Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 329 (NJ DDR 1964, S. 329); Die Untersuchungen der Inspektionsgruppe konzentrierten sich vornehmlich auf Berlin, weil und das war eine weitere Aufgabenstellung dem Stadtgericht von Groß-Berlin am konkreten Beispiel gezeigt werden sollte, wie man sich einen Überblick über die Rechtsprechung eines bestimmten Wirtschaftszweiges verschaffen und wie man die Spezifik der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane mit dem gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität verbinden kann. Inspektionsgruppe und 2. Strafsenat haben zunächst, ausgehend von einer Reihe besonders auffälliger Verfahren, die typischen Erscheinungsformen der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen analysiert und sie auf stets wiederkehrende Ausgangspunkte zurückgeführt. So wurde immer wieder festgestellt, daß die bewußtseinsmäßige Haltung des Täters, die Motive und der Entschluß zum Straffälligwerden maßgeblich durch eine Reihe von elementaren Mängeln in der Leitungstätigkeit beeinflußt und ausgelöst wurden. Es kam deshalb vor allem darauf an, die erzieherischen Potenzen der sozialistischen Gesellschaft zur ideologischen Umerziehung der Rechtsverletzer zu nutzen und zielgerichtete Maßnahmen der wirtschaftsleitenden Organe zu veranlassen, um die begünstigenden Bedingungen für Straftaten im Bauwesen zu beseitigen, vorbeugend zu wirken und dadurch der Kriminalität den Boden zu entziehen. Zu diesem Zweck sind unmittelbar auf den Baustellen eine Reihe von Aussprachen mit Arbeitern und leitenden Funktionären geführt worden. Dadurch war es möglich, das Vertrauensverhältnis der Bauarbeiter zu den Rechtspflegeorganen und zum sozialistischen Staat überhaupt zu stärken und ihre Initiative zur kriminalitätsvorbeugenden Tätigkeit zu wecken und zu fördern. Die Aussprachen mit Arbeitern und verantwortlichen Betriebsfunktionären förderten zahlreiche Gesetzesverletzungen zutage, die verdeutlichen, daß die Rolle des Rechts als gestaltende und mobilisierende Kraft bei der planmäßigen Entwicklung der Produktionskräfte und bei der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse nicht immer richtig erkannt wird. Am Schluß der Untersuchungen in Berlin fand auf Anregung der Inspektionsgruppe unter Leitung des Direktors des Stadtbauamtes eine Beratung mit führenden Vertretern aller Berliner Bau- und Bautransportbetriebe, des VEB Baustoffversorgung und des Zentralen Wachdienstes statt. Diese Beratung, in der die Unzulänglichkeiten in der Leitungstätigkeit im Bereich des Bauwesens offen kritisiert wurden, führte zu einer verbindlichen Anweisung des Stadtbauamtes an alle Betriebsdirektoren, die konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen und zur Schaffung von Ordnung und Sicherheit im Bauwesen enthält. Während es der Inspektionsgruppe vor allem darauf ankam, durch diesen operativen Einsatz den unteren Gerichten unmittelbar Hilfe und Anleitung zu geben und vorzudemonstrieren, wie die Organisierung des Zusammenwirkens der Rechtspflegeorgane mit den Staatsund Wirtschaftsorganen zur Zurückdrängung der Kriminalität führen kann, konnte der 2. Strafsenat die Erfahrungen aus den Untersuchungen unmittelbar für seine Spruchpraxis nutzen. Ein solches Herangehen an die Lösung der Probleme sichert die Einleitung zielgerichteter Maßnahmen weit mehr als die bisher übliche Praxis, die Rechtsprechung vorwiegend durch Rechtsmittelentscheidungen anzuleiten'. Nachdem sich der 2. Strafsenat mit den Erscheinungen der Kriminalität auf dem Gebiet des Bauwesens und den hierbei auf tauchenden Problemen vertraut gemacht hatte, griff er das Verfahren 2 Ust 23 63 (NJ 1964 S. 183 IT.), das zunächst die Problematik nicht offen er- kennen ließ und bei weniger Sachkenntnis u. U. sogar zur Berufungsverwerfung geeignet gewesen