Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 282 (NJ DDR 1964, S. 282); von Rowdytum, die dem Wesen nach Ordnungswidrigkeiten waren. Von den mehr als 800 Mitgliedern der Kameradschaftsgerichte des Frunse-Stadtbezirks haben über 300 eine höhere und weitere 300 eine mittlere Schulbildung. Die meisten Mitglieder sind bereits ältere Menschen (z. B. sind etwa -/3 älter als 60 Jahre und nur etwa 30 haben das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht). Demzufolge sind fast 3U aller Mitglieder Rentner. Der Anteil der Jugend ist was die verantwortlichen Funktionäre selbstkritisch vermerkten und zu ändern bestrebt sind außerordentlich gering; nur vier der Mitglieder der Kameradschaftsgerichte sind Komsomolzen. Günstiger ist der Anteil der Frauen, der fast die Hälfte ausmacht; ein Fünftel von ihnen sind Hausfrauen. Bei den Mitgliedern der Kameradschaftsgerichte sind fast sämtliche Berufe vertreten. Neben dem Arbeiter sitzt der Wissenschaftler, der Lehrer, der ehemalige Offizier, der Künstler usw. Der größte Teil der Mitglieder ist bereits seit längerer Zeit tätig und verfügt über große Erfahrungen und auch gute juristische Kenntnisse. Sie sind durchweg angesehene Bürger ihres Wohngebietes. Die Erfahrungen der Älteren die z. T. schon in den zwanziger Jahren an der Lösung des Problems der Verwahrlosten (eigentlich Unbeaufsichtigten)4 teilgenommen haben sind heute besonders nützlich im Kampf gegen bestimmte Erscheinungen der Asozialität, der Arbeitsscheu bzw. des Rowdytums. In Leningrad ist es bereits gelungen, in größerem Umfang junge Menschen, insbesondere Jura- und Pädagogikstudenten, zur Betreuung gefährdeter Jugendlicher zu gewinnen. Diese seit mehreren Jahren unter maßgeblicher Mitwirkung des Lehrstuhls für Strafrecht der Leningrader Universität geleistete Arbeit hat nicht nur eine große Bedeutung für die Vorbeugung, sondern erbringt zugleich auch bedeutsames soziologisches Material für wissenschaftliche Forschungen. Die Kameradschaftsgerichte leisten eine umfangreiche Arbeit bei der kommunistischen Erziehung der Menschen in den Wohngebieten, bei der Entwicklung neuer menschlicher Beziehungen kommunistischer Art. Dabei ist die Form der Beratung bestimmter Rechtsverletzungen oder Streitfälle nur eine Art ihrer Tätigkeit. Diese Beratungen werden überwiegend vor einem sehr großen Kreis interessierter Bürger des Wohngebietes durchgeführt, wobei nicht wenige selbst aktiv und öffentlich auftreten und zu der Verfehlung, oft aber auch zu den Ursachen wichtige Hinweise geben. Uns ist dieser Kampf besonders durch die Berichte und Erfahrungen A. S. Makarenkos nahegebracht worden. dl66ktSy9l&ckUH,C) Strafrecht §§ 8, 18 ASchVO; § 1 ASAO 631/1 - Herstellen von Leitungsgräben und Verlegen von Leitungen in die Erde vom 3. September 1962 (GBl. II S. 636); §§ 44, 45 der VO über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen vom 26. Juli 1962 (GBl. II S. 481). ■ 1. Die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auf Invest-Baustellen obliegt den leitenden Mitarbeitern der bauausführenden Betriebe, nicht den Investbauleitcrn. Diese haben die Voraussetzungen dafür zu schaffen (z. B. durch Hinweise auf objektbedingte Gefahren), daß die leitenden Mitarbeiter der bauausführenden Betriebe ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen gerecht werden können. Der Einfluß der öffentlichen Meinung ist sehr stark und beeindruckend. Mancher Streit, der vordem unüberbrückbar schien, wurde vor und mit Hilfe der Öffentlichkeit geschlichtet. Manch hartgesottener Rowdy begann angesichts der Öffentlichkeit des Wohngebietes, in dem er vordem verschiedene Bürger belästigt, beleidigt oder sonst um ihre Ruhe gebracht hatte, einsichtig zu werden. Natürlich vollbringt eine solche öffentliche Beratung keine Wunder. Die Erfolge hängen davon ab, wie das Kameradschaftsgericht und die übrigen gesellschaftlichen Organe insgesamt arbeiten. Die Mitglieder der Kameradschaftsgerichte des Frunse-Stadtbezirks legen daher großes Gewicht auf die Vorbereitung der Beratungen. Sie vermochten in persönlichen Gesprächen vor der Beratung manche Streitigkeiten oder sich anbahnende Rechtsverletzungen bzw. Verstöße gegen die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens zu verhindern. Überhaupt steht die Vorbeugung im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Dadurch haben die Kameradschaftsgerichte eine sehr große Autorität erlangt, und viele Bürger wenden sich mit den verschiedensten Fragen an sie. Während eines Jahres wurden z. B. 15 000 solcher Anfragen registriert; in der gleichen' Zeit fanden 245 Beratungen also je Kameradschaftsgericht etwa 70 statt. Die außerhalb der eigentlichen Beratungen liegende vorbeugende Tätigkeit ist wie man auch aus diesen Zahlen entnehmen kann der umfangreichere Teil. Eine wirksame Voi’beugung von Rechtsverletzungen und Streitigkeiten setzt naturgemäß eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften voraus. So haben die Kameradschaftsgerichte dieses Stadtbezirks insbesondere eine enge Verbindung mit wechselseitiger Information und Beratung mit der Volksmiliz (Volksdrushinen) und den verschiedensten örtlichen Kommissionen, wie Hauskomitees, kulturelle und sportliche Kommissionen, Räte für politische Arbeit, Kommissionen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Eltern usw. Dazu kommt die Zusammenarbeit mit schulischen und betrieblichen Einrichtungen, die noch weiter ausgebaut werden soll. Sehr eng ist auch der Kontakt mit der Miliz und den Richtern des Stadtbezirks, die vielfach selbst an Beratungen der Kameradschaftsgerichte bzw. an den Seminaren oder an den Foren des Erfahrungsaustausches teilnehmen. * Die Erfahrungen der Kameradschaftsgerichte geben unseren gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen wertvolle Anregungen für ihre Arbeit. Die Auswertung dieser Erfahrungen sollte deshalb unser ständiges Anliegen sein. 2. Die in § 44 der InvestitionsVO festgelegte Pflicht des Investbauleiters, für Ordnung und Sicherheit auf der Invest-Baustelle zu sorgen, umfaßt nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen hinsichtlich der am Invest-vorhaben beteiligten Arbeiter der bauausführenden Betriebe. 3. Nicht jede objektiv fehlerhafte Handlung, die Schäden zur Folge hat, die bei richtigem Verhalten hätten vermieden werden können, stellt eine fahrlässige Straftat dar. Voraussetzung für strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Fahrlässigkeit ist vielmehr, daß konkrete Rechtspflichten verletzt worden sind. OG, Urt. vom 4. April 1964 2 Ust 29/63. 282;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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