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit zu sichern. Ähnliche Maßnahmen wurden auf den zahlreichen anderen Baustellen des VEB Geräte- und Reglerwerk Teltow in der Republik ergriffen. Die WB veranlaßte, daß die Feststellungen und Erfahrungen in allen Betrieben der WB ausgewertet und beachtet werden. Ferner richtete der Staatsanwalt der Stadt Schwedt an weitere Betriebe der Großbaustelle Untersuchungsverlangen mit der Forderung, den Zustand auf dem Werkzeug- und Materialsektor zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine bessere Ordnung und Erziehung gewährleisten. Gleichzeitig gab er Hinweise, wie die Prinzipien der materiellen und disziplinarischen Verantwortlichkeit besser durchgesetzt werden können und Straftaten vorgebeugt werden kann. Der Bezirksstaatsanwait faßte die Ergebnisse dieser Untersuchungen zusammen und sandte sie an alle Leiter der Bau- und Montagebetriebe des Bezirks mit dem Ersuchen, in ihren Betrieben eigene Feststellungen zu treffen und zu sichern, daß die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Material- und Lagerwirtschaft, der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit eingehalten werden. Diese Arbeitsmethode wollen wir zur Vorbeugung und Beseitigung von Gesetzesverletzungen und verbrechensbegünstigenden Bedingungen beibehalten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß dann, wenn der Staatsanwalt bereits während des Ermittlungsverfahrens die Mittel der Gesetzlichkeitsaufsicht nutzt, die Leiter der Betriebe zur umfassenden Untersuchung und Aufklärung des Sachverhalts oder bestimmter Teile desselben und bestimmter Ursachen und Bedingungen beitragen. Gleichzeitig werden sie angehalten, die Leitungstätigkeit zu verbessern und Sicherheit und Ordnung herzustellen. Darüber hinaus erhält der Staatsanwalt einen umfassenden Einblick in die oftmals komplizierte Materie der Verfahren auf dem Gebiet des Bauwesens und eine größere Sachkenntnis. Diese Arbeitsweise ist natürlich nur dort möglich, wo es die Umstände des Falles erlauben und die erforderliche Objektivität des betreffenden Leiters gegeben ist. Andernfalls sind die Aufsichtsmaßnahmen beim Generaldirektor der VVB bzw. dem übergeordneten Organ mit der gleichen Zielsetzung einzuleiten. HEINZ KUSCHEL und ILSE WACHE, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt (Oder) II Kuschel und Wache weisen richtig dax-auf hin, daß neben der Gerichtskritik auch die staatsanwalt-schaftliche Aufsicht zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein wichtiges Mittel zur Bekäm-fung derjenigen Gesetzesverletzungen ist, die die Kriminalität im Bauwesen begünstigen. Den Grund dafür, 864;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 364 (NJ DDR 1964, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 364 (NJ DDR 1964, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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