Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 34

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 34 (NJ DDR 1964, S. 34); Prozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Strafprozeßrecht ausgebildet. Ferner werden sie mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der staatlichen Organe zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vertraut gemacht. In die Ausbildung sind in geeigneter Weise die Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Hinzu kommen neuerdings Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, j Urheber-und Verlagsrecht, internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie.' Bedingt durch die Spezialisierung der Ausbildung, hat sich eine Profilierung der Juristischen Fakultäten der Universitäten notwendig gemacht. Die Juristen für den Bereich der Rechtspflege werden künftig nur an den Juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin und Leipzig ausgebildet. Hierdurch werden für die Ausbildung der Studenten, die später im Bereich der Rechtspflege eingesetzt werden sollen, bessere Voraussetzungen geschaffen. Aber auch für die Lehrkräfte und die Zusammenarbeit mit den zentralen Organen der Rechtspflege wird dies zur besseren Lösung der Aufgaben sowie zur höheren Qualität des Inhalts und der Methoden der Ausbildung führen. Der wachsenden Bedeutung des Rechts bei der weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft entspricht die Spezialisierung der Ausbildung von Juristen für den Bereich der Wirtschaft. Diese Spezialisierung hat das Ziel, die in der Wirtschaft tätig werdenden Juristen zu befähigen, die ökonomischen Aufgaben mit den Mitteln des Rechts lösen zu helfen und die Interessen der Volkswirtschaft in dem sich erweiternden Handel mit anderen Staaten zu sichern. Das erfordert, diesen Juristen die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip zu vermitteln. Insbesondere betrifft das X. die Rechtsfragen hinsichtlich der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (besonders des Erfindungs- und Neuererwesens); 2. die rechtlichen Mittel bei der Anwendung des in sich geschlossenen Systems der ökonomischen Hebel; 3. die rechtliche Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen zur Erzielung eines hohen gesellschaftlichen Nutzeffekts; 4. die Rechtsfragen der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, besonders des Schutzes der Volkseigentumsrechte im Ausland. Diese Kenntnisse sind besonders durch Lehrveranstaltungen über die wichtigsten Zweigökonomiken entsprechend dem späteren Berufseinsatz, über Erfinderund Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent-und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten und über das internationale Privat- und Finanzrecht zu vermitteln. Für den Bereich der Landwirtschaft werden die Juristen darüber hinaus in besonderen Lehrveranstaltungen verstärkt mit dem LPG-Recht vertraut gemacht. Die Juristen für den Bereich der Wirtschaft werden künftig nur noch an den Juristischen Fakultäten der Universitäten Halle und Jena ausgebildet. Im Interesse der Einheit von wissenschaftlicher Ausbildung und produktiver Praxis war es notwendig, von der bisherigen Regelung einer mindestens einjährigen Praktikantenzeit nach Abschluß des Studiums ab-zugehen und dafür zwei praktische Semester direkt in die juristische Ausbildung einzubeziehen. Das erste Praktikum ist nach Abschluß der einheitlichen Grundausbildung im 6. Semester durchzuführen. Das zweite Praktikum ist im 10. Semester, und zwar im künftigen Einsatzbereich des Studenten, zu absolvieren und soll zu einer Diplomarbeit führen; deren Ergebnisse der Praxis dienen. Während ihres Studiums sollen die künftigen Juristen besonders in den gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege mitwirken. Die Einführung von zwei praktischen Semestern und die Erhöhung der Qualität der Ausbildung machten es erforderlich, die Dauer des juristischen Studiums auf fünf Jahre festzulegen. Die Berufslenkung der Studierenden für den künftigen Einsatzbereich erfolgt bereits im 7. Semester auf der Grundlage der von der Staatlichen Plankommission herauszugebenden Richtlinie über die Berufslenkung. Die neuen Grundsätze über den Inhalt und das System der Ausbildung juristischer Kader gelten nicht nur für die im September 1963 an den Juristischen Fakultäten Immatrikulierten, sondern auch für die Studenten, die sich jetzt im 2. Studienjahr befinden. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß für alle Studienjahre neue Studienpläne und Lehrprogramme auszuarbeiten sind, und zwar auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Erlasses des Staatsrätes über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege und der Richtlinie des Präsidiums des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Nach den gleichen Grundsätzen ist auch das ab 1964 an den Juristischen Fakultäten durchzuführende Fernstudium auszugestalten. Um die Durchführung der neuen Grundsätze zu sichern und die Qualität der Ausbildung zu heben, wurde schließlich noch festgelegt, daß auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Lehrmaterialien für die einzelnen Rechtsgebiete auszuarbeiten sind. Diese Aufgabe ist mit dem Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ abzustimmen, in die Forschungspläne der Juristischen Fakultäten aufzunehmen und zu lösen. Die Weiterbildung der Juristen Der Beschluß des Präsidiums des Ministerrats legt nicht nur die Grundsätze für die Ausbildung, sondern auch für die Weiterbildung der bereits in der Praxis tätigen juristischen Kader fest. Für die Juristen in den Organen der Rechtspflege wird die Weiterbildung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg, an den Juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin und Leipzig und an schulischen Einrichtungen der zentralen Rechtspflegeorgane durchgeführt. Sie erfolgt insbesondere auf bestimmten Rechtsgebieten und auf ökonomischem Gebiet. Die Weiterbildung auf bestimmten Rechtsgebieten hat das Ziel, die Kader mit den neuen Erkenntnissen der Staats- und Rechtswissenschaft vertraut zu machen und sie zur wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit zu befähigen. Die Weiterbildung auf ökonomischem Gebiet wird auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates über das System der ökonomischen Weiterqualifizierung an den ökonomischen Hochschuleinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. September 1963 gestaltet. Formen der staats- und rechtswissenschaftlichen Weiterbildung für die Juristen in den Rechtspflegeorganen sind: 1. Qualifizierungsseminare von mehrwöchiger Dauer an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, die planmäßig im regelmäßigen Turnus alle leitenden Kader der Organe der Rechtspflege und deren Kaderreserve erfassen 2. Lehrgänge von mehrwöchiger Dauer an den schulischen Einrichtungen der Rechtspflegeorgane zur Qualifizierung der Arbeit im jeweiligen Aufgabenbereich: 34;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 34 (NJ DDR 1964, S. 34) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 34 (NJ DDR 1964, S. 34)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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