Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 298

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 298 (NJ DDR 1964, S. 298); Die Anleitung durch das Bezirksgericht verbessern! Dem Bezirksgericht sind die angeführten Probleme der Rechtsprechung bekannt. Bisher beschränkte es sich jedoch auf die Korrektur einzelner Entscheidungen. Die bezirksgerichtlichen Urteile sind zwar geeignet, das betreffende Gericht sachkundig anzuleiten. Da es jedoch nur wenige Entscheidungen sind und diese nur dem betroffenen Kreisgericht bekannt werden, kann von einer zielstrebigen Anleitung aller Gerichte noch nicht gesprochen werden. Gute Beispiele aus der Rechtsprechung z. B. des Kreisgerichts, Ilmenau sind dem Senat nicht bekannt, da gegen die Entscheidungen keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Herbeiführung der notwendigen Veränderungen in der Arbeitsweise des Bezirksgerichts wird u. a. auch davon ab-hängen, wie die Verbindung zu den Kreisgerichten enger gestaltet wird (insbesondere durch die Mitglieder des Präsidiums), wie die Senate es verstehen, sich einen ständigen Überblick über die Tätigkeit der Kreisge- richte auf dem betreffenden Sachgebiet zu verschaffen, und wie die Inspektionsgruppe als Organ dear Präsidiums bei der Leitung der Rechtsprechung voll wirksam wird4 *. Zur Überwindung der in der Rechtsprechung vorhandenen Mängel wird der für Verkehrssachen zuständige Senat, der künftig eng mit der Ständigen Kommission für Verkehr des Bezirkstages Zusammenarbeiten wird, Schlußfolgerungen zur Verallgemeinerung der positiven Erfahrungen bei der Einbeziehung der Werktätigen in die Bekämpfung der Verkehrskriminalität ziehen, die mit den Verkehrssachen bearbeitenden Richtern der Kreisgerichte ausgewertet werden. Es ist ferner festgelegt, daß diese Richter auf dem erwähnten Gebiet an einer systematischen Qualifizierung (unter Beteiligung von Experten der Verkehrspolizei) teilnehmen. 4 Vgl. dazu auch Etzold Wittenheck, „Die Leitungstätigkeit der Senate des Obersten Gerichts auf dem Gebiete des Strafrechts“, NJ 1964 S. 162. Zur Qiskussiou Dr. GERHARD STILLER, Dozent am Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen- Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftaten in der DDR und ihre Bekämpfung In den Lehrheften der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität für das Fernstudium ist eine Lektion über Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftaten in der DDR und ihre Bekämpfung veröffentlicht, die Dr. M a n e c k e, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig, ausgearbeitet hat*. Seit dem Abschluß der Arbeit an diesem Lehrmaterial sind jedoch die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen der Kriminalität und die Verbrechensvorbeugung, wenn auch in vielem voneinander abweichend, in Einzelarbeiten bereits weiterentwickelt worden1. Deshalb ist es notwendig, das Lehrmaterial in einigen wesentlichen Punkten zu ergänzen und gleichzeitig einigen falschen Thesen zu widersprechen, die die Praxis der Rechtspflegeorgane falsch orientieren könnten. Der nachstehende Beitrag hat zugleich zum Ziel, die Diskussion zum Problem der Ursachen der Kriminalität und der einzelnen Straftat weiter anzuregen und den Praktikern zu ermöglichen, die verschiedenen theoretischen Erkenntnisse auf ihre praktische Wirksamkeit hin zu überprüfen. Kriminalität in der DDR als gesellschaftliche Gesamterscheinung noch nicht grundsätzlich vermeidbar In der Lektion wird zuerst die Notwendigkeit der Beseitigung der Ursachen der Kriminalität behandelt. Manecke geht es dabei darum, die objektive Gesetz- * Lehrhefte für das Fernstudium, X. Lehrgang, Strafrecht der DDR, Allgemeiner Teil, Heft 1, herausgegeben von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Dezember 1963. 1 Vgl. z. B. Luther/Feix, Die Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität in der DDR, Berlin 1963; „Probleme der Kriminalitätsforschung und Verbrechensvorbeugung in der CSSR“ in: Aktuelle Beiträge zur Staats- und Rechtswissenschaft aus den sozialistischen Bruderländern, Heft 4, herausgegeben vom Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DASR, Babelsberg 1963; Buchholz, „Zum Begriff der Ursachen und Bedingungen der Straftaten in der DDR“, NJ 1963 S. 270; Stiller, „Zur Methodologie der Erforschung der Kriminalität und der Verbrechensvorbeugung“, Staat und Recht 1963, Heft 10, S. 1686; Mannschatz, „Ursachenforschung auf dem Gebiet der Jugendkriminalität und Pädagogik“, NJ 1964 S. 231, sowie die dort angegebene Literatur. mäßigkeit der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität unter den Bedingungen des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR bewußt zu machen und die damit . in Zusammenhang stehenden Probleme zu erklären. Hierbei handelt es sich um ein äußerst bedeutsames ideologisches Problem. Das Bewußtsein, daß die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung unter den neuen Entwicklungsbedingungen schrittweise zurückgedrängt werden kann und muß, hat noch nicht alle Mitarbeiter der Straforgane ergriffen. Das hat zur Folge, daß noch nicht in genügendem Maße die Wurzeln der Straftaten aufgedeckt und die gesellschaftlichen Kräfte zu ihrer Überwindung mobilisiert werden. Manecke geht davon aus, daß die sozial-ökonomischen Wurzeln der Kriminalität mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse überwunden sind und deshalb kein Bürger der DDR gesetzmäßig auf den Weg zum Verbrechen getrieben wird. Daraus folgert er, daß die Kriminalität in der DDR grundsätzlich vermeidbar sei2. Diese These ist m. E. falsch. Eine Auseinandersetzung mit ihr ist erforderlich, auch wenn Manecke in seinen weiteren Ausführungen sagt, daß die historischen Bedingungen noch nicht herangereift sind, um die Kriminalität vollständig und endgültig zu beseitigen (S. 94). Manecke kommt zu dieser falschen These offensichtlich deshalb, weil er die Dialektik unserer Entwicklung nicht voll erfaßt, von der Kriminalität ausgeht und die Feststellung aus dem Parteiprogramm der SED, wonach mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR die sozial-ökonomischen und klassenmäßigen Ursachen der Kriminalität im wesentlichen beseitigt sind, aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang reißt. Die falsche These wird gewissermaßen durch Deduktion aus Leitsätzen gewonnen. Erst die Analyse unseres konkreten Entwicklungsstandes, wie sie in den Dokumenten des VI. Parteitages und den nachfolgenden Plenen des Zentralkomitees der SED vorgenommen wurde, führt zu der Erkenntnis, 2 vgl. S. 92 des Lehrmaterials; alle weiteren Seitenangaben im Text beziehen sich auf das Lehrmaterial. 20S;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 298 (NJ DDR 1964, S. 298) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 298 (NJ DDR 1964, S. 298)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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