Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 261 (NJ DDR 1964, S. 261); Nur du ich eine solche Qualifizierung und durch einen ständigen engen Kontakt mit den Kollektiven der Werktätigen und mit Wissenschaftlern und Fachleuten -kann die Einheit zwischen Erkenntnisprozeß und praktischem Handeln gewährleistet werden. * Das 5. Plenum des Zentralkomitees der SED gibt uns also außerordentlich wichtige Hinweise für eine qualifi- ziertere, wissenschaftlich fundierte Leitung der Tätigkeit der Gerichte. Die gründliche Auswertung des Plenums für die Aufgaben der Rechtsprechung bietet die Gewähr dafür, daß wir die Rechtspflege weiter vervollkommnen und es uns gelingt, den Gleichklang zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane herzustellen und das Recht zu einem wirksamen Hebel der gesellschaftlichen Entwicklung zu machen. Dt. ROLF SCHÜSSELER, beauftr. Dozent am Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle Inhalt und Bedeutung der neuen Verordnung zur Bekämpfung von Ordnung swidrigkeiten (Schluß*) Der Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773) sind eine Reihe charakteristischer Merkmale eigen, die Aufschluß darüber geben, wie die Gesellschafts Wirksamkeit des Ordnungsstrafrechts zu erhöhen und das Wesen des sozialistischen Rechts umfassender zu entfalten ist. In ihnen offenbart sich das Neue und die prinzipielle Weiterentwicklung gegenüber der Ordnüngsstrafver-ordnung vom 3. Februar 1955 mit aller Deutlichkeit. Sie sollen im folgenden in ihren wesentlichen Zügen gekennzeichnet werden. Die Bekämpfung der Ordnungswidrigkeiten in die gesellschaftlichen Zusammenhänge einordnen! Die gesellschaftlichen Zusammenhänge, in die der Kampf um die Zurückdrängung von Ordnungswidrigkeiten einzuordnen ist, werden in der neuen Ordnungsstrafverordnung klar herausgearbeitet. Damit wird die prinzipielle gesetzliche Orientierung gegeben, warum und in welcher Weise das Ordnungsstraf recht als Hebel der Entwicklung einzusetzen ist. So heißt es in § 1: „Ordnungswidrigkeiten erschweren die Ausübung der staatlichen Leitung bei der Erfüllung der Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus und stören die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Die Überwindung der Ordnungswidrigkeiten ist Angelegenheit der gesamten Gesellschaft. Die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Ordnungswidrigkeiten sind aufzudecken und geeignete Maßnahmen zu deren Überwindung zu treffen.“ Die Präambel enthält außerdem die Feststellung, daß Ordnungswidrigkeiten vielfach „begünstigende Bedingungen für das Auftreten von Straftaten“ sind. Das ist für die Einschätzung derartiger Verstöße höchst bedeutsam. Abgesehen davon, daß mit § 1 der VO die gesetzliche Charakterisierung dieser Art von Rechtsverletzungen als Ordnungswidrigkeiten eingeführt wurde, ergeben sich aus dieser Bestimmung folgende drei Grundsätze: 1. Zumindest der Grundrichtung nach vterden hier erstmals die materiellen und ideellen Auswirkungen der Ordnungswidrigkeiten näher gekennzeichnet; damit wird ihre hemmende Rolle im Prozeß des umfassenden sozialistischen Aufbaus mit allem Nachdruck betont. Sowohl den Bürgern als auch den Staatsfunktionären soll vor Augen geführt werden, daß und warum eine strikte Beachtung der jeweiligen staatlichen Leitungsmaßnähmen und die weitere Festigung der sozialistischen Staatsdisziplin unerläßlich, daß und warum eine konsequente Auseinandersetzung mit Ordnungswidrig- Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1964 S. 226 fl. veröffentlicht worden. keiten und ihre Überwindung im Interesse eines raschen Voranschreitens unserer sozialistischen Entwicklung geboten ist. Durch die Anführung bestimmter inhaltlicher Merkmale wird die nur formale Charakterisierung im § 1 der alten OrdnungsstrafVO (Handlungen, für die Ordnungsstrafen angedroht werden) überwunden und die erzieherische Wirksamkeit des Gesetzes selbst erhöht12. 2. Auch für die Bekämpfung der Ordnungswidrigkeiten gilt als unabdingbarer Grundsatz, daß ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufgedeckt werden müssen. Es reicht nicht mehr aus, das jeweilige äußere Tatgeschehen schlechthin zu klären, sondern man muß bis zu den Widersprüchen und gesellschaftlichen Zusammenhängen Vordringen, aus denen die Rechtsverletzung erwachsen ist. Ohne eine solche inhaltliche Vertiefung der Auseinandersetzung mit Ordnungswidrigkeiten läßt sich weder die auch in diesem Bereich unerläßliche differenzierte Anwendung entsprechender Reaktionsweisen noch die allseitige Entfaltung der vorbeugenden Tätigkeit, welche die Ausräumung der Wurzeln von Rechtsverletzungen notwendig einschließt, erreichen. 3. Die gesellschaftlichen Kräfte sind für die Überwindung von Ordnungswidrigkeiten, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen zu mobilisieren. Die Aufdeckung und Auswertung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Auseinandersetzung mit ihnen darf nicht länger auf die jeweiligen staatlichen Organe beschränkt bleiben, sondern muß immer mehr zu einem unmittelbaren Anliegen aller Werktätigen, der gesellschaftlichen Kollektive und Organisationen entwickelt werden. Diese grundlegenden Gesichtspunkte werden in verschiedenen Bestimmungen der Verordnung präzisiert und inhaltlich vertieft. So bestimmt § 12 Abs. 1 (und auch hier wird die entscheidende Weiterentwicklung gegenüber §4 der alten VO offenkundig): „Bei der Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens sind die für die Klärung des Sachverhalts, der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Ordnungswidrigkeit und die richtige Einschätzung der Persönlichkeit, wesentlichen. Umstände festzustellen. Zu diesem Zweck soll mit dem Betrieb, in welchem der betroffene Bürger arbeitet, den gesellschaftlichen Organisationen und dem Ausschuß der Nationalen Front im Wohngebiet des betroffenen Bürgers zusammengearbeitet werden.“ 12 Damit ist freilich der materielle Begriff der Ordnungswidrigkeiten noch nicht exakt und umfassend gekliirt. Seine Ausarbeitung erfordert noch weitere Untersuchungen und kann insbesondere nicht losgelöst von den noch nicht abgeschlossenen Diskussionen im Strafrecht über den materiellen Begriff der Straftaten erfolgen. 261;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 261 (NJ DDR 1964, S. 261) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 261 (NJ DDR 1964, S. 261)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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