Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 313 (NJ DDR 1964, S. 313); In der zweiten Kommission, deren Arbeitsgegenstand die juristischen Aspekte der Abrüstung und der Verteidigung gegen Aggression war, wurden Maßnahmen zur Kodifizierung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz, zur Verwirklichung der Abrüstung, zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen sowie anderer Teilabrüstungsabkommen vorgeschlagen. In der dritten Kommission wurden im wesentlichen die Probleme der Souveränität, des Interventionsverbots und der Militärstützpunkte auf fremdem Territorium behandelt. In dieser Kommission sprachen die Vertreter Argentiniens, Bulgariens, der UdSSR und Ungarns zu allgemeinen theoretischen Fragen der Souveränität und des Interventionsverbots. Der Vertreter Angolas protestierte gegen die portugiesischen Militärstützpunkte in Angola, und der Delegierte Kubas analysierte den rechtswidrigen Status des amerikanischen Militärstützpunktes Guantanamo. Der Vertreter der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands erläuterte an Hand des Siebenpunkteplans und des Passierscheinabkommens zwischen der DDR und Westberlin die Situation in Deutschland und die Politik der DDR. Die vierte Kommission, die sich mit den Problemen der internationalen Zusammenarbeit auf ökonomischem Gebiet beschäftigte, sprach sich eindeutig gegen Diskriminierungen auf wirtschaftlichem Gebiet und für Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils aus. Sie nahm ferner einen informatorischen Bericht des DDR-Vertreters über die rechtswidrige Praxis der westdeutschen Monopole auf diesem Gebiet entgegen. Gegenstand der Untersuchung der fünften Kommission war die Verletzung der Menschenrechte in Spanien, Portugal, Südafrika und insbesondere in Westdeutschland. Mehrere Delegierte, z. B. aus Österreich und Polen, riefen dazu auf, die von der westdeutschen Regierung geplante Verjährung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen nicht zuzulassen. Die Delegierten der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten berichteten in der sechsten Kommission über die Mitwirkung der Bürger an der Ausübung der Generalresolution des VIII. Der VIII. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, der in Budapest vom 31. März bis zum 5. April 1964 unter Teilnahme von 400 Juristen, Professoren, Richtern und anderen Praktikern des Rechts, aus 64 verschiedenen Ländern stattfand, hat zum Abschluß seiner Arbeit folgende Resolution angenommen: I. Der Kongreß hält unter den gegenwärtigen Umständen einen Beitrag der Juristen im Kampf der Völker für die Verteidigung des Friedens, gegen den Imperialismus, den Kolonialismus und für die Unabhängigkeit der Völker und die Verteidigung der grundlegenden Menschenrechte und öffentlichen Freiheiten für unerläßlich. Es ist die erste Aufgabe der Juristen, sich gegen unzulässige Verletzungen des Völkerrechts zu wenden, wie sie gegenwärtig beispielsweise in Südvietnam, wo entgegen den in Genf Unterzeichneten Verträgen eine bewaffnete Aggression gegen die Freiheit, die Unabhängigkeit und die Einheit des vietnamesischen Volkes geführt wird, und allgemein überall dort begangen werden, wo man unter Bruch der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen auf Gewalt oder Androhung von Gewalt zurückgreift, um das Recht der Völker auf Selbstbestimmung zu beschränken. In diesem Zusammenhang weisen die demokratischen Juristen auf die Gefahren hin, die sich für die Souveränität eines Staates durch die Errichtung von aus- Rechtspflege. Sie zeigten damit insbesondere den Vertretern der jungen Nationalstaaten an zahlreichen Beispielen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um eine Demokratisierung der Rechtspflege zu erreichen. Die wichtigsten Festlegungen, die in den Kommissionen getroffen wurden, wurden in die vom Kongreß beschlossene „Generalresolution“ aufgenommen6. * Der VIII. Kongreß der IVDJ schloß mit der Wahl der leitenden Organe. Präsident wurde wiederum Prof. Pierre Cot, Generalsekretär wiederum Joe Nordmann. Dr. Heinrich Toeplitz wurde als Vertreter der DDR in das Sekretariat der IVDJ gewählt Der VIII. Kongreß der IVDJ kann als ein wichtiger Erfolg für die Weltfriedensbewegung und für die Rolle des Rechts im Kampf um die Sicherung des Friedens eingeschätzt werden, weil die überwältigende Mehrheit der progressiven Juristen aus aller Welt Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts beschlossen haben und damit weitere Garantien zum Schutze des Friedens im Interesse aller Völker geschaffen wurden, weil die progressiven Juristen aus aller Welt einig und solidarisch sind im Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte gegen imperialistische Unterdrük-kung und Willkür, weil den Juristen aus den jungen, bereits unabhängigen wie auch um ihre Unabhängigkeit kämpfenden Ländern gezeigt wurde, daß die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und die allgemeine und vollständige Abrüstung wirksame Garantien für den Erfolg ihres Kampfes darstellen, weil den Versuchen der Spaltung der IVDJ eine eindeutige Abfuhr erteilt wurde. Die Juristen der DDR werden durch ihre berufliche Tätigkeit zur Vervollkommnung ynserer sozialistischen Rechtspflege und durch ihre Aktivität in der VDJD dazu beitragen, sich einen würdigen Platz in den Reihen der fortschrittlichen Juristen der Welt zu bewahren. 6 Die Resolution ist nachstehend veröffentlicht. Kongresses der IVDJ ländischen Militärstützpunkten auf seinem Territorium stets ergeben wie in Guantanamo und an vielen anderen Orten der Welt oder durch die Verwendung eines Teiles seines Territoriums durch einen anderen Staat wie in Westberlin oder in Panama. Eine weitere Aufgabe der Juristen der ganzen Welt besteht darin, die gegen die grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Freiheiten geführten Angriffe vor der Öffentlichkeit aufzuzeigen und gegen sie vor den Gerichten der betreffenden Länder vorzugehen. Sie haben die Verpflichtung, die Opfer von Willkür zu beschützen und zu verteidigen einer Willkür, die sich oft unter dem Mantel ungerechter Gesetze verbirgt, welche den Gesetzen der Menschlichkeit und den Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widersprechen. II. Im Verlauf seiner Arbeit in den Kommissionen hat der Kongreß sich dem Studium der Probleme gewidmet, die durch die Entwicklung des internationalen Lebens und den Kampf der Völker für ihre Befreiung und ihre wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit vor den Juristen stehen. Indem er sich auf die Anwendung der 1961 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Resolution über die Gewährung der Unabhängigkeit für die kolonialen Länder beruft, fordert der Kongreß die vollständige und endgültige Liquidierung des Kolonialismus sowohl in den Ländern, wo er sich in 313;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 313 (NJ DDR 1964, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 313 (NJ DDR 1964, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen solche Maßnahmen einzuleiten, die verhindern, daß diese Konzentrationen zu Ausgangspunkten strafbarer Handlungen Jugendlicher werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X