Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 321 (NJ DDR 1964, S. 321); NUMMER 11 JAHRGANG 18 BERLIN 1964 1. JUNIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Dr. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Größere Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren Am Beispiel einer Berichterstattung des Kreisgerichtsdirektors vor dem Kreistag Oschatz wurde kürzlich in Sozialistische Demokratie“ vom 24. April 1964 (S. 11) dargelegt, welche Bedeutung die Leitung der Rechtsprechung für die Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege in der täglichen Praxis der Gerichte hat. Dieser Feststellung muß man zustimmen. Es ist eine gesetzmäßige Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, daß in allen Bereichen eine wissenschaftliche Führungstätigkeit erforderlich ist, um die Aufgaben in der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus lösen zu können. Die Grundsätze einer solchen Tätigkeit, wie sie auf der Wirtschaftskonferenz und dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED herausgearbeitet wurden, gelten auch für die Rechtspflegeorgane. Ihre spezifischen Aufgaben in dieser Etappe, die im Programm des Sozialismus und im Staatsratserlaß festgelegt sind, können nur mit wissenschaftlichen Leitungsmethoden gelöst werden. Das gilt bei der Durchsetzung des Staatsratserlasses für die Rechtspflegeorgane ebenso wie für die örtlichen Organe der Staatsmacht. Mit den alten Methoden können wir angesichts des insgesamt niedrigen Standes der Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik keine weiteren gesellschaftlichen Ergebnisse im Kampf gegen diese den sozialistischen Aufbau -hemmende Erscheinung erzielen. Deshalb hat die Entgegennahme von Rechenschaftsberichten der Gerichte vor den Volksvertretungen nur dann Wert, wenn sie gründlich in den Ständigen Kommissionen (nicht nur in der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz) vorbereitet werden, wenn eine tiefgründige Beratung der Probleme erfolgt und wenn kontrollierbare Schlußfolgerungen für alle Staats- und Wirtschaftsorgane des Bereichs gezogen werden. Die Erstattung eines Berichts unter Zeitdruck, mit eingeschränkter Diskussion und im Rahmen einer überlasteten Tagesordnung entspricht nicht mehr den Anforderungen, die wir an eine Behandlung der Probleme des sozialistischen Rechts in den Volksvertretungen stellen müssen. Bei den Bezirkstagssitzungen zur Richterwahl im Januar 1964 wurden gute Erfahrungen gesammelt. Aber trotzdem zeigten sich Mängel in der Durchführung, wie z. B. im Bezirkstag Gera, wo aus Zeitmangel der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks für Inneres in der Diskussion nicht mehr zu Wort kam. Es ist eine gemeinsame Aufgabe der Rechtspflegeorgane und der örtlichen Organe, die Beratungen der Volksvertretungen über die Verwirklichung des sozialistischen Rechts mit maximaler Wirksamkeit durchzuführen. In dem bereits zitierten Bericht über Oschatz ist von einem Rückgang der Strafen ohne Freiheitsentzug und der Übergaben von Strafsachen an die Konfliktkommissionen sowie von einer Zunahme der kurzen Frei- heitsstrafen die Rede. Diese Entwicklung wird übrigens zu Recht als negativ eingeschätzt. Gleichzeitig wird die Forderung aufgestellt, ihren Ursachen auf den Grund zu gehen und die ideologischen Wurzeln falscher Urteile zu erforschen. Mit diesen Bemerkungen wird ein Grundproblem unserer gegenwärtigen Gerichtspraxis und ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit aufgeworfen. Zunächst ist festzustellen: Die geschilderte Tendenz gab es nicht nur in Oschatz. Sie hatte im zweiten Halbjahr 1963 vielmehr allgemeine Bedeutung. Ihr liegen eine Reihe von Ursachen zugrunde. Dazu gehörten Mißverständnisse über den richtigen, aber in seiner Durchführung nicht genügend kontrollierten Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963 (NJ 1963 S. 538 ff ). Sie zeigten sich sowohl in mangelhaften Tatbestandsfeststellungen und einigen überspitzten Bestrafungen bei Sexualdelikten als auch in einer undifferenzierten Ausdehnung der Grundsätze des Beschlusses auf Fälle des § 183 StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) und leichte Körperverletzungen. Ein weiteres Problem stellten die Rückfalltäter dar. Auf Grund einer von den zentralen Justizorganen ausgehenden Anleitung wurden auch im Falle kleinerer und längere Zeit zurückliegender Strafen bei kleinen Delikten unbedingte Freiheitsstrafen verhängt. Das war auch in dem geschilderten Beispiel im Kreis Oschatz der Fall. Noch auf dem 3. Plenum des Obersten Gerichts im November 1963 verteidigte der Direktor des Bezirksgerichts Leipzig unwidersprochen das Ansteigen der kurzen Freiheitsstrafen mit der Zahl der Rückfalltäter. Auch auf diesem Gebiet wurden die Grundsätze einer sorgfältigen Differenzierung außer acht gelassen. Ich möchte mich auf diese Hinweise beschränken, die zwar nicht erschöpfend sind, aber die Problematik genügend kennzeichnen. Inzwischen sind diese Mängel erkannt worden, und die fehlerhalte Tendenz hat aufgehört zu wirken. Seit März 1964 steigen die Übergaben an die Konfliktkommissionen und die bedingten Verurteilungen, während die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen abnehmen. Am langsamsten vollzieht sich diese Veränderung in den Bezirken Neubrandenburg und Karl-Marx-Stadt. Ist damit das Problem für die Justizorgane, für die übrigen Staats- und Wirtschaftsorgane gelöst? Um diese Frage beantworten zu können, muß man ein Wort über den Nutzen der Statistik sagen. Wir messen der Kriminalitäts- und Gerichtsstatistik als Hilfsmittel der Leitungstätigkeit eine große Bedeutung bei. Sie muß zwar noch aussagekräftiger gestaltet werden; aber sie ist bereits jetzt in der Lage, den Direktoren der Bezirks- und ' Kreisgerichte und den 321;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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