Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 258 (NJ DDR 1964, S. 258); Für die Herausarbeitung einer solchen Leitungstätigkeit sind die Ausführungen .Walter Ulbrichts auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED eine außerordentlich wichtige Hilfe. Eigenverantwortlichkeit und Kollektivität der Leitung Ein wesentliches Problem bei der Leitung der Rechtsprechung ist das Verhältnis zwischen der Eigenverantwortlichkeit der leitenden Funktionäre und der Kollektivität der Leitung. Im Rechtspflegeerlaß ist festgelegt, daß das Präsidium des'Obersten Gerichts und die Präsidien der Bezirksgerichte kollektive Organe zur Organisierung der Tätigkeit des Obersten Gerichts bzw. des Bezirksgerichts sind. Sie sind insbesondere für die Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte bzw. der Kreisgerichte des Bezirks zwischen den Tagungen des Plenums verantwortlich. Um diese Kollektivität der Leitung wirklich in vollem Umfang durchzusetzen, müssen wir den Hinweis Walter Ulbrichts beherzigen, daß kein leitender Funktionär imstande ist, „ein schwieriges Problem allein zu beurteilen und eine richtige Entscheidung zu fällen“. Er braucht dazu vielmehr das Urteil seiner Mitarbeiter, anderer Fachleute und der Werktätigen. „So ist die Beratung im Kollektiv ein Bindeglied zwischen der persönlichen Verantwortlichkeit und der Klugheit des Kollektivs.“1 Die Erfahrungen in der Arbeit des Präsidiums des Obersten Gerichts zeigen, daß es nicht nur darauf ankommt, die entscheidenden Fragen auf die Tagesordnung zu setzen, sondern daß es auch unbedingt erforderlich ist, diese Fragen und die dazugehörigen Materialien den Mitgliedern des Präsidiums so rechtzeitig vor der Beratung zu übermitteln, daß jedes einzelne Mitglied in der Lage ist, die Fragen gründlich zu durchdenken, die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit in die Betrachtung mit einzubeziehen und schließlich verantwortungsbewußt seine Meinung im Präsidium vorzutragen. Wir werden nur dann fruchtbare Ergebnisse und eine echte kollektive Entscheidung erreichen, wenn alle Mitglieder Klarheit über den Inhalt der Aufgaben und genügend Zeit zur Vorbereitung auf die Sitzung des Präsidiums haben. Für das Präsidium des Obersten Gerichts bedeutet die Verstärkung der Kollektivität der Leitung ferner, die Direktoren der Bezirksgerichte als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts stärker in dessen Arbeit einzubeziehen. Die Direktoren sollten Gelegenheit nehmen, die jeweiligen vom Plenum zu entscheidenden grundsätzlichen Fragen zuvor mit Richtern und sachkundigen Kadern in den Bezirken und Kreisen sowie mit Wissenschaftlern und Fachleuten zu beraten, damit sie ihre Meinung mit größerer Sachkunde, Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit vortragen können. Da erfahrungsgemäß die Vorbereitung derartiger Beratungen längere Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, Tagungen des Plenums, auf denen grundsätzliche Fragen der Entwicklung der Rechtsprechung beraten und entschieden werden sollen, gründlich, aber auch langfristig vorzubereiten. Das Oberste Gericht wird deshalb außer dem Perspektivplan, der das Dokument langfristiger grundsätzlicher Aufgaben des Obersten Gerichts ist, einen Plan der Themen für die Plenartagungen ausarbeiten und den Bezirksgerichten übermitteln. Eine solche perspektivische Planung muß von dem Gedanken getragen sein, die Tätigkeit des Plenums auf prinzipielle Entscheidungen, die auf lange Sicht wirken, zu beschränken. 