Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 324 (NJ DDR 1964, S. 324); schaftlichen Wirksamkeit vorliegt, ob den statistischen Zahlen der richtige Inhalt entspricht. In dem angeführten Bericht über Oschatz wird als Ursache die unbedingten Verurteilung angeführt: „Wir sind unsicher geworden.“ In dieser Bemerkung steckt ein für die Leitung der Rechtsprechung sehr interessantes Problem. Das Oberste Gericht hat den im Jahre 1963 zeitweise begangenen Weg, durch anleitende Dokumente gewissermaßen ein umfassendes System schriftlicher Anleitung zu schaffen (durch Richtlinien, Beschlüsse, Hinweise), aufgegeben. Natürlich wird es auch in Zukunft derartige anleitende Dokumente geben. Aber sie können nicht die Hauptform der Leitung sein. Deshalb hat das letzte Plenum des Obersten Gerichts am 6. Mai 1964 auch die Richtlinien Nr. 12 und 13 ersatzlos aufgehoben, weil sie mit der gesellschaftlichen Entwicklung seit dem Staatsratserlaß nicht mehr übereinstimmten. Wir sehen die Hauptmethode der Leitung neben der anleitenden Rechtsprechung gegenwärtig darin, die Grundfragen der Arbeit der Rechtspflegeorgane herauszuarbeiten, wie: die Sicherung richtiger, gesellschaftlich wirksamer Entscheidungen; die Nutzung der wachsenden gesellschaftlichen Möglichkeiten zur Erziehung der Rechtsverletzer; die Aufdeckung der im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen festgestellen Hemmnisse und Mängel in den verschiedenen Lebensbereichen und ihre Überwindung. Mit der Erkenntnis dieser Grundfragen und einer richtigen Einschätzung unserer gesellschaftlichen Entwicklung werden die Richter die Sicherheit gewinnen, auf Grund einer exakten Analyse richtig zu entscheiden Die Qualifizierung, um diesen Denkprozeß zu einem richtigen Ergebnis zu führen, ist die wichtigste Grundlage für die richterliche Unabhängigkeit, die vom Staatsratserlaß besonders hervorgehoben wird. Mehr als ein Jahr ist seit der Verabschiedung des Erlasses vergangen. In dieser Zeit wurden wichtige Erfahrungen gesammelt. Jetzt kommt es darauf an, die besten Erfahrungen als allgemeine Methode durchzusetzen, um eine höhere Qualität bei der Durchführung des Staatsratserlasses zu erreichen. Was in diesem Artikel an einem wichtigen Problem dargelegt wurde, gilt für die ganze Breite der Verwirklichung des sozialistischen Rechts: Es geht um einen maximalen Beitrag zur sozialistischen Erziehung der Menschen, zur Durchsetzung der ökonomischen Gesetze, zur Festigung der Gesetzlichkeit. Plenum des Obersten Gerichts über die Bekämpfung der Kriminalität im Bauwesen Die erste Beratung des Plenums des Obersten Gerichts am 6. Mai 1964 war einem bedeutsamen Thema gewidmet: der Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit bei der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen im Wirtschaftszweig Bauwesen. Der Beratung lag ein schriftlicher Bericht zugrunde, der die wesentlichen Ergebnisse und Schlußfolgerungen einer mehrmonatigen gemeinsamen Untersuchung der Inspektionsgruppe und des 2. Strafsenats des Obersten Gerichts enthielt. Die Bedeutung der Plenartagung wurde dadurch unterstrichen, daß an ihr der Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates, Dr. Heinrich Homann, leitende Mitarbeiter des Generalstaatsanwalts der DDR, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Bauwesen, die Staatsanwälte der Bezirke sowie Wirtschaftsund Gewerkschaftsfunktionäre aus der Bauindustrie teilnahmen. ♦ Die Tagung wurde mit zwei Referaten eingeleitet: Oberrichter Etzold. Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des 2. Strafsenats des Obersten Gerichts, legte die Hauptprobleme der Untersuchung und ihre wesentlichen Ergebnisse dar; Oberrichter Neumann, Mitglied des Präsidiums und Leiter der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts, behandelte die wichtigsten methodischen Fragen der Untersuchung1. Etzold ging davon aus, daß das Bauwesen innerhalb unserer Volkswirtschaft eine Schlüsselstellung einnimmt und in entscheidendem Maße das Entwicklungstempo aller Wirtschaftszweige beeinflußt. Die Erfolge beim umfassenden Aufbau des Sozialismus hängen deshalb zu einem wesentlichen Teil mit davon ab, wie es die Werktätigen im Bauwesen verstehen, die Gebäude und Anlagen für die Industrie, das Verkehrswesen und die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbedarf der Bevölkerung schneller, besser und billiger zu bauen und die Investitionen mit dem höchsten ökonomischen Nutzeffekt durchzuführen. Mit der konsequenten Durch- l Auszüge aus dem Referat Neumanns sind als Anlage 1 zu diesem Bericht veröffentlicht. Setzung des Beschlusses des Ministerrates über die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen vom 14. Juni 1963 (GBl. II S. 437) werden die Voraussetzungen geschaffen, um unter Ausnutzung der neuesten Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik die Arbeitsproduktivität zu steigern, die Selbstkosten systematisch zu senken und die Qualität der Bauwerke zu erhöhen. Zu den Hemmnissen,, die der Erfüllung dieser Aufgabenstellung im Bauwesen entgegenstehen, zählen in nicht geringem Maße strafbare Handlungen, wobei diese im Jahre 1963 im Bauwesen im Gegensatz zu anderen Gebieten anstiegen (192 % im Vergleich zu 1960). In den Untersuchungen wurden folgende typische Erscheinungsformen der Kriminalität festgestellt: 1. Diebstahl und Vergetidung von Baustoffen und Baumaterialien sowie Entwendung von Werkzeugen, Maschinen usw.; 2. Lohn-, Rechnungs- und Leistungsbetrügereien; z. T. in Verbindung mit Preismanipulationen; 3. schuldhafte Verletzungen der gesetzlich festgelegten Güte- und Lieferbedingungen bei der Bauausführung und Herstellung von Bauelementen sowie die Verletzung anerkannter Regeln der Baukunst; 4. Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen in den Bau- und Montagebetrieben2. Diese Straftaten wurden durch eine Vielzahl von Bedingungen begünstigt, so durch ungenügende Kontrolle und Wachsamkeit auf den Baustellen, durch mangelhafte Rechnungsführung, durch Vernachlässigung der Ordnung und Sicherheit sowie durch eine ungenügende politisch-ideologische Erziehungsarbeit auf den Baustellen. Die Tätigkeit der Organe der Rechtspflege muß deshalb mit dazu beitragen, daß alle Staats- und Wirt- 2 vgl. dazu die Beiträge von Holtzbecher/Pompoes, „Ursachen und begünstigende Bedingungen der Kriminalität im Bauwesen“, NJ 1964 S, 133 ff.; Bemdt/Schreiter, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung im Bauwesen erhöhen!“, NJ 1964 S. 137 fr.: Etzold/WittenbeA, „Die Leitungstätigkeit der Senate des Obersten Gerichts auf dem Gebiet des Strafrechts“, NJ 1964 S. 162 ff. 324;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 324 (NJ DDR 1964, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 324 (NJ DDR 1964, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten folgende Maßnahmen zu planen: Maßnahmen der personellen und materiellen Ergänzung die Entfaltung von Operativstäben reorganisatorische Maßnahmen in den Unterstellungsverhältnissen. Die Führungs- und Organisationsstruktur Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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