wäre, bewußt auf, um an diesem Fall slrafiatenbegünstigende Bedingungen, wie sie z. T. heute noch im Bautvesen existieren, darzulegen*. Auch den in Vorbereitung der 1. Plenartagung des Obersten Gerichts praktizierten Methoden liegt das Bestreben zugrunde, eine wissenschaftlich fundierte Leitungstätigkeit zu entwickeln. Der gemeinsame Untersuchungsbericht der Inspektionsgruppe und des 2. Strafsenats wurde zunächst kritisch durch das Kollegium für Strafsachen eingeschätzt. Sodann befaßte sich das Präsidium des Obersten Gerichts sehr eingehend mit den Ergebnissen, zog dazu Vertreter der zentralen wirtschaftsleitenden Organe und gesellschaftlicher Organisationen hinzu und legte die weiteren Maßnahmen fest. Dazu gehörte vor allem die rechtzeitige Übermittlung der Arbeitsergebnisse an die Bezirksgerichte, um eine stärkere Einbeziehung der Direktoren der Bezirksgerichte als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts zu gewährleisten und ihnen zugleich konstruktives Verallgemeinerungsmaterial zu geben. Die Beteiligung von Vertretern der zentralen wirtschaftsleitenden Organe und der Gewerkschaft an der Plenartagung des Obersten Gerichts dient dem Ziel, die spezifischen Untersuchungsergebnisse der Rechtspflege in deren Tätigkeit mit einfließen zu lassen, um dadurch die Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu festigen und die Kriminalität zurückzudrängen. Das entspricht der Konzeption, zentrale Tagungen der Rechtspflegeorgane mehr als bisher als Forum zur Beratung der durchzuführenden Aufgaben, zur. Behandlung wichtiger Probleme und zum Austausch von Erfahrungen zu nutzen. Kritisch ist festzustellen, daß vor allem die Inspektionsgruppe bei den Untersuchungen Gefahr lief, sich zu sehr auf die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit nach außen und auf die Organisierung zielgerichteter Maßnahmen seitens der wirtschaftsleitenden Organe zu konzentrieren. Dabei wurde außer acht gelassen, daß es ein entscheidendes Kriterium der Wissenschaftlichkeit und Qualität der Leitung ist, daß die Gerichte exakte, dem objektiven Geschehen entsprechende und den subjektiven Besonderheiten Rechnung tragende, richtige, differenzierte und überzeugende Entscheidungen treffen. Die ursprüngliche Fassung des Berichts enthielt deshalb keine sorgfältige Einschätzung der Strafpraxis der Gerichte bei Angriffen gegen das Bauwesen. Diesen Mangel hat das Präsidium des Obersten Gerichts bei der Beratung des Berichts gerügt. Der Bericht ist daraufhin vor dem Plenum entsprechend ergänzt worden. Für die künftige Arbeit ergibt sich daraus die wichtige Schlußfolgerung, daß eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte nur dann erreicht werden kann, wenn sie auf einer der Gesetzlichkeit entsprechenden, überzeugenden und gerechten Entscheidung beruht. Dieser Seite muß bei künftigen analytischen Untersuchungen wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Alles in allem ist dieser erste Versuch des Obersten Gerichts, den Gerichten bei der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Gesetzesverletzungen in dem volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Bauwesens eine einheitliche Anleitung zu geben und zugleich die justizielle Enge früherer Untersuchungen und Plenartagungen zu überwinden, trotz einer Reihe von Mängeln und Schwächen ein wesentlicher Schritt bei der Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates. * Über die in diesem Verfahren angewendeten Methoden haben Etzold und Wittenbeck in NJ 1964 S. 162 ff. ausführlich informiert. D. Red. 32!);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 329 (NJ DDR 1964, S. 329) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 329 (NJ DDR 1964, S. 329)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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