Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 312

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 312 (NJ DDR 1964, S. 312); Wendigkeit zum Abschluß eines Friedensvertrages begründenden Ergebnisse dieser Konferenz fanden ein starkes internationales Echo. Sowohl in Europa wie auch in Lateinamerika (z. B. vor den Professoren und Studenten dpr Universitäten von Rio de Janeiro, Lima und Cuzco)'haben Vertreter der IVDJ Vorträge über die Lösung der Westberlin-Frage gehalten. Im Zusammenhang mit der revanchistischen und militaristischen Entwicklung in Westdeutschland hat die IVDJ seit Jahren nachdrücklich auf die völkerrechtswidrige Weiterverwendung der durch schwere Kriegsund Menschlichkeitsverbrechen belasteten Nazijuristen im Staats- und Justizdienst der Bundesrepublik hingewiesen. So wurde auf dem VII. Kongreß der IVDJ u. a. die Bildung einer Internationalen Juristenkommission zur Untersuchung dieser juristischen Probleme beschlossen, der z. Z. Juristen aus 14 Ländern angehören4. Diese Kommission ist regelmäßig zusammengetreten. Sie hat durch ihre Forschungen, ihre Veröffentlichungen sowie durch ihre Vorstellungen beim Bundesjustizminister in. Bonn in großem Maße dazu-beigetragen, den Rücktritt des Generalbundesanwalts Fränkel und anderer belasteter ehemaliger Nazibeamter durchzusetzen. Weiterhin hat die IVDJ seit Jahren mit großer Besorgnis auf das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands hingewiesen. Auf Initiative der IVDJ hat eine internationale Untersuchungskommission, die sich aus namhaften Juristen zusammensetzte, den Verbots-prozeß gegen die KPD analysiert und dabei festgestellt, daß das Verbot die Grundsätze der Vereinigungsfrei ' heit und die interalliierten Abkommen über Deutschland verletzt und daher ungesetzlich ist. In Würdigung der Tatsache, daß die Wiederherstellung der Legalität der KPD eine Schlußfolgerung aus der Rechtswidrigkeit ihres Verbotes ist und daß die Zahl derjenigen Bürger in der Bundesrepublik wächst, die auf die Unhaltbarkeit des Verbots der KPD hinweisen, erklärt die IVDJ ihre Bereitschaft, sich im internationalen Maßstab für die Wiederherstellung der Legalität der KPD verstärkt einzusetzen. Schließlich wird im Rechenschaftsbericht die Verletzung der Menschenrechte in zahlreichen kapitalistischen Ländern, wie in Spanien, Portugal, Westdeutschland, den USA u. a., angeprangert. Die Verfolgungen der Gegner der Wiederaufrüstung und des kalten Krieges, der Antifaschisten, Gewerkschafter, Kommunisten, Pazifisten und Persönlichkeiten der Kirche werden verurteilt, und es wird die Forderung nach einer Amnestie für diese politisch Verfolgten erhoben. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit der IVDJ machen sichtbar, welche weiteren Aufgaben vor dieser internationalen Organisation der Juristen stehen. Es müssen neue Formen und Normen zur Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und zur Verwirklichung der Abrüstung im Interesse der Erhaltung des Friedens und der Unterstützung der nationalen Befreiungsbewegung in den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas entwickelt werden. Die demokratischen Juristen aller Länder müssen gegen Diskriminierung und Rechtsverletzungen in den internationalen wirtschaftlichen Beziehungen auftreten und den Schutz der demokratischen Rechte und Freiheiten gewährleisten. * Die überwältigende Mehrheit der Kongreßteilnehmer leistete eine ernsthafte, verantwortungsbewußte Arbeit, um eine wissenschaftliche, den Interessen aller Völker dienende Behandlung zu garantieren. Jedoch versuch- 4 Vgl. Baur, „Internationale Juristenkommission zur Untersuchung der Wiederverwendung ehemaliger Nazirichter in Westdeutschland gebildet“, NJ 1961 S. 400 a; „Internationale Juristen protestieren gegen die Weiterverwendung von Nazi- juristen