Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 326

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 326 (NJ DDR 1964, S. 326); die Planung der Projektierung und die Organisation des Projektierungswesens vom 19. Dezember 1963 (GBl. 1964 II S. 39) für die Projektierungstätigkeit außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geschaffen worden. * In der anschließenden Diskussion ergänzten die Direktoren der Bezirksgerichte Cottbus und Schwerin sowie der Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin die Feststellungen im Bericht und legten insbesondere dar, wie das Oberste Gericht bei den in ihren Bezirken durchgeführten Untersuchungen geholfen hat, die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte zu verbessern. Bezirksgerichtsdirektor Keil (Cottbus) hob hervor, daß auf vielen Baustellen die politisch-ideologische Erziehung ungenügend ist. Auch die Kaderarbeit in den Baubetrieben genüge noch nicht den Anforderungen. Es werde immer wieder festgestellt, daß die Arbeitsschutzbelehrungen entweder überhaupt nicht oder nur unvollkommen vorgenommen werden. Das zeige sich besonders in Arbeitsrechtsstreitigkeiten, denen Betriebsunfälle zugrunde liegen. Darin seien auch begünstigende Bedingungen für bestimmte Strafrechts-verletzungen zu sehen. Keil berichtete darüber, wie Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit auf den Baustellen, die in Auswertung von Strafverfahren beschlossen worden waren, bereits durchgesetzt wurden. So wird auf verschiedenen Baustellen in jedem Monat ein Tag der Sicherheit, Kontrolle und Belehrung durchgeführt. Um eine stärkere Kontrolle über Material und Werkzeuge zu gewährleisten, wurde in einigen Betrieben ein sog. Wertmarkensystem eingeführt. Kritisch bemerkte Keil, daß die Bauslellenordnungen keine ausreichenden Festlegungen über die Ordnung und Sicherheit auf den Baustellen enthielten und daß auch ungenügend mit ihnen gearbeitet werde. Bezirksgerichtsdirektor Heuckendorf (Schwerin) stellte fest, daß Untersuchungen des Bezirksgerichts im Bezirk Schwerin über die Kriminalität im ländlichen Bauwesen die gleichen Feststellungen wie im Bericht des Obersten Gerichts ergeben haben. Zahlreiche im Bauwesen vorhandene Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten, die die Produktivität in diesem Wirtschaftszweig hemmen, spiegeln sich nicht in der Tätigkeit der Gerichte wider, z. B. Nichtauslastung der neuen Technik, schlechte Materialplanung und -abrechnung, Fehlprojektierungen u. a., obwohl diesen Erscheinungen oft Strafrechtsverletzungen zugrunde liegen. Bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse ist das Bezirksgericht Schwerin neue Wege gegangen. Es führte eine zentrale Auswertung mit 40 Funktionären der bezirksgeleiteten Bauindustrie durch und verpflichtete alle Kreisgerichte, das Untersuchungsmaterial mit allen Baubetrieben und den entsprechenden Gewerkschaftsleitungen auszuwerten. Als Schlußfolgerung aus den Untersuchungen übermittelte das Bezirksgericht den zuständigen staatlichen Organen eine Reihe von Empfehlungen, die insbesondere eine bessere Qualifizierung der in der Bauindustrie beschäftigten Werktätigen, eine Erhöhung des Niveaus der Jugend- und Kulturarbeit sowie die Gewährleistung von Sicherheit ,.■ und Ordnung auf den Baustellen zum Inhalt hatten. Dazu seien bereits von verschiedenen Betrieben geeignete Maßnahmen ergriffen worden. So wurde z. B. auf einigen Baustellen die Zahlung der Mehrlohnprämie von der Gewährleistung der Ordung und Sicherheit abhängig gemacht. Generalstaatsanwalt Teuber (Groß-Berlin) betonte, daß die Eigenverantwortung der Betriebsleiter ungenügend entwickelt sei. Die stärkere Eigenverantwortung sei aber notwendig, um in den Betrieben begünstigende Bedingungen für Gesetzesverletzungen wirksam zu beseitigen. Zur Überwindung der im Bauwesen auftretenden Kriminalität sei eine stärkere Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen notwendig. Ein gutes Beispiel