Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 291 (NJ DDR 1964, S. 291); Es ist kein Zufall, daß das Jugendgesetz der Volkskammer wenige Tage nach der Fertigstellung des Entwurfs der Grundsätze für die Gestaltung eines einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und kurz nach der 2. Bitterfelder Konferenz zur Bestätigung vorgelegt wird. Jugendkommunique, Jugendgesetz, sozialistisches Bildungssystem und Bitterfelder Konferenz stehen in einem lebendigen Zusammenhang, und sie dienen insgesamt der Formung unserer sozialistischen Menschengemeinschaft und besonders der Jugend. Das neue Jugendgesetz garantiert gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen ohne Unterschied der Weltanschauung und des Glaubens. Es geht um gleiche Rechte für alle Jugendlichen und um Vertrauen und Verantwortung für jeden jungen Bürger. Entscheidend für die Beurteilung jedes Jugendlichen sind seine Leistungen; entscheidend dafür ist, wie er die gegebenen Möglichkeiten nutzt, mit welcher Anstrengung er arbeitet und lernt und sich auf die Aufgabe, Hausherr von morgen zu sein, vorbereitet, wie er dadurch hilft, unsere große geschichtliche Aufgabe zu erfüllen. Der Entwurf des Jugendgesetzes fordert, daß alle Organe der Staatsmacht die allseitige Erziehung, Bildung und Förderung jedes jungen Menschen zu einer geistig und moralisch hochstehenden und körperlich gesunden sozialistischen Persönlichkeit als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachten. Ihnen ist die Aufgabe gestellt, der Jugend bei der Gestaltung eines interessahten und in-“ haltsvollen geistigen, kulturellen und sportlichen Lebens zu helfen. Der Inhalt und Verlauf der öffentlichen Diskussion und die in den letzten Monaten in der staatlichen Jugendpolitik gesammelten Erfahrungen bestätigen die völlige Übereinstimmung des Entwurfs des Jugendgesetzes mit den im Programm des VI. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und im Jugendkommunique des Politbüros dargelegten Grundsätzen. Mehr als 5000 Vorschläge, Stellungnahmen und Hinweise aus allen Schichten der Bevölkerung wurden zum Gesetzentwurf und zur praktischen Durchführung der staatlichen Jugendpolitik unterbreitet. Darin drückt sich aus, wie eng die Jugend und die ältere Generation durch gemeinsame Interessen miteinander verbunden sind und mit welcher Aufmerksamkeit sich die gesamte Gesellschaft den Jugendfragen widmet. Die Jugend hat mit ihrer Initiative, mit ihrem Elan bereits begonnen, das Gesetz zu verwirklichen. Sie hat im Wettbewerb zur Vorbereitung auf das Deutschlandtreffen neue Maßstäbe für die Mitarbeit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens gesetzt. Unsere Regierung schätzt die Leistungen des sozialistischen Jugendverbandes bei der Einbeziehung und Gewinnung der gesamten Jugend sehr hoch ein. Wir haben im Jugendgesetz die Verantwortung der Freien Deutschen Jugend und die Zusammenarbeit mit ihren Leitungen besonders hervorgehoben. Wenn durch viele Beispiele die Initiative der Jugend an den Brennpunkten unseres ökonomischen Kampfes gewürdigt werden kann, so ist das in hohem Maße auf die gute Arbeit des sozialistischen Jugendverbandes zurückzuführen. Wir müssen erreichen, daß nach der Beschlußfassung des Jugendgesetzes der Wettbewerb unter der Jugend noch größeren Widerhall findet und alle Jugendlichen von ihm erfaßt werden. Die staatsrechtlichen Voraussetzungen dazu werden mit dem Jugendgesetz gegeben. In den zentralen und örtlichen Organen des Staates wurden seit der, Veröffentlichung des Gesetzentwurfes große Anstrengungen unternommen, um eine neue Qualität in der Arbeit mit der Jugend zu erreichen. Jetzt sind jedoch noch größere Anstrengungen für die Verwirklichung des Jugendgesetzes