in Westdeutschland“, NJ 1962 S. 408 f. ten sowohl bei der Vorbereitung wie im Verlauf des Kongresses gewisse Kräfte, dem Kongreß eine Konzeption aufzuzwingen, die von einer völlig einseitigen, auf den falschen Auffassungen der Führer der Kommunistischen Partei Chinas beruhenden Einschätzung der gegenwärtigen internationalen Situation und entsprechenden fehlerhaften Schlußfolgerung ausging, oder anderenfalls die Durchführung des Kongresses zu verhindern. Die chinesische Gesellschaft für Staats- und Rechtswissenschaft unterbreitete dem Sekretariat der IVDJ einen Gegenentwurf zur Tagesordnung, der unter Verletzung der Interessen der Weltfriedensbewegung und unter Mißachtung der Beschlüsse und Erklärungen der kommunistischen und Arbeiterparteien von einer falschen Einschätzung des Charakters unserer Epoche-ausging und offensichtlich dazu dienen sollte, von den entscheidenden Problemen der friedlichen Koexistenz und der Abrüstung sowie ihrer Bedeutung für den Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus abzulenken. In einer Abstimmung im Rat der IVDJ wurde die Konzeption des Sekretariats der IVDJ für die Tagesordnung des VIII. Kongresses jedoch mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Auch auf der ersten Plenarsitzung des Kongresses versuchten die Vertreter der chinesischen Juristenorganisation, den Kongreß daran zu hindern, mit seiner Arbeit zu beginnen. Die Einmütigkeit des Kongresses, einschließlich der Delegierten der jungen Nationalstaaten, zwang sie jedoch, ihre Geschäftsordnungsdebatten aufzugeben. Daraufhin begannen sie, die Politik der friedlichen Koexistenz und der Abrüstung zu diffamieren, sie zu einer Politik der Begünstigung des Imperialismus zu verfälschen und ihre Verfechter als Kapitulanten vor dem USA-Imperialismus zu verleumden. Es ist der Sachlichkeit der sowjetischen Delegierten und der übrigen Kongreßteilnehmer zu verdanken, daß sie sich nicht provozieren ließen und damit die Voraussetzung schufen, daß die Arbeiten des Kongresses erfolgreich beendet werden konnten. Der Leiter der Delegation der DDR, Präsident Dr. Heinrich Toeplitz,, legte in einer eindrucksvollen Rede den Kongreßteilnehmern dar, wie die DDR auf der Grundlage der friedlichen Koexistenz gegen die aggressiven und revanchistischen Kräfte des deutschen Imperialismus kämpft und wie die Sowjetunion und andere sozialistische Staaten den Völkern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas durch Taten helfen, den Weg zu ökonomischer Unabhängigkeit erfolgreich zu beschreiten5 6. Auf der Grundlage der Diskussion im Plenum wurden die Beratungen in mehreren Kommissionen fortgesetzt, die entsprechend den Problemkreisen der Tagesordnung gebildet worden waren. Die neun Mitglieder unserer Delegation haben in allen sechs Kommissionen aktiv mitgearbeitet und zu den jeweiligen Problemen das Wort ergriffen. Die erste Kommission, die sich mit den juristischen Aspekten des Kampfes gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus beschäftigte, gelangte zu dem Ergebnis, daß ein entscheidendes Instrument des Imperialismus zur Unterdrückung der nationalen Befreiungsbewegung das von ihm geschaffene militärische Paktsystem ist. Zur Durchsetzung des Rechts der Nationen auf Selbstbestimmung müssen deshalb die Militärpaktsysteme als Stützen imperialistischer Gewaltpolitik beseitigt werden. Der Weg dazu ist die allgemeine und vollständige Abrüstung. Der Kampf gegen Imperialismus und Kolonialismus wird in dem Maße erfolgreich sein, wie es gelingt, dem Imperialismus durch verrfünftige Lösungen schrittweise die Waffen aus der Hand zu schlagen. 6 Auszüge aus dem Diskussionsbeitrag von Dr. Toeplitz sind nachstehend veröffentlicht. 312;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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