1 Walter Ulbricht, Die Durchführung der ökonomischen Politik im Planjahr 1964 unter besonderer Berücksichtigung der chemischen Industrie, Referat auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1964, S. 35. Nur mit solchen wesentlichen Entscheidungen dürfen das Plenum und auch das Präsidium betraut werden, weil sie anders den Aufgaben der Leitung der Rechtsprechung nicht gerecht werden können. Es ist nicht Sache des Plenums oder des Präsidiums des Obersten Gerichts, den Bezirks- und Kreisgerichten die Lösung ihrer eigenen Probleme abzunehmen. Die Fragen der Kollektivität spielen auch bei der konkreten Leitung der Rechtsprechung auf den einzelnen Sachgebieten durch die Spezialsenate des Obersten Gerichts eine wichtige Rolle. Um eine möglichst weitreichende gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung zu erreichen, müssen die Spezialsenate über das Richterkollektiv hinaus bestimmte Probleme mit verantwortlichen Fachleuten zentraler staats- und wirtschaftsleitender Organe beraten. So hat z. B. der 2. Strafsenat des Obersten Gerichts in einem Strafverfahren gegen verantwortliche Mitarbeiter des VEB Energieversorgung Rostock wegen Verletzung von Ar-beits- und Brandschutzbestimmungen leitende Funktionäre der WB Energieversorgung, des Volkswirtschaftsrates, der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion u. a. konsultiert. Nach gründlicher Beratung mit Wirtschaftsfunktionären und Sicherheitsinspektoren wurde übereinstimmend festgestellt, daß die zur Zeit bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen für Gaswerke unzulänglich sind, weil sie nicht dem bisher erreichten Stand' der Wissenschaft und Technik entsprechen2. Es wurde deshalb angeregt, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Auch die gemeinsame Untersuchung der Inspektionsgruppe und des 2. Strafsenats des Obersten Gerichts auf dem Gebiet des Bauwesens sind von Anbeginn an in enger Zusammenarbeit und Beratung mit Fachleuten dieses Bereiches durchgeführt worden. Die enge Zusammenarbeit hat zur Bildung eines Gremiums (Konsultativrat) geführt, das den 2. Strafsenat auch zukünftig bei der Erörterung grundsätzlicher Probleme des Bauwesens unterstützen wird3 4. Bei den anderen Spezialsenaten des Obersten Gerichts werden in nächster Zeit ebenfalls solche beratenden Gremien von Fachleuten geschaffen werden. Stärkere Einbeziehung der Werktätigen In seinem Referat auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED weist Walter Ulbricht erneut darauf hin, daß ein sozialistischer Leiter „die aktive Mitwirkung der Werktätigen seines Industriezweigs organisieren (muß), wenn die großen Aufgaben gelöst werden sollen“3. Er legt dann dar, daß ein falsches Verhalten zur Rolle der Volksmassen immer Schaden anrichtet. „Es gibt keine schlimmeren Fehler, als das Mißtrauen zur Basis der Leitungstätigkeit machen zu wollen. Das führt zum Sektierertum, zu unerhörter Einschränkung unserer eigenen Möglichkeiten. Ich habe eben darauf hingewiesen, daß die Arbeiter-und-Bauern-Macht den Monopolherren vor allem deshalb überlegen ist, weil sie sich auf die Schöpferkraft der Werktätigen stützen kann. Gerade um dieser Überlegenheit willen müssen wir Sektierertum und Mißtrauen bekämpfen.“5 Diese überaus wichtigen Hinweise müssen in der künftigen Arbeit “der Gerichte weit mehr berücksichtigt werden als bisher. Der zeitweilige Rückgang der Übergaben von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen sowie das Absinken von Strafen ohne Freiheitsentzug einerseits und das Ansteigen der Frei- 2 Vgl. Etzold/Wittenbeck, „Zur strafrechtlichen Beurteilung und Bekämpfung von Verletzungen des Arbeits- und Brandschutzes“, NJ 1964 S. 4 ff. (S. 7). 3 Vgl. Etzold/Wittenbeck, „Die Leitungstätigkeit der Senate des Obersten Gerichts auf dem Gebiet des Strafrechts“, NJ 1964 S. 162 ff. 4 Walter Ulbricht, a. a. O., S. 40. 5 Walter Ulbricht, a. a. O., S. 41/42. 258;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 258 (NJ DDR 1964, S. 258) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 258 (NJ DDR 1964, S. 258)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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