sei die Festlegung des Magistrats von Groß-Berlin, daß im Zusammenhang mit dem Bericht dss Generalstaatsanwalts über die Entwicklung der Kriminalität in Berlin auch der für Bauwesen verantwortliche Stadtrat berichten muß, wie durch die Leitungen der Betriebe Lohnbetrügereien, Materialentwendungen und andere Formen der Vergeudung von Volkseigentum im Bauwesen zurückgedrängt worden sind. Teuber kritisierte, daß die Untersuchungen des Obersten Gerichts in Berlin ohne Beteiligung der Berliner Rechtspflegeorgane durchgeführt worden seien. Das trage nicht zur Stärkung ihrer Verantwortlichkeit bei. Das dem Plenum des Obersten Gerichts vorgelegte Material erfasse auch nicht alle Erscheinungsformen der Kriminalität im Bauwesen. So müsse man sich oft mit komplizierten Fragen der gleitenden Projektierung und der Arbeit mit Materialverbrauchsnormen, insbesondere bei Werterhaltungen, beschäftigen. Am Beispiel der Untersuchungen über die Kriminalität im Bauwesen wies Richter Wittenbeck (Oberstes Gericht) nach, wie die Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane verbessert werden kann. Der Übergang zur sachkundigen und konkreten Leitung der Rechtsprechung erfordere, daß neue Formen und Methoden in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane herausgearbeitet werden. Die operative Anleitung durch die Senate des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte müsse sinnvoll mit der eigenen Rechtsprechung verbunden werden. Dabei müsse der Senat in zwei Richtungen umfassend tätig werden: im Hinblick auf die richtige und einheitliche Anleitung der nachgeordneten Gerichte auf dem jeweiligen Sachgebiet des Senats und im Hinblick auf die Verbesserung der Leitungstätigkeit anderer Staats- und Wirtschaftsorgane sowie gesellschaftlicher Organisationen. Dabei müsse ein Senat vielfältige Methoden anwenden, wie operative Analysen, Beratungen mit den Richtern der nachgeordneten Gerichte an Ort und Stelle, Konsultationen mit Experten, sachkundigen Bürgern und Kollektiven, Arbeit mit der Statistik und Auswertung der Untersuchungsergebnisse anderer staatlicher Organe. Auch die Teilnahme an Beratungen der Präsidien und Plenen der Bezirksgerichte, an Dienstbesprechungen usw. trage zu einer besseren Anleitung durch den Senat und zu einer ständigen engen Verbindung zu den Richtern der nachgeordneten Gerichte bei. Nachdem bereits Bezirksgerichtsdirektor Keil in seinem Diskussionsbeitrag den Vorschlag gemacht hatte, bei künftigen Untersuchungen auch die zivil- und arbeitsrechtlichen Konflikte in dem jeweiligen Wirtschaftsr zweig mit zu analysieren, um so zu einer komplexen Untersuchung der Wirkungsweise des sozialistischen Rechts zu kommen, legten drei Richter des Obersten Gerichts die Erfahrungen der Senate für Zivil- und Arbeitsrecht dar. Oberrichter Reinwarth, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts, führte aus, daß aus dem Wirtschaftszweig Bauwesen an die Zivilgerichte mitunter komplizierte Streitfragen herangetragen werden, deren Behandlung aber oft nicht das Neue in der Entwicklung der sozialistischen Ökonomik erkennen läßt. Nicht selten entstehen dann volkswirtschaftliche Schäden. Meist gehe es um die Abänderung oder Aufhebung langfristiger Verträge, die Miet- oder Pachtverhältnisse betreffen, deren Gegenstand bewegliche Grundmittel Baumaschinen und ähnliche Gerätschaften sind. In der Regel werde die Aufhebung oder Abänderung dieser Verträge damit begründet, 326;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 326 (NJ DDR 1964, S. 326) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 326 (NJ DDR 1964, S. 326)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche weger. geseilschaftsschädlicher Handlungen, Auch für die Unter-suchungsarboit Staatssicherheit gilt deshalb: Wie in allen Ermittlungsverfahren, gilt gegenüber Jugendlichen besonders, daß wir die Persönlichkeits-entwicklung aufmerksam aufklären.

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