Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 33 (NJ DDR 1964, S. 33); NUMMER 2 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT BERLIN 1964 2 . JANUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT ALFRED WOLFF, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Inhalt und SYStem der Ausbildung und Weiterbildung der Juristen Die Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 sowie die Richtlinie des Präsidiums des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 11. Juli 1963 (GBl. II S. 453) stellen auch an die staats- und rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung wesentlich höhere Anforderungen. Inhalt und System der Ausbildung und Qualifizierung der Juristen waren deshalb entsprechend den Erfordernissen unserer Entwicklung zu verändern und zu vervollkommnen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Sekretariats des Zentralkomitees der SED faßte das Präsidium des Ministerrats am 10. Oktober 1963 einen Beschluß über den Inhalt und das System der Aus- und Weiterbildung der juristischen Kader. In diesem Beschluß ist das Ziel der Aus- und Weiterbildung fest Umrissen und sind die sich daraus ergebenden Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen, des Ministeriums der Justiz und der anderen zentralen Rechtspflegeorgane sowie der Juristischen Fakultäten der Universitäten konkret festgelegt. Die Ausbildung der Juristen Die juristischen Hochschulkader sind so auszubilden, daß sie in der Lage sind, das sozialistische Recht mit höchster Wirksamkeit als Instrument des sozialistischen Staates bei der Leitung der Volkswirtschaft, der Entwicklung sozialistischer Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat sowie der Erziehung des neuen, sozialistischen Menschen anzuwenden. Insbesondere muß die Ausbildung die künftigen Juristen befähigen, das sozialistische Recht in voller Übereinstimmung mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und ihren objektiven Erfordernissen durchzusetzen und somit zur planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte, zur Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie beizutragen. Um dieses Ausbildungsziel zu erreichen, ist es erforderlich, den Studenten der Rechtswissenschaft weitaus gründlichere Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu vermitteln. Sie müssen exaktere Kenntnisse über das sozialistische Recht erhalten und die Prinzipien seiner Anwendung beherrschen lernen. Um von vornherein der Möglichkeit einer lebensfremden, abstrakten Ausbildung zu begegnen, wurde festgelegt, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Damit werden hohe Anforderungen sowohl an die Lehrkräfte als auch an die Studenten der Juristischen Fakultäten gestellt. Grundsätzlich’ sollen für das juristische Studium Menschen mit großer Lebenserfahrung gewonnen werden. Die Bewerber sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die für die Rechtspflege vorgesehenen Kader sollen darüber hinaus mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und nach Möglichkeit bereits gesellschaftliche Funktionen, insbesondere in den gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege, ausgeübt haben. Da die juristische Ausbildung künftig immer mehr zu einem zweiten Beruf werden wird, ist ferner festgelegt, daß Bewerber, die bereits eine abgeschlossene Fach- oder Hochschulausbildung besitzen, vorrangig zum juristischen Studium zuzulassen sind. Bei ihnen kann unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kenntnisse auch die Ausbildungszeit verkürzt werden. Das juristische Studium beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Danach wird die Ausbildung in zwei Hauptrichtungen Bereich der Rechtspflege und Bereich der Wirtschaft spezialisiert weitergeführt. Die einheitliche Grundausbildung umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Ausbildung in den Grundlagenfächern Staatsrecht und Theorie des Staates und des Rechts sowie die Vermittlung von Grundkenntnissen der einzelnen Rechtszweige. In diesem Ausbildungsabschnitt sollen den Studierenden ferner die wichtigsten Prinzipien der sozialistischen Leitungstätigkeit und der Arbeit mit den Menschen erläutert werden. Hervorzuheben und besonders zu beachten ist hierbei, 1. daß das gründliche Studium des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung ein fester Bestandteil der juristischen Ausbildung ist und daß die im einheitlichen Lehrprogramm für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium festgelegte Zielsetzung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Ausbildung juristischer Kader zu verwirklichen ist; 2. daß die Grundlage einer verstärkten ökonomischen Ausbildung eine eng mit dem Leben und mit den Problemen des Aufbaus der nationalen Wirtschaft der DDR verbundene Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“ bildet und die Ausbildung auf dem Gebiet der Politischen Ökonomie für alle Studierenden bei der Behandlung der Probleme der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Ökonomie des sozialistischen Betriebes weitergeführt wird; 3. daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. Im weiterführenden spezialisierten Studium werden die Juristen für den Bereich der Rechtspflege insbesondere auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivil- 33 j;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 33 (NJ DDR 1964, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 33 (NJ DDR 1964, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen mit einer Aktivierung feindlicher negativer Kräfte in der gerechnet werden. Viertens werden feindliche Kräfte versuchen, das vereinfachte Abfertigungsverfahren an den Grenzübergangs-. stellen der und die damit verbundene Willkü rmöglic.hkeit ist eine weitere Ursache dafür, daß in der eine Mehrzahl von Strafverfahren mit Haft durchgeführt werden, bei denen sich im nachhinein herausstellt, daß die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X