Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 342

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 342 (NJ DDR 1964, S. 342); Umständen die Bewährung am Arbeitsplatz in der Form der Weisung gemäß § 11 JGG festgelegt werden, um den erzieherischen Einfluß zu sichern. Die Bürgschaft sozialistischer Kollektive sollte natürlich auch dann bestätigt werden, wenn die Schutzaufsicht nicht durch einen Helfer aus diesem Kollektiv, sondern z. B. aus dem Wohngebiet des Jugendlichen ausgeübt werden soll. Das Entscheidende dabei ist, daß die bisherigen Mittel und Methoden der Betreuung straffälliger Jugendlicher stets sinnvoll mit den neuen Formen des Staatsratserlasses verbunden werden müssen. dZicktlinien und Beschlüsse das plenums des Obersten, Gerichts Zar Verbesserung der Leitungstätigkeit der Gerichte im Kamp! gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen im Bereich des Bauwesens Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom G. Mai 1964 Auf dem 1. Plenum des Obersten Gerichts wurden Probleme der wirksamen Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Bauwesens beraten. Der hierzu von der Inspektionsgruppe und dem 2. Strafsenat des Obersten Gerichts ausgearbeitete Bericht wird bestätigt. I Zur Sicherung einer einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung auf dem Gebiet des Bauwesens beschließt das Plenum für die Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte folgende Maßnahmen: 1. Der 2. Strafsenat und die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts werden beauftragt, mit allen auf dem Sachgebiet Bauwesen tätigen Richtern der Bezirksgerichte in Stützpunkttagungen Beratungen durchzuführen, auf denen die Untersuchungsergebnisse und die dabei angewandten Methoden behandelt und die örtlichen Probleme mit einbezogen werden sollen. 2. Die Direktoren der Bezirksgerichte werden beauftragt, nach Durchführung der unter Ziff. 1 erwähnten Stützpunkttagungen und unter Verwertung der Ergebnisse des Plenums Präsidiumssitzungen durchzuführen. Hierbei sind Staats- und Wirtschaftsfunktionäre sowie Vertreter der Gewerkschaft aus dem Bereich Bauwesen hinzuzuziehen. Die Beratungen im Präsidium sollen die Besonderheiten des jeweiligen Bezirks berücksichtigen und der Vorbereitung von Stützpunkttagungen mit allen Richtern des jeweiligen Bezirks dienen. 3. Bei der Auswertung der Ergebnisse der Untersuchungen der Kriminalität auf dem Gebiet des Bauwesens in den Präsidien und Stützpunktberatungen sind konkrete Maßnahmen festzulegen, um die in dem Erlaß des Staatsrates vom 4. April 1963 über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ;■enthaltenen Forderungen in der Praxis durchzusetzen. 4%zu gehören insbesondere: a) eine enge Verbindung zu den Konfliktkommissionen im Bereich der IG Bau Holz und die Nutzung der durch die Konfliktkommissionen gebotenen Möglichkeiten zur Bekämpfung geringfügiger Strafrechtsverletzungen und zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit; b) die Sicherung der verstärkten Anwendung der bedingten Verurteilung mit Bindung.an den Arbeitsplatz und Bürgschaft. Im Zusammenwirken mit den wirtschaftsleitenden Organen und gesellschaftlichen Kräften ist zu gewährleisten, daß der Erziehungsprozeß bedingt Verurteilter organisiert und kontrolliert wird. Dabei sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die dadurch entstehen, daß die Bauarbeiter auf verschiedenen Baustellen beschäftigt sind. 4. Die Senate des Obersten Gerichts und die Bezirksgerichte haben die vom 2. Strafsenat und von der In- spektionsgruppe des Obersten Gerichts bei den Untersuchungen angewandten Methoden zur Erlangung eines Überblicks über Teilgebiete der Rechtsprechung für ihr Sachgebiet entsprechend anzuwenden und zu konkretisieren: analytische Untersuchung der Rechtsprechung der nachgeordneten Gerichte unter Berücksichtigung der eigenen Rechtsprechung, Nutzung dieser Untersuchung für die eigene Tätigkeit, Teilnahme an Verfahren der nachgeordneten Gerichte, Konsultation mit Vertretern der zuständigen staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Beratung mit Fachleuten und sachkundigen Kollektiven der Werktätigen, Besichtigung von Produktionseinrichtungen und Diskussion mit den Werktätigen am Arbeitsplatz. Bei den Untersuchungen ist die ökonomische und politische Entwicklung des jeweiligen Bereichs zu beachten. Es sind enge Beziehungen zu den örtlichen staats- und wirtschaftsleitenden Organen herzustellen, um bereits im Verlauf der Untersuchungen die Kreis-bzw. Bezirksgerichte bei der Weiterentwicklung ihrer Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und ihren Organen, gesellschaftlichen Organisationen usw. zu unterstützen. Die Anleitung muß sich im Zusammenhang mit den Untersuchungen auch auf die Vorbereitung und Auswertung einzelner Verfahren beziehen (Entwicklung von verallgemeinerungsfähigen Beispielen). Die Untersuchungen sind zu nutzen, um die gesellschaftlichen Kräfte in den jeweiligen Bereichen (Konfliktkommissionen, Schöffenkollektive, Gewerkschaftsorganisationen der Betriebe, Kollektive der Werktätigen) in die Arbeit der Rechtspflegeorgane einzubeziehen. 5. Die Gerichte haben bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verfahren mit ökonomischer Bedeutung die in der Strafsache 2 Ust 23/63 des Obersten Gerichts (NJ 1964 S. 183 ff.) entwickelten Methoden anzuwenden: sachkundige Vorbereitung durch Konsultationen, Betriebsbesichtigungen usw.; Einbeziehung der Werktätigen und leitenden Mitarbeiter der Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe, der Presse1* usw. in das Verfahren; Herausarbeitung der ökonomischen Zusammenhänge im Urteil; Auswertung des Verfahrens durch Foren, Aussprachen, Publikationen; Festlegung von kontrollierbaren Maßnahmen; Übermittlung der sich aus dem Verfahren ergebenden Erkenntnisse an die Volksvertretungen und ihre Organe (vgl. auch NJ 1964 S. 162 ff.). 6. Das Kollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts wird beauftragt, im Interesse der einheitlichen Anleitung der unteren Gerichte die Kriterien für die Anwendung des § 30 StEG herauszuarbeiten. 7 Der 2. Strafsenat des Obersten Gerichts wird beauftragt, die Untersuchungen auf dem Gebiet Bauwesen unter besonderer Berücksichtigung des Chemiepro- 342;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 342 (NJ DDR 1964, S. 342) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 342 (NJ DDR 1964, S. 342)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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