Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 328

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 328 (NJ DDR 1964, S. 328); griffen gegen das Bauwesen in den Hintergrund traten. Bei künftigen Analysen muß deshalb beachtet werden, daß zwischen Problemen der Veränderung der Leitungstätigkeit im ökonomischen Bereich und den Fragen, die sich unmittelbar aus der Rechtsprechung der Gerichte ergeben, die richtigen Proportionen bestehen. Die Gefahr, lediglich die ökonomischen Probleme zu analysieren, ist wie beispielsweise die Untersuchungen hinsichtlich der Kriminalität im Bauwesen im Bezirk Schwerin zeigen immer noch sehr groß. Ihr kann man dadurch begegnen, daß man nach allen Seiten eine klare Konzeption für die Untersuchungen ausarbeitet und sie dann in der analytischen Tätigkeit ständig beachtet. Notwendig ist es auch, daß die Untersuchungen künftig komplex geführt werden. Dazu bedarf es einer genauen Abstimmung der jeweiligen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane, damit die notwendige Koordinierung bei der einheitlichen Anleitung der unteren Organe erreicht wird. Ebenso müssen selbstverständlich auch die Senate des Obersten Gerichts die komplexe Methode beachten, damit isolierte Untersuchungen wie sie der Senat für Arbeitsrechtssachen bei der Vorbereitung dieses ersten Plenums unternommen hatte vermieden werden. Schließlich müssen sich die Direktoren der Bezirksgerichte in noch stärkerem Maße ihrer Verantwortung als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts bewußt werden Wenn es z. B. im Bezirk Erfurt eine Reihe von Problemen im Bauwesen gibt, die die Tätigkeit der Rechtspflege berühren und die auch dem Be- zirksgericht bekannt sind, dann ist es erforderlich, daß der Direktor hierzu auf dem Plenum Stellung nimmt. Insgesamt kann man feststellen, daß das erste Plenum ungeachtet der hier skizzierten Mängel ein wesentlicher Schritt auf dem Wege der Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses und Ausdruck des Bemühens um die Herausbildung einer wissenschaftlich fundierten Leitungstätigkeit des Obersten -Gerichts ist. Auf diesem Wege gilt es jetzt konsequent voranzuschreiten. * Das Plenum des Obersten Gerichts faßte auf der Grundlage der Beratungen über den Bericht einmütig den Beschluß „Zur Verbesserung der Leitungstätigkeit der Gerichte im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen im Bereich des Bauwesens“6 7. Ferner beriet das Plenum über den Vorschlag des Präsidiums des Obersten Gerichts, die Richtlinien Nr. 12 und 13, die vor dem Rechtspflegeerlaß ergangen sind und den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, aufzuheben. Die Begründung dafür wurde von den Oberrichtern Schlegel und R u -d e 11 gegeben?. Das Plenum hob beide Richtlinien auf8. f Der Beschluß ist in der Rubrik „Richtlinien und Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts“ in diesem Heit veröffentlicht. 7 Die Begründungen sind als Anlagen 2 und 3 zu diesem Bericht veröffentlicht. 8 Die beiden Beschlüsse sind in der Rubrik „Richtlinien und Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts“ in diesem Heit veröffentlicht. Anlage 1 Methoden der Untersuchungen über die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit bei Rechtsverletzungen im Bereich Bauwesen Kennzeichen einer wissenschaftlich fundierten Leitung der Rechtspflege ist vor allem, daß ausgehend von den objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung konkrete Schlußfolgerungen gezogen werden, die sich entsprechend der Spezifik der Rechtspflege aus den Beschlüssen der Partei- und Staatsführung, insbesondere zur Entwicklung der nationalen Wirtschaft, ergeben. Dieser Forderung wurde bei der Auswahl der Thematik „Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen im Bereich des Bauwesens“ entsprochen. Das Präsidium des Obersten Gerichts ging nicht nur von der Bedeutung dieses wichtigen Zweiges unserer Volkswirtschaft aus, sondern berücksichtigte zugleich die Tatsache, daß sich in der Statistik eine Zunahme von Straftaten im Bauwesen abzeichnete. Es hat also von Anfang an aus der Kenntnis der ökonomischen Bedeutung eines wichtigen Volkswirtschaftsbereichs unter besonderer Berücksichtigung der Spezifik der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität auf dem Gebiet Bauwesen eingeleitet. Wichtig war dabei auch dies entsprach der Verantwortung des Präsidiums des Obersten Gerichts , daß der Rahmen für die analytische Tätigkeit durch eine Konzeption abgesteckt war. Klar war auch von vorherein, daß die Ergebnisse der sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Untersuchungen Gegenstand einer Plenartagung sein sollten. Die Forderung an das Präsidium, Plenartagungen gründlich und langfristig vorzubereiten, ist also hier konsequent verwirklicht worden. Mit den Untersuchungen wurden die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts als das dem Präsidium unmittelbar unterstellte operative Organ und der 2. Strafsenat als der für diesen Bereich zuständige Fachsenat beauftragt. Gleichzeitig wurden eine Reihe von Bezirksgerichten in diese Untersuchungen mit einbezogen. Die eigenen Untersuchungen wurden durch die bezirksgerichtlichen Einschätzungen ergänzt und vermittelten die Gewißheit, daß die Feststellungen des Obersten Gerichts durchaus keine örtlichen Besonderheiten erfaßten. Diese Methode hat sich bewährt. Sie garantierte einen umfassenden Überblick und ermöglichte eine einheitliche Leitung der Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit. Der Erfolg hätte noch größer sein können, wenn die Untersuchungen nach einer einheitlichen Konzeption sowie örtlich und zeitlich aufeinander abgestimmt gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium des Innern durchgeführt worden wären. So aber erstreckten sich unsere Untersuchungen nur auf die gerichtliche Tätigkeit. Eine unmittelbare qualitative Verbesserung der Tätigkeit der Ermittlungsorgane und der Staatsanwaltschaften war dadurch nicht zu erreichen. Diese Unzulänglichkeiten haben Inspektionsgruppe und 2. Strafsenat insofern abzuschwächen versucht, als sie durch Konsultationen mit den Fachabteilungen des Ministeriums des Innern und der Generalstaatsanwaltschaft deren Erfahrungen sowie eine von der Generalstaatsanwaltschaft von Groß-Berlin ausgearbeitete Analyse mit verwerteten. 328;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Agitation den Kollektiven für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksverwaltungen sowie den zuständigen Diensteinheiten. Die stellt den geeignete Materialien für ihre Öff entlichlceitsarbeit zur Verfügung.

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