Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 336 (NJ DDR 1964, S. 336); Zur Qiskusslou ULRICH DÄHN, iviss. Oberassistent am Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Teilnahme der Werktätigen an der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane In seinem grundlegenden Referat auf dem VI. Parteitag der SED stellte Walter Ulbricht fest, daß es zu Fehlern führt, „würde in der gegenwärtigen Periode versucht, die Aufgaben mit den gleichen Mitteln zu lösen wie zur Zeit der Herausbildung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“.1 Die Feststellung trifft in vollem Umfang auch auf die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane zu. Bezogen auf die Herstellung einer engen Verbindung der Strafverfolgungsorgane mit den Werktätigen und die Erreichung einer hohen Wirksamkeit der Rechtsprechung, bedeutet das, die neuen Formen der Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung systematisch anzuwenden und dafür Sorge zu tragen, daß durch eine enge Zusammenarbeit mit den Werktätigen von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens an bis zur Urteilsverkündung die Basis für den Prozeß der gesellschaftlichen Selbsterziehung geschaffen wird. Die Wirksamkeit der Strafen ohne Freiheitsentzug erhöhen! Diese Forderung bezieht sich besonders auf die Anwendung der bedingten Verurteilung und des öffentlichen Tadels. Die Strafen ohne Freiheitsentzug müssen und darin besteht wohl ihr grundlegender Wesenszug in zwei Richtungen wirksam gemacht werden. Einmal wenden sie sich an den Angeklagten, sein Verhalten, das in mehr oder weniger großem Umfang noch von alten Lebens- und Denkgewohnheiten bestimmt wird, insgesamt so einzurichten, daß er zukünftig nicht mehr mit unserer Gesetzlichkeit in Konflikte gerät und allseitig seinen gesellschaftlichen Pflichten vorrangig durch die bewußte Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Rechte nachkommt. Zum anderen wenden sich die Strafen ohne Freiheitsentzug an die gesellschaftlichen Kräfte im Arbeits- und Lebensbereich des Täters mit dem Ziel, solche Bedingungen herzustellen, die es dem Verurteilten ermöglichen und die ihm dabei helfen, seinem Leben in der Gemeinschaft, zusammen mit dem Kollektiv, einen sozialistischen Inhalt zu geben. Diese zwei Seiten der Wirkung der Strafen ohne Freiheitsentzug bilden eine untrennbare Einheit und bedingen einander. Die Anstrengungen unserer Strafverfolgungsorgane und die guten Erfolge in einzelnen Verfahren2 zeigen sehr deutlich, daß dort die besten Ergebnisse erzielt wurden, wo diese Einheit zum Ausgangspunkt der Arbeit im gesamten Verfahren genommen wurde. Es taucht hierbei jedoch immer wieder die Frage auf, ob die breite Einbeziehung der Werktätigen in das Strafverfahren mit einer guten Erfüllung der Arbeitsaufgaben, die vor jedem Organ der Rechtspflege stehen, in Einklang zu bringen ist und w i e dies geschehen soll. Zunächst muß festgestellt werden, daß eine gute Arbeit 1 Walter Ulbricht, Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Berlin 1963, S. 167. 2 Vgl. z. B. Schmele/Trautmann, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafverfahren zielstrebig organisieren!“, NJ 1964 S. 54. der Rechtspflegeorgane, eine Arbeit, die auch nur annähernd den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses entspricht, ohne Organisierung und Aktivierung der Kraft der Gesellschaft heute unmöglidi ist. Andererseits und darüber hinwegzugehen hieße die tatsächlich vorhandenen objektiven Möglichkeiten unberücksichtigt zu lassen ist es ausgeschlossen, in jedem Einzelverfahren die Strafverfolgungsorgane über Wochen hinaus zu binden, um den Erfolg jedes einzelnen Verfahrens zu garantieren. So richtig wie die mit großem Arbeitsaufwand und persönlichem Einsatz verbundene Organisierung von Einzelbeispielen ist, muß es jetzt darum gehen, Wege zu finden, um diesen Einzelbeispielen in Übereinstimmung mit den vorhandenen objektiven Bedingungen Massenbasis zu verschaffen und sie zum Gradmesser aller Strafverfahren, speziell derjenigen, die mit einer Strafe ohne Freiheitsentzug enden, zu machen. Über die Bereitschaft unserer Werktätigen zur Teilnahme an der Kriminalitätsbekämpfung insgesamt und speziell auch in jedem Einzelverfahren gibt es auf Grund der bisherigen Erfahrungen allgemeine Klarheit. In einer Reihe von Aussprachen, die mit Brigaden in den Betrieben und mit Vertretern der Wohnbezirke, mit Mitgliedern der Konfliktkommissionen und mit Vertretern der Gewerkschaften in den Betrieben durchgeführt wurden, zeigte sich jedoch, daß die den Werktätigen insgesamt und besonders den Kollektiven mit dem Rechtspflegeerlaß eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten ihrer- Teilnahme an der Rechtsprechung größtenteils nur sehr allgemein bzw. überhaupt nicht bekannt waren. Voraussetzung dafür, daß die Werktätigen ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Rechtsprechung tatsächlich’ wirksam werden lassen, ist die Fortführung der mit der Diskussion über den Entwurf des Rechtspflegeerlasses eingeleiteten öffentlichen Aussprache, um unseren Menschen ihre Rechte und Pflichten vor allen Dingen die rechtlichen Formen ihrer Mitwirkung am Einzelverfahren zu erläutern und deutlich zu machen. Die Erweiterung der Rechtspropaganda ist m. E. einer der wichtigsten Wege, um in jedem Strafverfahren die aktive Mitwirkung der Werktätigen zu erreichen, bei gleichzeitiger umfassender Wahrnehmung aller Pflichten, die in der täglichen Arbeit darüber hinaus vor den Rechtspflegeorganen stehen. Denn es hat sich gezeigt, daß in jenen Betrieben und Bereichen, in denen Bürger arbeiten, die über die rechtlichen Formen der Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung genau informiert sind (Schöffen, Justitiare, Mitglieder der Konfliktkommissionen usw.), auch der Prozeß der organisierten gesellschaftlichen Selbsterziehung bis hin zur Festlegung von Maßnahmen zur Überwindung der begünstigenden Bedingungen erfolgreich in Gang gesetzt wurde, ohne daß in jedem Einzelfall erst seitens der Strafverfolgungsorgane konkrete Schritte hierzu vorgenommen werden mußten. Zur Erweiterung der Kenntnisse über den Rechtspflegeerlaß und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für die Kollektive sollten neben der örtlichen Presse die große Kraft der Schöffen, die Betriebszeitungen, der Betriebsfunk, die Auswertung von Strafverfahren in den Betrieben und Wohngebieten und 336;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 336 (NJ DDR 1964, S. 336) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 336 (NJ DDR 1964, S. 336)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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