Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 359 (NJ DDR 1964, S. 359); weitere Schäden vermeiden hilft und ähnlich wie Lohn und Prämie das materielle Interesse am Schutz des sozialistischen Eigentums weckt. Die erzieherische Funktion der materiellen Verantwortlichkeit bedingt andererseits, daß ein Werktätiger nur dann zum Schadensersatz im Sinne der §§ 112 ff. GBA verpflichtet ist, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen, nämlich Schuld in bezug auf die Schadenszufügung, Arbeitspflichtverletzung sowie Kausalität zwischen ihr und dem Schaden. Eine Verletzung des Verschuldensprinzips ist ein grober Verstoß gegen die sozialistische Gerechtigkeit10. In der Diskussion auf dem Plenum des Bezirksgerichts Potsdam wurde vor der Gefahr gewarnt, die Er-ziehungs- und Wiedergutmachungsfunktion der materiellen Verantwortlichkeit voneinander zu trennen. In der Tat bilden Erziehung und Wiedergutmachung sowie Schutz des sozialistischen Eigentums eine Einheit11. Durch die Heranziehung zum Schadensersatz nach §§ 112 ff. GBA werden der betreffende Werktätige und das Kollektiv zum Schutze des sozialistischen Eigentums erzogen. Dabei dienen die gesetzlichen Festlegungen über die Höhe der Schadensersatzpflicht (§§ 113 und 115 GBA) dazu, den Ersatzanspruch bzw. dessen Geltendmachung so auszugestalten, daß die Wiedergutmachung erzieherisch wirkt. Dem entspricht insbesondere die Beschränkung der Schadensersatzpflicht gern. § 113 Abs. 1 GBA. Die Untersuchungen im Bezirk Potsdam haben ergeben, daß die Leiter von Handelsorganen in den weitaus meisten Fällen festgestellter Mankos überhaupt auf die Anrufung der Konfliktkommission verzichten, ohne daß die Voraussetzungen des § 115 Abs. 4 GBA für einen Verzicht vorliegen. Sie verkennen offenbar das Wesen der materiellen Verantwortlichkeit. Auf den wiederholt vorgebrachten Einwand, daß es in vielen Fällen nicht möglich sei, die Voraussetzungen der materiellen Verantwortlichkeit nachzuweisen, ist zu antworten, daß der Leiter selbst gern. §§ 8, 106 GBA besondere Pflichten hinsichtlich des Schutzes des sozialistischen Eigentums des Betriebes trägt. Dazu gehört auch die genaue Klärung der Verantwortungsbereiche. Ist es einem Leiter nicht möglich, bei einem beträchtlichen Umfang von Schäden deren Ursachen und die dafür verantwortlichen Werktätigen festzustellen, so erhebt sich stets die Frage, inwiefern er selbst durch schlechte Leitungstätigkeit schuldhaft die Ursachen für solche Schäden setzt und damit gern. §§ 112 ff. GBA selbst materiell verantwortlich ist. Die auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der SED geforderte straffe Ordnung in jedem Betrieb wird helfen, den Verantwortungsbereich eines jeden Mitarbeiters genau zu bestimmen und das Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen im Handel zu heben. Damit aber überwinden die Handelsbetriebe gleichzeitig den Zustand, daß für einen Teil der eingetretenen Schäden Ursachen bzw. Schädiger nicht zu ermitteln sind bzw. daß fast ausschließlich die Verkaufsstellenleiter materiell verantwortlich gemacht werden. Bei Arbeitspflichtverletzungen, die zwar Unordnung, aber keine Schäden zur Folge haben, muß stärker als bisher mit den Mitteln der gesellschaftlichen Erziehung vor der Konfliktkommission gern. § 109 Abs. 3 GBA in Verbindung mit den Ziff. 31 ff. der Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 30. März 1963 (GBl. II S. 237) oder mit der disziplinarischen Verantwortlichkeit gern. §§109 ff. GBA gearbeitet werden. Damit wird rechtzeitig weiteren 1° Vgl. hierzu u. a. Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 14 zur Anwendung der §§ U2 ff! GBA vom 19. September 1962 (GBL n S. 659; NJ 1962 S. 681). U Vgl. Püschal, Die Erziehungs- und Wiedergutmachvmgs-funktion der materiellen Verantwortlichkeit“, NJ 1964 S. 8 ff. Pflichtverletzungen, die unter Umständen Schäden verursachen können, vorgebeugt12. Hierzu gibt es bereits gute Beispiele beim HO-Kreisbetrieb Brandenburg-Stadt, die leider in den Nachbarkreisen bisher kaum verallgemeinert worden sind. Aufgaben der Rechtspflegeorgane bei der Bekämpfung von Inventurfehlbeträgen Die Konfliktkommissionen und die Kreis- und Bezirksgerichte sind verpflichtet, die Mankostreitfälle, um die es hauptsächlich im Handel geht, so zu untersuchen und zu entscheiden, daß die Ursachen und Bedingungen für das Entstehen von Inventurfehlbeträgen in enger Zusammenarbeit mit den leitenden Mitarbeitern und anderen Werktätigen in den Handelsbetrieben aufgedeckt werden. In jedem Falle müssen Wege zu ihrer Beseitigung gefunden werden. Nur so werden die Rechtspflegeorgane ihrer Aufgabe und der Funktion der materiellen Verantwortlichkeit gerecht. Die Rechtspflegeorgane dürfen sich nicht damit begnügen, das Vorbringen der am Streitfall urimittelbar Beteiligten zu erörtern, ohne gesellschaftliche Kräfte umfassend einzubeziehen, sondern müssen durch entsprechende Auflagen an die Beteiligten die wirklichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Fehlbeträge ergründen. Das ist häufig keine einfache Aufgabe; sie muß aber gelöst werden. Die Konfliktkommissionen sollten mehr von dem ihnen gern. Ziff. 16 der KK-Richt-linie zustehenden Recht Gebrauch machen, den staatlichen Leitern oder gesellschaftlichen Organisationen Empfehlungen für die Bekämpfung von Fehlbeträgen in ihren Bereichen auszusprechen1*. Im Bericht .an die Plenartagung und auf der Tagung selbst wurde hervorgehoben, daß die Wirksamkeit eines bei den Kammern oder Senaten anhängigen Verfahrens davon bestimmt wird, wie die Gerichte es verstehen, mit den spezifischen justiziellen Mitteln, ausgehend vom sichtbar gewordenen Konflikt, verändernd auf die Arbeitsbeziehungen einzuwirken. Die arbeitsrechtlich einwandfreie und erzieherischa Gestaltung von Verfahren und Urteil ist dazu selbstverständliche Voraussetzung. Über die Einwirkung auf die unmittelbar am Prozeß Beteiligten muß jedoch das Gericht einen größeren Wirkungsradius erreichen14. Hierfür konnte eine Reihe guter Beispiele genannt werden. So hat die Kammer für Arbeitsrechtssachen des Kreisgerichts Kyritz von 21 Mankoverfahren fünf im Betrieb verhandelt, weitere vier im Betrieb ausgewertet und in zwei Fällen Kritikbeschlüsse gefaßt. In Neuruppin wurden sechs von zwölf Entscheidungen mit den zuständigen leitenden Mitarbeitern, Verkaufsstellenprüfern, -leitern und Objektleitern, BGL- und Konfliktkommissionsmitgliedern ausgewertet und aus ihnen konkrete Schlüsse gezogen. Insgesamt haben jedoch weder die Kammern noch der Senat für Arbeitsrechtssachen bis zur Plenartagung voll erkannt, welche Bedeutung die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, die Gerichtskritik, die Auswertung des Verfahrens und die Einbeziehung von Kollektiven hat. Die meisten Kammern unterrichten die zuständigen Gewerkschaftsleitungen über die Verfahren und bitten 12 Ferner kann sich der Betriebsleiter bei VorUegen der Voraussetzungen der materiellen Verantwortlichkeit, wenn die Gründe des § 11S Abs. 4 GBA für einen Verzicht des Betriebes gegeben sind, für die Anwendung der disziplinarischen Verantwortlichkeit oder die Übertragung an die Konfliktkommission als das im konkretst* Falle notwendige Erziehungsmittel entscheiden (so auch Paul, Die materielle Verantwortlichkeit im Handel, Berlin 1964, S. 18 ff.). 13 Die Untersuchungen im Bezirk Potsdam förderten eine Vielzahl vermeidbarer Fehler in der Arbeit 6er Konfliktkommissionen zutage, die sieh auch in den Beschlüssen ausdrüchen. Deshalb ist es notwendig, der systematischen, ökonomisch und Juristisch konkret fundierten Schulung der Konfliktkommissionen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. 14 Vgl. dazu Reinwarth, a. a. O. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 359 (NJ DDR 1964, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 359 (NJ DDR 1964, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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