Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 294 (NJ DDR 1964, S. 294); Kritikbeschlusses noch keine völlige Klarheit über die Beseitigung der festgestellten Hemmnisse bei dem dafür verantwortlichen Betrieb bestand. Das Oberste Gericht wertete deshalb das Rechtsmittelverfahren aus und veranlaßte, daß das Staatliche Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse die im Verfahren aufgedeckten Mängel des Kontroll-systems in dem gesamten Bereich beseitigt. Die Kritikpflicbt des Gerichts wird auch nicht dadurch aufgehoben, daß Vertreter der kritisierten Institutionen an der Verhandlung teilnehmen, die Auswertung des Verfahrens bereits mit ihnen erfolgte oder vorgesehen ist oder daß durch das Untersuchungsorgan bzw. den Staatsanwalt Hinweise zur Überwindung der Mängel gegeben worden sind. Auch wenn sich das Gericht im Urteil mit den Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat auseinandergesetzt hat, so wird dadurch der Kritikbeschluß nicht überflüssig. Da sich das Urteil in erster Linie mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten zu beschäftigen hat, sollte in der Begründung des Urteils auf die straftatbegünstigenden Bedingungen nur insoweit eingsgangen werden-, als dies zur richtigen Einschätzung der Straftat notwendig ist. Allerdings erübrigt sich ein derartiger Beschluß dann, wenn die Gesetzesverletzungen und anderen straftalbegünstigenden Umstände, die zu Gesetzesverletzungen geführt haben bzw. führen können, bereits beseitigt worden sind, insbesondere durch das Eingreifen des Staatsanwalts gemäß § 38 StAG7. In derartigen Fallen hätte der Kritikbeschluß lediglich deklaratorische Bedeutung. Typische Mängel durch eine bessere Anleitung der Kreisgerichte überwinden! Viele Gerichte haben in ihrer Tätigkeit dem erweiterten Anwendungsbereich und der inhaltlich vertieften Ausgestaltung der Gerichtskritik Rechnung getragen. Die Pflicht, die Gerichtskritik verstärkt zur Festigung der Gesetzlichkeit anzuwenden, wird indessen noch nicht einheitlich und insgesamt ungenügend erfüllt. Typische Mängel bei der Anwendung der Gerichtskritik sind: 1. Der überwiegende Teil der Kritikbeschlüsse beschäftigt sich mit der Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten und richtet sich gegen Mängel in der Arbeit volkseigener Betriebe. Aber nur eine geringe Anzahl- der Beschlüsse kritisiert Mängel, die unmittelbar im Produktionsprozeß zu überwinden sind, wie beispielsweise Verletzungen des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes. Gegenstand der Kritik ist hauptsächlich die zwar auch auf die Produktion gerichtete Verwaltungstätigkeit der Betriebe (die Arbeit der Buchhaltung, der Kaderabteilung). 7 Vgl. auch Jahn/Altendorf, a. a. O. 2. Die Gerichte erlassen Kritikbeschlüsse, die nicht auf einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts, der Aufdeckung gerade derjenigen straftatbegünstigenden Bedingungen beruhen, die Gegenstand der Kritik sind; die Beschlüsse werden häufig nicht an die richtigen, d. h. für die Beseitigung der festgestellten Mängel verantwortlichen Stellen gerichtet; es wird nicht genügend kontrolliert, ob die mit der Gerichtskritik erstrebten Veränderungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Letzteres ist von besonderer Bedeutung, weil ein Urteil und ein Kritikbeschluß, mögen diese Entscheidungen noch so gut begründet sein, erst dann gesellschaftlich wirksam sind, wenn sie tatsächliche Veränderungen bewirken. 3. Ursächlich für die fehlerhafte und noch zu geringe Anwendung der Gerichtskritik ist, daß die Gerichte sich nicht in dem erforderlichen Maße zur Erhöhung ihrer Sachkunde auf Fachleute, sachkundige Bürger und Kollektive aus Betrieben, Genossenschaften und wissenschaftlichen Institutionen stützen. Weiterhin arbeiten die Gerichte nicht immer schon im Eröffnungsverfahren die gesellschaftliche Zielstellung heraus und unterlassen es, zu prüfen, welche Organe und Werktätigen des betreffenden Bereichs in das Gerichtsverfahren einzubeziehen sind, damit die Verantwortlichkeit für Mängel und Mißstände sowie deren Auswirkungen exakt festgestellt werden können. 4. Noch nicht alle Gerichte haben die Bedeutung der Gerichtskritik als wirkungsvolles Mittel zur Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen verstanden. Da die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftat und die Mobilisierung der gesellschaflicben Kräfte zur Beseitigung der festgestellten Hemmnisse in jedem Strafverfahren unabhängig von der Art und Schwere des Delikts der entscheidende Beitrag der Gerichte zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität ist, ist die Gerichtskritik nicht nur in Verfahren von besonderer Bedeutung anzuwenden, sondern auch bei geringfügigen Straftaten. Die anleitende Tätigkeit der Bezirksgerichte hinsichtlich der Arbeit mit der Gerichtskritik muß deshalb vor allem auf die Überwindung dieser Mängel in der gerichtlichen Tätigkeit gerichtet sein und die Kreisgerichte auf eine verstärkte Anwendung und auf die Verbesserung der Qualität der Kritikbeschlüsse orientieren. Es ist zu gewährleisten, daß den im § 4 Abs. 4 StPO genannten Stellen stets eine Ausfertigung des Kritikbeschlusses übersandt und die Beseitigung der kritisierten Mängel kontrolliert wird. Die Kontrollpflicht obliegt auch den Gerichten im Rechtsmittelverfahren. Deshalb muß aus der Akte zu ersehen sein, an wen der Kritikbeschluß ergangen ist bzw. welche anderen Organe davon informiert wurden und welche Stellungnahmen vorliegen. Gegebenenfalls sind die Stellungnahmen dem Rechtsmittelgericht nachzureichen. RUDI BIEBL und WERNER STRASBERG, Inspekteure am Obersten Gericht Zur Tätigkeit der Gerichte bei der Bekämpfung von Verkehrsdelikten Die durch Verletzung der Bestimmungen der StVO verursachten Verkehrsunfälle mit Personenschaden, d. h. fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, nehmen unter den als Verkehrskriminalität bezeichneten Straftaten einen zahlenmäßig geringen Raum ein. So lag z. B. im Bezirk Suhl im IV. Quartal 1963 der Anteil soldier Verfahren bei 11,6 Prozent1. Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß diese Tatsache ebenso wie bei anderen Delikten in keinem Fall der Anlaß zu einer etwaigen Unterschätzung sein darf. 1 Diesem Beitrag liegen Untersuchungen der Strafrechtsprechung in Verkehrssachen im Bezirk Suhl zugrunde, die im I. Quartal 1964 von der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts im Aufträge des Präsidiums durchgeführt wurden. Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Transportgefährdung sowie auf Vergehen nach § 49 StVO und § 92 StVZO und umfaßten den Zeitraum des IV. Quartals 1963. '94;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 294 (NJ DDR 1964, S. 294) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 294 (NJ DDR 1964, S. 294)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zur Realisierung der jeweiligen Bearbeitungskonzeption erforderlichenfalls auch relativ langfristig Werbekandidaten aufzuklären und zu beeinflussen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Überprüfbarkeit ihrer gesellschaftlichen Stellung. Werber sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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