erforderlich. Es geht um die wissenschaftliche Leitungstätigkeit in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens bei der Lösung der umfangreichen Aufgaben unserer Jugendpolitik. Im Mittelpunkt steht dabei die Übertragung von weiteren Aufgaben in die Verantwortung der Jugend, um mit der Kraft der Jugend, besonders in den führenden Zweigen der nationalen Wirtschaft, die Aufgaben der technischen Revolution zu verwirklichen und das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft durchzusetzen. Mit dem neuen Jugendgesetz werden die Rechtsgrundsätze für eine neue Etappe unserer staatlichen Jugend-politik fixiert. Damit stehen wir am Abschluß einer großen Volksaussprache und am Beginn der eigentlichen Arbeit. Nichts wäre irriger, als etwa anzunehmen, daß sich das neue Jugendgesetz im Selbstlauf verwirklicht. In diesem Gesetz können nur die Grundlinien unserer Jugendpolitik verankert werden. Das I.eben ist vielfältig, und deshalb gilt es überall, die Festlegungen dieses Dokumentes sinnvoll, entsprechend den jeweiligen Bedingungen a'nzuwenden. Stets müssen wir davon ausgehen, daßdie jungen Menschen von heute auf eine andere Art und Weise zum Sozialismus gelangen als die ältere Generation. Früher, unter den Bedingungen des Kapitalismus, vollzog sich der Kampf um die Rechte der Jugend gegen den Staat der Ausbeuterklassen. Heute jedoch ist unser Staat der große Förderer der Jugend. Es ist ihr Staat, der ebenso jung wie unsere Generation ist und der ihr alle Möglichkeiten für eine schöne und glückliche Zukunft eröffnet. Die heutige Jugend steht vor anderen Aufgaben und geht auch mit anderen Voraussetzungen an die Betrachtung der gesellschaftlichen Entwicklung und die Lösung ihr gestellter Aufgaben heran als frühere Generationen. Das gilt es immer zu beachten, wenn wir mit jungen Menschen sprechen und dabei an unsere eigene Jugendzeit denken, wenn wir ihnen freimütig und offen auf die Fragen antworten, die sie bewegen. Die technische Revolution vollzieht sich in stürmischem Tempo. Formen und Methoden der Arbeit, die noch vor einigen Jahren richtig waren, entsprechen heute nicht mehr den Forderungen. Deshalb wäre jede Schablone in der Jugendarbeit von Schaden. Immer aufs neue stehen die Mitarbeiter unserer Leitungen in Staat und Wirtschaft und alle Bürger, denen die Erziehung von jungen Menschen anvertraut ist, vor der Notwendigkeit, ihre Arbeit mit der Jugend zu überprüfen. Gleichzeitig müssen wir auch daran denken, daß die Zusammensetzung der verschiedenen Altersgruppen der Jugendlichen sich ständig verändert. Immer neue Kinder wachsen in das schulpflichtige Alter hinein, Schüler werden zu Lehrlingen und Lehrlinge zu jungen Arbeitern, Bauern und Studenten. Deshalb kann die Jugendarbeit niemals Kampagne sein, sondern sie ist ein kontinuierlicher Prozeß. Immer wieder müssen wir uns an die verschiedenen Altersgruppen der Jugend wenden, um ihnen die Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die ihrem Lebensalter entsprechen. x Unsere Gesellschaft besitzt alle Potenzen, um diese Aufgabe zu lösen. Wir verfügen über ältere Menschen, die reiche Lebenserfahrungen besitzen, und wir können stolz auf die junge Generation sein, die voll Tatendrang in die Zukunft stürmt. Beides ergibt die richtige Mischung. Wir kennen kein Generationsproblem. Gemeinsam arbeiten jung und alt, um die großen Ziele zu erreichen, die wir uns mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus gestellt haben 291;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 291 (NJ DDR 1964, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 291 (NJ DDR 1964, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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